Betriebsrentenstärkungsgesetz

Sozialpartnermodell noch nicht wie erhofft angenommen

Bislang gibt es noch kein Sozialpartnermodell im Rahmen des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG). Es sieht aktuell auch nicht danach aus, als ob sich das bald ändert, so eine erste Einschätzung von Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial, einem Anbieter für bAV-Lösungen, nach neun Monaten BRSG.
© dpa/picture alliance
Das Sozialpartnermodell ist bislang in den Unternehmen noch nicht angenommen worden.

Zahlreiche große Unternehmen setzen nach wie vor eher auf ihre bewährten Systeme der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Das Interesse an einem Sozialpartnermodell scheint dort eher gering zu sein. Aus den Reihen der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind viele nicht tarifgebunden und fühlen sich dadurch von einem Sozialpartnermodell sowieseo nicht angesprochen. Das ist ein erstes Fazit von Michael Hoppstädter, Geschäftsführer von Longial, einem Anbieter für bAV-Lösungen, nach neun Monaten Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG).

Mehr zum Thema

Spahn wehrt sich gegen Entlastung bei Versicherungsbeiträgen

Erstmal wird es wohl keine Entlastung für Betriebsrentner in Sachen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge geben. „Wer…

Mehrzahl der Bürger will automatische bAV

Obwohl das Betriebsrentenstärkungsgesetz bereits seit einem halben Jahr in Kraft ist, wissen 70 Prozent der…

Was die geförderten Vorsorgeformen fürs Alter bringen

Lohnt sie sich, oder lohnt sie sich nicht? Wohl kaum ein anderes staatlich gefördertes Produkt…

Das Wissen um die bAV im Allgemeinen sowie um die Vorteile des BRSG und der reinen Beitragszusage im Besonderen sei nicht sonderlich ausgeprägt. Dabei sollte insbesondere in diesen Betrieben eine stärkere Verbreitung der bAV erreicht werden. „Auf das erste Sozialpartnermodell werden wir wohl noch einige Zeit warten müssen – aber das BRSG ist nicht nur das Sozialpartnermodell“, so Hoppstädter.

Zwar kann aufgrund mangelnder Daten nicht ermittelt werden, in welchem Umfang die Arbeitgeber tatsächlich Fördermöglichkeiten genutzt haben, aber es gibt laut Hoppstädter zahlreiche positive Rückmeldungen der Arbeitgeber. „Der erweiterte Dotierungsrahmen nach Paragraf 3 Nummer 63 Einkommensteuergesetz, aber auch die Fördermaßnahmen für Geringverdiener werden positiv gesehen“, konstatiert er.

Dass Unternehmen allerdings schon ab 1. Januar 2019 für neu abgeschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarungen einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss leisten müssen, wenn die Versorgungszusagen über Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung durchgeführt werden, scheine sich noch nicht herumgesprochen zu haben. „Nach unseren Erfahrungen haben sich nur die wenigsten Unternehmen dazu bereits entsprechend aufgestellt“, so der Longial-Geschäftsführer weiter.

Autorin

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Pfefferminzia