Welche fachlichen und kommunikativen Kompetenzen sind in der Beratung junger Menschen für einen bedarfsgerechten BU-Schutz entscheidend?
Philip Ilgen: Gerade bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen entscheidet die Qualität des Beratungsgesprächs darüber, ob Berufsunfähigkeitsabsicherung verstanden, akzeptiert und langfristig aufrechterhalten wird. Arbeitskraftabsicherung ist kein einmaliges Produkt, sondern ein dauerhaft relevantes Vorsorgethema. Beraterinnen und Berater müssen komplexe Zusammenhänge verständlich erklären, Perspektiven aufzeigen und Orientierung geben, ohne zu überfordern. Nachhaltiger BU-Schutz entsteht dort, wo fachliche Sicherheit auf ehrliche Kommunikation und echtes Interesse an der Lebensrealität junger Menschen trifft. Neben fundiertem Fachwissen, aktuellen Marktkenntnissen und einem tiefen Verständnis von Produkt- und Bedingungslogik ist es entscheidend, sprachlich und inhaltlich den Anschluss an die junge Zielgruppe zu halten.
Moderne Erwerbsbiografien sind häufig von Brüchen geprägt: Wie lässt sich dies in einer lebensbegleitenden Vorsorgeberatung abbilden?
Ilgen: Nichtlineare Erwerbsbiografien sind heute die Regel. Wechsel, Unterbrechungen oder Teilzeitphasen müssen daher von Beginn „mitgedacht“ werden. Die VPV folgt hier ihrem Leitmotiv „Ihr Begleiter – ein Leben lang“, das ausdrücklich auch für die Absicherung der Arbeitskraft gilt und die Beratung von Anfang an grundsätzlich prägt.
Die Höhe der BU-Rente hängt maßgeblich von der künftigen Einkommensentwicklung ab: Welche objektiven Annahmen sind für eine realistische BU-Rente zu berücksichtigen?
Ilgen: Bei Auszubildenden, Studierenden und Berufseinsteigern bildet das aktuelle Einkommen lediglich eine Momentaufnahme. Eine realistische Bedarfsanalyse muss die mittel- und langfristige berufliche Entwicklung konsequent einbeziehen. Genau hier setzt die VPV Starter-BU an und ermöglicht einen strukturierten Einstieg in die Arbeitskraftabsicherung. Zentrale Elemente sind weitreichende Nachversicherungsgarantien, die es erlauben, die BU-Rente flexibel an ein steigendes Einkommen und veränderte Lebenssituationen anzupassen – selbstverständlich ohne erneute Gesundheitsprüfung. Damit behalten Versicherte langfristig die Kontrolle über einen bedarfsgerechten BU-Schutz.
Welche Rolle spielt die Beratung bei der Nutzung von Nachversicherungsgarantien?
Ilgen: Die Höhe der BU-Rente darf nicht als finaler Abschluss verstanden werden. Einkommensschutz bleibt nur dann aktuell, wenn früh gestartet, regelmäßig überprüft und rechtzeitig angepasst wird. Nachversicherungsgarantien – ereignisabhängig oder ereignisunabhängig – entfalten ihren Nutzen nur bei aktiver, kontinuierlicher Beratung.
Erfolgt eine erneute Gesundheitsprüfung bei Vertragsanpassungen in Folge einer Nachversicherungsgarantie?
Ilgen: In der Praxis kann die Anpassung der BU-Absicherung im Rahmen einer Nachversicherungsgarantie erfolgen. In diesem Fall wird die Erhöhung – abhängig vom jeweiligen Bedingungswerk – vertraglich neu abgebildet, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Gerade in Ausbildungs-, Studien- und frühen Karrierephasen lässt sich der BU-Schutz so strukturiert und bedarfsgerecht weiterentwickeln, ohne die Versicherten erneut mit Gesundheitsfragen zu belasten.
Wie positioniert sich die VPV in punkto Fairness und Leistungsbereitschaft bei sensiblen Krankheitsbildern?
Ilgen: Kein Krankheitsbild führt zu einer pauschalen Bevorzugung oder Benachteiligung – weder in der Risikoprüfung noch bei der Leistungshöhe. Für Schülerinnen, Schüler und Studierende erfolgt zudem keine gesonderte Prüfung. Damit positionieren wir uns klar über Fairness, Differenzierung und Leistungsbereitschaft.
Psychische Erkrankungen und schulische Belastungen nehmen zu: Worauf ist besonders zu achten?
Ilgen: Psychische Erkrankungen erfordern im Leistungsfall besondere Sorgfalt und Zeit. Bei der VPV zeigt sich das bereits bei der Leistungsanmeldung: Für den Erstfragebogen gelten bei solchen Krankheitsbildern von Beginn an großzügig bemessene Rückmeldefristen. So entsteht bewusst Raum für Reflexion sowie eine sorgfältige, ehrliche und vollständige Beantwortung als Grundlage für eine faire Risikoprüfung. So entsteht Raum für Reflexion sowie eine ehrliche und vollständige Beantwortung als umfassende Grundlage für eine faire Risikoprüfung.
Was ist bei der „abstrakten Verweisung“ bei jungen Versicherten zu beachten?
Ilgen: Die BU-Tarife der VPV sehen grundsätzlich keine abstrakte Verweisung vor – auch nicht bei jungen und sehr jungen Versicherten. Maßgeblich ist stets der zuletzt konkret ausgeübte Beruf, nicht eine theoretisch mögliche andere Tätigkeit. Das schafft Klarheit und Sicherheit im Leistungsfall, insbesondere bei noch offenen oder sich verändernden Berufswegen.
Welche Erfahrungen belegen die Betreuungsqualität und langfristige Leistungsbereitschaft der VPV?
Ilgen: Auch wenn Preis, Leistungsumfang, Leistungsquote, Servicequalität im Leistungsfall sowie Vertragsstabilität zentrale Kriterien früh abgeschlossener BU-Verträge sind, zeigt sich die tatsächliche Leistungsqualität erst im konkreten Leistungsfall. Transparenz und eine gute Erreichbarkeit sind für uns in jeder Phase die Grundlagen für eine langfristige und stabile Kundenbeziehung. Deshalb setzen wir bei der VPV ganz bewusst auf den persönlichen Dialog und lehnen Anonymität ab. Unsere Vertriebspartnerunternehmen können jederzeit auf direkte und kompetente Ansprechpartner in unseren Landes-, Bezirks- und Regionaldirektionen sowie in der Leistungsabteilung zurückgreifen. Diese Strategie für ein konstant hohes Leistungsniveau wird der VPV regelmäßig bestätigt: Erst vor kurzem wurde uns erneut die Auszeichnung als „fairster BU-Regulierer“ von Focus Money im März 2026 verliehen. Gerade bei früh abgeschlossenen Verträgen ist diese Kontinuität ein belastbarer Beleg für leistungsstarke Produkte, faire Prüfung, hohe Leistungsbereitschaft und verlässliche Prozesse.
Know-how für den Erfolg
Über später sollte viel häufiger früher nachgedacht werden. Wie wichtig frühzeitiges und richtiges Handeln ist, zeigt sich insbesondere beim Thema Leistungsfall sowie in der Beratung junger Menschen. Beiden Themen widmen sich deshalb die Experten der VPV Versicherung mit Co-Referent Alexander Schrehardt in einer neuen Webinar-Reihe.
Am 27.02.2026 um 10 Uhr stehen im Webinar „Der Moment der Wahrheit – wenn BU-Leistung Realität wird“ praxisnahe Einblicke in BU-Leistungsfälle im Mittelpunkt. Beleuchtet werden dabei welche Faktoren im Leistungsfall entscheidend sind und wie faire Leistungsregulierung tatsächlich funktioniert. Und am 05.03.2026 dreht sich ab 10:00 Uhr im Webinar „Ihr Begleiter ein Leben lang – moderne BU-Konzepte für junge Zielgruppen“ alles rund um das unterschätzte Risiko der Berufsunfähigkeit, die Beratung junger Menschen, warum frühe Absicherung entscheidend ist und welche Chancen sich für die Beratungspraxis daraus ergeben.
Die Anmeldung zu den Webinaren mit Weiterbildungspunkten ist hier möglich:
- 27. 02.2026 um 10.00 Uhr: Der Moment der Wahrheit – wenn BU-Leistung Realität wird. Hier anmelden.
- 05.03.2026 um 10:00 Uhr: Ihr Begleiter ein Leben lang – moderne BU-Konzepte für junge Zielgruppen. Hier anmelden.