Die nackten Zahlen sind ernüchternd: Jedes Jahr erkranken in Deutschland laut Statistischem Bundesamt rund 477.000 Menschen an Krebs. 300.000 Menschen haben jedes Jahr einen Herzinfarkt. Und rund 270.000 Menschen erleiden jedes Jahr in Deutschland einen Schlaganfall. Manche dieser Fälle gehen dank der Früherkennung und dem Fortschritt in der Medizin glimpflich aus. Aber in vielen Fällen erfolgen Operationen, lange Krankenhausaufenthalte und Reha-Maßnahmen.
Fakt ist: Nur wer sich für den Fall der Fälle ausreichend privat abgesichert hat, kann sich ohne finanzielle Sorgen ganz auf die Genesung konzentrieren. „Die Schwere-Krankheiten-Versicherung kann als sinnvolle Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsabsicherung betrachtet werden. Sie sollte aber nicht als vollständiger Ersatz angesehen werden“, sagt Nicolai Engel, Bereichsleiter Produktmanagement der Gothaer Versicherung. Bei Eintritt einer definierten schweren Krankheit wird die Versicherungssumme als Einmalzahlung geleistet, unabhängig davon ob die Arbeitskraft beeinträchtigt ist. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen bezahlt in der Regel ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente.
Kombination von Berufsunfähigkeit und Dread Disease
Idealerweise werden beide Konzepte kombiniert. Die Gothaer bietet hier mit einem flexiblen Bausteinsystem die Möglichkeit zusätzlich für den Todesfall und im Falle einer Berufsunfähigkeit vorzusorgen. Somit können die Kunden in einem Vertrag ihren Versicherungsschutz für den Fall einer schweren Erkrankung, den Todesfall und den Eintritt der Berufsunfähigkeit kombinieren.
Die versicherten schweren Krankheiten weichen je nach Anbieter ab. Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall sind ebenso wie Blind- und Taubheit stets abgesichert. In der Regel stehen zwischen 30 und 50 Krankheitsbilder auf der Liste. Die Gothaer etwa sichert 50 ab, darunter auch Multiple Sklerose und Demenz. Bei der Nürnberger sind es ebenfalls 50 und bei Canada Life 46.
Im Versicherungsfall kann der Erkrankte die Kapitalleistung nach seinen individuellen Bedürfnissen einsetzen. Ein Selbstständiger kann etwa eine Ersatzkraft finanzieren. Oder ist ein Kunde aufgrund eines schweren Unfalls auf einen Rollstuhl angewiesen, kann er die Kapitalleistung für Umbaumaßnahmen in eine rollstuhlgerechte Wohnumgebung ausgeben.
Preiswerte Beiträge möglich
Schwere-Krankheiten-Versicherungen gibt es wie bei der Berufsunfähigkeitsabsicherung auch in der fondsgebundenen Variante. Die Beiträge des Kunden werden dann nicht in den Deckungsstock des Versicherers investiert, sondern in ausgewählte, renditestarke Investmentfonds. Aus dem Fondsguthaben werden die Risiko- und Kostenbeiträge für die Versicherung entnommen.
Der Vorteil: Vor allem bei langen Laufzeiten kann der Beitrag günstiger kalkuliert werden. Konventionelle Konzepte hingegen erfordern meist höhere Beiträge. Der Kreis der möglichen Kunden wird somit größer. Auch jüngere Menschen mit geringerem Einkommen können sich so die Vorsorge über eine fondsgebundene Dread Disease Versicherung leisten.

Das fondsgebundene Produktkonzept erfordert vom Makler Transparenz im Beratungsgespräch und in der Betreuung der Kunden. Die Qualität der Police steht und fällt mit der Kalkulation und der Auswahl der Fondsanlage. Eine mögliche Nachschusspflicht für eine Risikoversicherung ist erklärungsbedürftig. Idealerweise ist das Fondsvermögen am Ende der Laufzeit aufgebraucht (siehe Grafik).
Sollte sich die Performance während der Vertragslaufzeit besser entwickeln als zu Beginn kalkuliert, erhält der Versicherte am Ende der Laufzeit das vorhandene Fondsguthaben ausgezahlt. Fällt die Performance hingegen schlechter aus, ist das Guthaben bereits vor Ende der Laufzeit aufgebraucht. Die Versicherung endet dann vorzeitig, wenn der Kunde nicht auf diese Fondsentwicklung reagiert hat.
Überprüfung der Fondsentwicklung
Versicherer haben für diesen Fall jedoch vorgesorgt. Die Gothaer etwa überprüft nach Ablauf ihrer fünfjährigen Beitragsgarantie jeden Vertrag jährlich. „Falls sich abzeichnet, dass das Fondsvermögen wahrscheinlich nicht ausreichen wird, um die Risiko- und Kostenbeiträge bis zum Vertragsablauf zu decken, informieren wir den Kunden schriftlich und bieten ihm verschiedene Reaktionsmöglichkeiten, wie eine Beitragserhöhung oder eine Einmalzahlung“, erläutert Bereichsleiter Produktmanagement Engel. Auch möglich, aber in der Beratungspraxis wenig sinnvoll: die Verminderung des Versicherungsschutzes.
Der Empfehlung des Versicherers muss der Kunde aber nicht folgen. Er kann den Vertrag unverändert fortführen und auf eine zukünftig bessere Fondsperformance setzen. Schließlich erhält er jährlich eine Information über das Fondsguthaben und die entnommenen Kosten. Gut betreute Maklerkunden haben in der Regel ohnehin einmal jährlich ein Gespräch, bei dem der aktuelle Versicherungsbedarf überprüft und angepasst werden kann.
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