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Interview mit Jens Patze

„Auch Jugend schützt nicht vor Unfällen oder Erkrankungen“

Menschen sollten sich schon möglichst in jungen Jahren vor Berufsunfähigkeit schützen? Wirklich? Wir fragen Jens Patze, Produktmanager Leben bei der Helvetia, warum das so ist und welche Zeitspanne eigentlich „jung“ bedeutet. Außerdem geht es um die Fragen, wie Investmentfonds in so einen Vertrag passen und warum BU-Versicherer Leistungen ablehnen.
© Helvetia
Jens Patze ist Produktmanager Leben bei der Helvetia.

Die Helvetia bezeichnet sich im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung als „innovativen Anbieter für junge Kunden“. Wie jung ist denn jung? 

 Jens Patze: Das ist natürlich immer relativ und eine Frage, wie man sich fühlt. In Hinblick auf unsere Zielgruppe geht es allerdings in einem Alter los, in dem wir auch schon versichern. Das ist in der BU mit 15 Jahren, in der Grundfähigkeitsversicherung mit Umtauschoption gern ab 6 Jahren. Doch die Spanne reicht hoch bis 30 Jahre, auch das ist für uns immer noch jung. Wir wollen Schüler, Auszubildende und Berufseinsteiger abdecken. 

Schüler haben noch keinen Beruf. Warum sollen sie sich trotzdem versichern? 

Patze: Je jünger die Menschen sind, desto besser ist meistens ihr Gesundheitszustand. Indem sie sich früh absichern, sichern sie sich auch diesen Gesundheitszustand. Auch Jugend schützt nicht vor Unfällen oder plötzlichen, schwierigen Erkrankungen. Vor so etwas ist niemand gefeit. Denken wir nur mal an das Thema Psyche, Mobbing geht heutzutage schon in der Schule los. 

Inzwischen bindet die Helvetia in die BU-Versicherung sogar Investmentfonds ein. Wie geht das? 

Patze: Im Gegensatz zur herkömmlichen Variante legen wir nicht einfach  die Überschüsse in Fonds an. Denn dann zahlen die Kunden ja eigentlich etwas mehr, damit sie am Ende etwas herausbekommen. Doch das ergibt bei jungen Menschen keinen Sinn, weil sie meistens kaum Geld übrighaben. Weshalb wir das System umgedreht haben, um die Wertentwicklung der Fonds für niedrigere Beiträge zu nutzen. Wir berechnen also die Beiträge nun direkt auch auf Grundlage der Renditen der Fonds. 

Die nötige Zeit dürften junge Leute zumindest mitbringen. 

Patze: Wir reden tatsächlich über bis zu 50 Jahre Anlagedauer. Das macht die Renditen sehr sicher erreichbar und senkt damit die Beiträge. Und einige weitere Features kommen noch hinzu: Denn wenn die Fonds sehr gut laufen, kann am Ende noch zusätzliches Guthaben herauskommen, obwohl die Kunden gar nicht mehr eingezahlt haben. Oder wenn sich schon während der Laufzeit Guthaben aufbaut, können die Kunden auch das schon für verschiedene Zwecke nutzen. Zum Beispiel können sie Beiträge aussetzen, wenn sie mal nicht zahlen können. Oder sie senken sie für die Zukunft. Da ist einiges möglich. 

Welche Unterschiede zwischen Klassik und Fonds gibt es noch? 

Patze: Am Anfang ergibt sich allein durch die deutlich geringere Risikowahrscheinlichkeit immer schon ein guter Puffer. Der wird normalerweise später wieder verbraucht, wenn die Risiken steigen. So ist das auch in der klassischen BU, läuft allerdings intern. Fondsgebunden ist es sogar transparenter. Die Kunden können immer sehen, welche Reserven in den Fonds liegen. Und wenn sie kündigen, können sie sogar auf diese Reserven zugreifen. 

Dann kommen wir mal zur Leistungsseite. Wie zahlreiche Medien immer wieder betonen, zahlen Versicherer doch eh nicht, oder? 

Patze: Dem kann ich die GDV-Statistik entgegenhalten, wonach die Branche mit 80 Prozent Leistungsbewilligung recht gut aussieht. Das ist immerhin mehr als zum Beispiel in der gesetzlichen Rentenversicherung. Außerdem können wir ja noch ins Detail gehen, was in diesen abgelehnten 20 Prozent alles drinsteckt. 

Dann tun wir das doch mal bitte. 

Patze: Es sind viele Umstände enthalten, die nicht wirklich einer Ablehnung entsprechen. Zum Beispiel, wenn sich der Kunde nicht mehr meldet, weil er den Antrag nur prophylaktisch gestellt hat … 

 So etwas tun Kunden? 

Patze: Wir hatten das oft im Rahmen von Covid-19. Da hatten Kunden Anträge gestellt, weil später ja mal was schiefgehen könnte. Damit kamen Anzeigen herein, die aber später nicht weiterverfolgt wurden. Und dann gibt es noch die von vornherein aussichtslosen Fälle. Zum Beispiel, wenn ein Kunde, bei dem ab Vertragsbeginn auf Grund von Vorerkrankungen die Wirbelsäule ausgeschlossen ist, einen BU-Leistungsantrag wegen seinem Bandscheibenvorfall einreicht. Ist das dann tatsächlich eine Ablehnung oder einfach nur ein aussichtsloser Versuch? Man sollte die Statistiken um solche und andere Fälle bereinigen. Ich bin sicher, dass die echte Ablehnungsquote dann sehr niedrig liegt. 

 Aber sie ist da. 

Patze: Ich denke, dass die Leistungsregulierung insgesamt sehr fair verläuft. Aber wir Versicherer müssen nun mal schauen, ob beim Antrag Dinge falsch angegeben wurden. Ich finde es richtig, dass solche Fälle dann zum Schutz des Versichertenkollektivs nicht bezahlt werden. Es heißt aber auch nicht, dass man als Versicherer nicht noch etwas tun kann, um besser zu werden. Das stimmt schon. Deshalb haben wir unsere Bedingungsregelungen für den Leistungsfall im Kundensinn noch mal stark konkretisiert. 

Seite 2: Was bei der Helvetia der häufigste Grund ist, um nicht zu zahlen.

Was ist denn bei der Helvetia der häufigste Grund, um nicht zu zahlen? 

Patze: Im Gegensatz zur GDV-Statistik passiert das bei uns am häufigsten, weil der Kunde die vorvertraglichen Anzeigepflichten verletzt hat. Unser Leistungsprüfer sagt immer: Wir prüfen hart, aber leisten sehr fair. 

Was heißt das? 

Patze: Wir schauen genau, ob die Angaben im Antrag wirklich korrekt waren. Oder hat jemand alles mit „nein“ beantwortet, obwohl es schon diverse Vorerkrankungen gab? Wenn wir einen Antrag annehmen, und ein halbes Jahr später kommt der Leistungsantrag, sollten wir schon mal hinschauen, ob alles auch wirklich korrekt war. Offenbar gibt es solche Fälle bei uns häufiger als in der Branche allgemein. 

Dafür treten andere Gründe weniger auf? 

 Patze: Wir lehnen seltener ab, weil der BU-Grad von 50 Prozent nicht erreicht ist. 

Warum? 

Patze: Wir schauen nicht einfach, ob jemand nur noch so und so viel Stunden arbeiten kann, und errechnen daraus einen Prozentsatz. So einfach ist das nicht, sondern viel detaillierter. Es geht auch darum, wirklich essenzielle Tätigkeiten nicht mehr ausüben zu können. Wenn zum Beispiel ein Dachdecker wegen Höhenangst nicht mehr aufs Dach kann, dann ist es egal, ob er vorher nur ein Drittel seiner Arbeitszeit auf dem Dach verbracht hat. Er kann seinen Beruf dann nicht mehr ausüben, Punkt. Das Schlagwort lautet „prägende Tätigkeit“, und das führt eher zu einer BU als dieser klassische BU-Grad. Und das berücksichtigen wir sehr wohl. 

Für noch tiefere Einblicke zum Thema Arbeitskraftabsicherung hören Sie sich unbedingt die Sonderfolge unseres Podcasts an, aus der dieses Interview stammt. Hier geht’s direkt zum Podcast.

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