Seit der Rentenreform im Jahr 2001 hat der Staat die Versorgung bei Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit deutlich reduziert beziehungsweise eingestellt. Es gibt heute keinen Anspruch mehr auf eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente. Immer weniger Versicherte – nur vor dem 2. Januar 1961 geborene Bürger – können diese Leistung überhaupt noch beanspruchen.
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