Sven Enger, auxinum GmbH © auxinum
  • Von Redaktion
  • 08.05.2025 um 16:54
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Wenn man eine Lebensversicherung vor Ende der regulären Laufzeit kündigt, bekommt man das, was der Versicherer dafür zahlt. Mehr könnte drin sein, wenn man sich an auxinum wendet. Denn dort wird nochmal nachgerechnet.

Viele Lebensversicherungen werden lange vor dem regulären Ende der Laufzeit zu Geld gemacht. Die Gründe sind vielfältig: Mal braucht der Versicherte dringend Geld, mal braucht er die Versicherung nicht mehr oder er hat andere Pläne für die Altersvorsorge. Was sollte man also tun?

„Die eigenständige Kündigung ist meistens eine schlechte Lösung“, meint Sven Enger, Geschäftsführer der auxinum GmbH. „Denn in dem Fall erhält man nur den Rückkaufswert, den die Versicherungsgesellschaft freiwillig anbietet. Und der ist nach unseren Erfahrungen in der Regel viel zu niedrig.“

Sven Enger kann das beurteilen, denn er war selbst vor über einem Jahrzehnt Vorstand von Versicherungsgesellschaften. Heute hat er eine andere Mission: „Ich will Versicherten ihre finanzielle Freiheit zurückgeben“, sagt er. Die auxinum GmbH klärt über die Möglichkeiten auf, von der Versicherung mehr zurückzubekommen, als den Rückkaufswert. Die Botschafter:innen des Unternehmens klären Versicherte darüber auf.

Vorher prüfen, ob der Vertrag abgewickelt werden kann

Sind denn in allen Fällen Mehrerlöse möglich? Sven Enger: „Wir empfehlen Versicherten, im ersten Schritt online zu prüfen, ob ihr Vertrag lukrativ abgewickelt werden kann. Das geht sehr schnell auf der Website des Informationsportals Vertragshilfe24.“

Wenn das möglich ist, dann beauftragt der Versicherte ein Partnerunternehmen der auxinum GmbH mit der Abwicklung des Vertrages. Im ersten Schritt verkauft er den Vertrag an einen Zwischenfinanzierer und dieser zahlt innerhalb kurzer Zeit drei Viertel des Rückkaufswertes an den Versicherten aus. Damit hat der Versicherte sehr schnell den Löwenanteil der gewünschten Liquidität und kann darüber frei verfügen.

Wie geht es dann weiter? Sven Enger: „Die Lebensversicherer haben Spezialisten für die Kalkulation ihrer Verträge, die sogenannten Aktuare. Mit solchen Spezialisten arbeiten wir auch zusammen. Und die haben schon in vielen Fällen den Aktuaren der Versicherungen Fehler nachgewiesen.“ Für den konkreten Vertrag erstellt der Aktuar ein Gutachten, das den wahren Wert der Erträge aus den Beiträgen berechnet. Und der liegt nicht selten beim Doppelten des anfänglich angebotenen Rückkaufswertes. Mit diesem Gutachten versucht man zunächst, die Versicherungen zu überzeugen. Aber die bleiben oft hart. Dann muss ein Rechtsanwalt Klage einreichen.

Unterschiedliche Reaktionen auf die Klage

Die Reaktionen auf die Klage sind sehr verschieden. Manche Versicherungen wollen selbst einen Prozess und ein Urteil vermeiden und bieten einen sogenannten außergerichtlichen Vergleich an. Das bedeutet, sie bieten eine höhere Zahlung als den Rückkaufswert an, aber in der Regel weniger als der Aktuar berechnet hat.

Wenn sich das unterm Strich lohnt, dann kann der Versicherte den Vergleich annehmen. Muss er aber nicht. Er kann auch darauf hoffen, dass in einem Verfahren vor Gericht noch mehr für ihn herausspringt. Auch hier kommt es oft zu einem Vergleich. Denn Urteile wollen die Versicherungen in der Regel gerne vermeiden. Und Versicherte wollen gerne das Verfahren beenden und ihr Geld erhalten.

Die Erfahrungen der letzten Monate mit der Tendenz von Gerichten stimmen zuversichtlich. Die Berechnungsmethoden der Aktuare aus dem Netzwerk von auxinum werden von den Gerichten anerkannt; umgekehrt wurden sie von den Versicherungen nicht widerlegt. Und die Erfolge aus Vergleichen bei Gerichten im ganzen Bundesgebiet sind groß: In einem aktuellen Vergleich, der in Berlin geschlossen wurde, hatte die Versicherung 9.000 Euro geboten. Der Aktuar hatte 20.000 Euro wahren Wert errechnet und die Versicherung sich schließlich bereit erklärt, 15.000 zu zahlen. Mehrerlös zwei Drittel.

Hier können sie in wenigen Minuten prüfen, ob ihr Vertrag für eine lukrative Abwicklung geeignet ist: vertragshilfe24.de/vertragspruefung.

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