Betriebliche Altersversorgung

Welche Folgen die Senkung des Garantiezinses für die bAV hat

Wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase und der Senkung des Höchstrechnungszinses sind hohe Garantien in der bAV nicht mehr zu leisten. Wie das den Markt verändert.
© picture alliance/dpa | Boris Roessler
Sicher ist sicher: Ein Feuerwehrmann hakt sich auf dem Winx Tower in Frankfurt am Main in die Dachkonstruktion ein. Im Hintergrund sieht man den Turm der Europäischen Zentralbank, die mit ihrer Zinspolitik das Bereitstellen von Garantien in manchen Betriebsrenten unmöglich macht.

Zum Jahreswechsel ist der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung von 0,90 auf 0,25 Prozent gesunken. Das ist schon ein Klopper. Insbesondere Produkte mit Garantien stellt das vor große Probleme, weil die Garantien zu solchen Zinsen ein Verlustgeschäft sind – für Versicherer und Sparer (siehe Grafik). Nun schreibt der Gesetzgeber in manchen Altersvorsorge-Lösungen aber Garantien vor – etwa in der betrieblichen Altersversorgung (bAV).

Welche Folgen hat die Rechnungszinssenkung dort? „Im Bereich der Brutto-Entgeltumwandlung – dem Schwerpunkt in der bAV – findet aktuell eine grundlegende Veränderung des Marktes statt“, beobachtet Guntram Hepperle, Leiter Pensionsvermittlung (Pension Brokerage) bei Willis Towers Watson. „Viele Versicherer stellen das Angebot einer 100-prozentigen Beitragsgarantie ein.“ Das zeige sich besonders deutlich bei der sogenannten Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML, zur Erklärung siehe Kasten unten), bei der eine 100-prozentige Beitragsgarantie Pflicht ist.

Hepperle: „Diese Zusageform wird – sofern der Gesetzgeber hier nicht reformiert – in der betrieblichen Altersversorgung der Versicherer für das Neugeschäft keinen Platz mehr finden.“ Bei vielen Anbietern ist das jetzt schon so. Von zehn Versicherern mit einem Marktanteil von insgesamt rund 50 Prozent, die Willis Towers Watson im November 2021 zum Thema befragte, bot kein Einziger diese Form der bAV mehr an.

Ähnlich stelle sich die Lage auch in der beitragsorientierten Leistungszusage (BOLZ) dar. „Bis vor wenigen Jahren gab es hier fast ausschließlich Angebote mit voller Bruttobeitragsgarantie. In kurzer Zeit hat sich der Markt gedreht. Jetzt überwiegen Angebote mit Versicherungstarifen, bei denen die Garantie reduziert ist“, sagt Hepperle. Die Bandbreite liege dabei zwischen 60 und 90 Prozent anfänglicher Garantie der eingezahlten Beiträge – wobei es laut Hepperle „einen gewissen Schwerpunkt“ beim 80-prozentigen Garantieniveau gibt.

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Aber geht das überhaupt so einfach, die Garantien anzupassen? „Kalkulatorisch ist das kein Problem“, sagt Henriette Meissner, Generalbevollmächtigte für die bAV bei der Stuttgarter Lebensversicherung. Aber: „In der bAV kommen arbeitsrechtliche Fragen hinzu. Hier ist die Antwort, dass nach Ansicht vieler renommierter Rechtsexperten die Zusageform der beitragsorientierten Leistungszusage auch abgesenkte Garantien zulässt.“

Apropos arbeitsrechtliche Fragen: Auch wenn es für die Versicherungen keine allzu großen Hürden dabei gibt, das Sicherungsniveau in ihren Produkten anzupassen – wie sieht das auf Arbeitgeberseite aus? Nun, bei der Beitragszusage mit Mindestleistung muss der Arbeitgeber arbeitsrechtlich „für Differenzbeträge haften, wenn die tatsächliche Leistung die Beitragssumme abzüglich der Risikokosten unterschreitet. Daher wird ein solcher Arbeitgeber nur Tarife akzeptieren, die eine Bruttobeitragsgarantie gewähren“, stellt Thomas Dommermuth, bAV-Experte und Vorsitzender des fachlichen Beirats beim Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP), klar. Da aber „kein Produktanbieter die BZML ab 2022 mehr verkaufen wird“, könne der Arbeitgeber nichts falsch machen, beruhigt Dommermuth.

Übrigens sieht der IVFP-Fachmann hier ein derbes Versäumnis der Politik. Dass es ab 2022 praktisch kein BZML-Angebot mehr gibt, habe der Gesetzgeber „selbstverständlich schon längst auf sich zukommen sehen“, sagt Dommermuth. Schließlich habe er ja selbst den Auslöser zu diesem Problem, nämlich die Senkung des Höchstrechnungszinses, ins Leben gerufen – wohlgemerkt „ohne gleichzeitig das Problem der BZML anzupassen“. Dommermuth: „Er hat also schlichtweg geschlafen. Will man daher auch künftig, dass die BZML die Landschaft der bAV bereichert, muss man als Gesetzgeber schnell handeln.“

Und bei der BOLZ, wie sieht es da aus? Hier haben viele Unternehmen sowieso schon längst erkannt, dass eine Betriebsrente eher dann einen wichtigen Wettbewerbsvorteil im Fachkräftemangel bietet, wenn sie mehr als nur 2 bis 3 Prozent Rendite bringt, glaubt bAV-Expertin Meissner. Es gebe also eine steigende Nachfrage nach höherrentierlichen Produkten – die eine BOLZ mit abgesenkten Garantien erfüllen könnte. „Parallel dazu müssen natürlich zum Beispiel die Versorgungsordnungen und Gruppenverträge entsprechend angepasst werden. Kompetente Berater und Beraterinnen sind mehr denn je gefragt“, sagt sie.

Eventuell ein Fall für die Arbeitsgerichte

Obwohl sich die bAV-Experten also weitgehend einig sind, dass eine BOLZ mit niedrigeren Garantien zulässig ist, müsse man fairerweise sagen, so Willis-Towers-Watson-Experte Hepperle, „dass das Risiko nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, dass diese Position von einem Arbeitsgericht infrage gestellt wird. Aktuell gibt es hierzu noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung.“

Insgesamt ist die eh schon komplexe bAV-Welt nun nicht gerade einfacher geworden – aber das kann eine Chance für spezialisierte Beraterinnen und Berater sein. „Neben dem Durchführungsweg, der richtigen Produktform und ihrem Garantieniveau weisen die Anbieter mitunter sehr unterschiedliche Spezifika in der Kapitalanlage und den Sicherungsmechanismen ihrer Tarife auf. Hier können wir als Makler und Berater wertvolle Hilfestellungen leisten“, glaubt Hepperle. Das gelte auch für die Mitarbeiterkommunikation bis hin zur Einzelberatung.

Die „Kraft der Aktien“ nutzen

Aber auch den Gesetzgeber wollen die bAV-Experten dabei nicht aus der Haftung genommen sehen. „In Schweden oder Großbritannien sehen wir ein Altersvorsorgesparen ohne jegliche Garantien mit langfristigen, professionell erwirtschafteten Renditen zwischen

5 und 7 Prozent“, sagt Henriette Meissner. Dort werde die „Kraft der Aktien“ teilweise schon seit Jahrzehnten genutzt und sei gesetzlich und gesellschaftlich fest verankert. In Deutschland hätten die Anbieter jetzt einen wichtigen Schritt gemacht und Sicherheit in Form geringerer Garantien mit Renditechancen in Form höherer Aktienanlagen besser ausbalanciert. „Aus meiner Sicht ist das ein sehr guter Kompromiss“, so die bAV-Expertin. Studien des Insituts für Finanz- und Aktuarwissenschaften in Ulm hätten nämlich gezeigt, dass Garantien von 70 bis 80 Prozent auch für sicherheitsorientierte Anleger geeignet seien. „Es wäre begrüßenswert, wenn der Gesetzgeber genau das begleitete“, so Meissner. „Irgendwann muss auch in Deutschland der Startschuss für mehr sachwertorien­tierte Anlagen fallen.“

Willis-Towers-Watson-Mann Hepperle stimmt dem zu: „Der Gesetzgeber ist dringend aufgerufen, zeitnah zu reagieren und dieses Thema ganz oben auf die Agenda zu nehmen“, fordert er. Neben einer Reform der Riester-Rente brauche es eine Klarstellung zum Thema Garantieniveau und der Schaffung größerer Freiheitsgrade dort – gerade bei der BZML. „Nur so lassen sich die Vorzüge einer Versicherungslösung in der bAV und der verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten, die das Betriebsrentengesetz den Arbeitgebern bislang anbietet, erhalten“, ist er überzeugt.

Autorin

Karen

Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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Eine Antwort

  1. Wenn man die durchschnittlichen Kosten für Honorarberatung mit berechnet, dürften die hellblauen Balken, ohne Haftung, oft länger als die dunkelblauen sein. Ganz sicher bei bei niedrigen Beiträgen, auch bei fast allen Kindersparplänen. Sehr unseriöse Darstellung, ähnlich angeblich günstigerer Verwaltung von staatlicher Versorgung, die ganz locker Beamtenkosten „vergisst.“ 3 Billionen EURO Defizit. Makler dürfen sich solche Scherze nicht erlauben, Gefängnis droht.

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