Berufsunfähigkeit

Wie die Chancen auf eine Rentenzahlung steigen

Anfechtung wegen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung oder auch ein zu geringer Grad der Berufsunfähigkeit können die Zahlung einer Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) verhindern. Doch Versicherte können sich selbst helfen: Je präziser das Berufsbild beschrieben wird, desto eher können Gutachter und Ärzte in einem Leistungsfall beurteilen, ob eine weitere Tätigkeit in dem Beruf möglich ist.
© dpa/picture alliance
Psychische Erkrankungen zählen zu den häufigen Gründen für eine Berufsunfähigkeit. Doch nur bei beispielsweise einem präzisen Berufsbild in der Antragstellung kann der Versicherte auf eine BU-Rente aus seiner Versicherung hoffen.

Mit einem präzisen Berufsbild kann jeder, der eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschießen will, seine Chancen auf eine spätere Rente aus der Absicherung deutlich verbessern. Denn nur, wenn so genau wie möglich der Beruf beschrieben wird, kann ein Arzt oder Gutachter den Grad der Berufsunfähigkeit optimal einschätzen. Darauf macht der Rechtsanwalt Claude Dawood auf dem Portal Anwalt.de aufmerksam.

Die Chancen, eine Berufsunfähigkeit von über 50 Prozent vom Mediziner attestiert zu bekommen, steige damit deutlich, so Dawood. Und das sei für die meisten Versicherungen wichtig, da ein Grad von bis zu 50 Prozent keine Berufsunfähigkeit und damit keine Rentenzahlung aus dem Vertrag ermögliche.

Neben der Ablehnung einer Rente, weil der gesamte Vertrag durch den Versicherer im Leistungsfall angefochten wird, gehöre die zu geringe Einschätzung eines BU-Grades zu den häufigsten Problemen bei der Beantragung einer BU-Rente. Das sei oftmals der Fall, wenn Vorerkrankungen oder Besuche bei einem Arzt bei der Antragstellung nicht genannt werden und bei der Beantragung und damit der Prüfung der Leistungsansprüche durch den Versicherer festgestellt werden.

Desweiteren ziehen Verweisungsklauseln oft ein Scheitern der Ansprüche nach sich. In diesen Fällen muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass er auch nicht nur in seinem zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Auch in einem vergleichbaren Beruf muss das gelten.

Zudem weist der Jurist darauf hin, dass Fehler im Antragsverfahren einer BU-Rente häufig zu einer Ablehnung von Ansprüchen führten. 

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Autorin

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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