Versorgungswerke wie MetallRente und KlinikRente bieten den Beschäftigen der angeschlossenen Branchen viele Vorteile, allen voran hohe Sicherheit und langfristige Stabilität für ihre persönliche Altersvorsorge. Für dieses Ziel werden die Versorgungswerke von einem Verbund aus starken Versicherungskonzernen getragen, die gemeinsam für die Versorgungsleistungen eintreten.
So arbeitet MetallRente mit einem Konsortium aus führenden Versicherungsunternehmen, bestehend aus Swiss Life, Allianz, Ergo und R+V zusammen. Das Finanzberatungs- und Versicherungsunternehmen Swiss Life ist seit 2005 Mitglied des Konsortiums und Konsortialführerin bei MetallRente.BU und MetallRente.EMI. Zu den Trägergesellschaften der KlinikRente zählen ebenfalls Swiss Life, Allianz, DBV, Generali sowie R+V und die Deutsche Ärzteversicherung. Konsortialführerin bei KlinikRente.BU ist seit Oktober 2015 ebenfalls Swiss Life.
Gemein ist beiden Versorgungswerken, dass sie für die Beschäftigten besonders auf die Qualität der einzelnen Tarife achten, sodass sich die Versicherten auf die Empfehlungen der Vermittler auch wirklich verlassen können. Ein weiterer Vorteil für die Versicherten: Sie erhalten einen Privatvertrag und profitieren gleichzeitig von Großkundenkonditionen sowie oftmals von einer reduzierten Risikoprüfung, sobald ganze Belegschaften versorgt werden können. Außerdem bieten beide Versorgungswerke die uneingeschränkte Portabilität ihrer Versicherungsprodukte: Das bedeutet, dass die versicherte Person ihren privat abgeschlossenen Vertrag auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers oder sogar des Berufs behalten darf.
Absicherung für 13 Millionen Menschen
Eine Besonderheit, die beide Versorgungswerke auszeichnet, liegt in ihrer Definition, wer die Angebote zur Arbeitskraftabsicherung nutzen darf: So entscheidet nicht der konkret ausgeübte Beruf darüber, ob man sich versichern kann, sondern allein die Branchenzugehörigkeit. Damit ist es möglich, alle Mitarbeiter zu versichern, die in den angeschlossenen Branchen arbeiten: die festangestellte Reinigungskraft eines Softwareunternehmens zählt ebenso dazu, wie das Küchenpersonal der betriebseigenen Kantine oder die Erzieherin des angeschlossenen Kindergartens. Insgesamt können MetallRente und KlinikRente potenziell rund 13 Millionen Menschen erreichen – schließlich steht das Angebot der Versorgungswerke nicht nur den direkt Beschäftigten der angeschlossenen Branchen offen, sondern auch ihren Kindern, Ehe- oder Lebenspartnern.
Rundum-Schutz bei Berufsunfähigkeit: Highlights der MetallRente.BU und KlinikRente.BU
Die Produktlösung Berufsunfähigkeitsversicherung der Versorgungswerke MetallRente und KlinikRente wurde im Juli 2016 um viele interessante Zusatzoptionen erweitert. Die wichtigsten Features von MetallRente.BU und KlinikRente.BU auf einen Blick:
• Ab sofort kann optional eine Arbeitsunfähigkeitsrente (AU) vereinbart werden. Diese AU-Rente wird bis zu zwei Jahre lang gezahlt, sobald der Versicherte mindestens vier Monate lang krankgeschrieben war und die Arbeitsunfähigkeit noch mindestens zwei weitere Monate andauert. Der Clou dabei: Um die AU-Rente zu erhalten, muss keine Berufsunfähigkeit vorliegen.
• Eine weitere Option ist die Absicherung gegen schwere Krankheiten mit der Möglichkeit einer einmaligen Kapitalleistung in Höhe einer 12-, 24- oder 36-fachen BU-Monatsrente. Dieses Geld lässt sich beispielsweise sinnvoll für behindertengerechte Umbauten zuhause einsetzen.
• Außerdem können Eltern ihre Kinder jetzt bereits ab einem Alter von zehn Jahren versichern. Sie erhalten somit die Chance, schon sehr frühzeitig einen hochwertigen BU- beziehungsweise Schulunfähigkeits-Schutz für ihre Kinder zu erwerben und von dem speziellen Ausbildungstarif zu profitieren, der ihnen von MetallRente beziehungsweise KlinikRente angeboten wird.
• Auch Azubis und Studenten in Zielberufen der angeschlossenen Branchen der beiden Versorgungswerke können sich über die Tarifvarianten MetallRente.BU 4U und KlinikRente.BU 4U frühzeitig zu besonders attraktiven Konditionen bei gleichzeitig vollem Versicherungsschutz absichern.
• Und schließlich bieten beide Versorgungswerke eine Wiedereingliederungshilfe an. Diese zahlt einmalig sechs Monatsrenten mit einer maximalen Summe von 12.000 Euro an den Versicherten aus, sobald die Berufsunfähigkeit aufgrund neu erworbener beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten beendet ist.
• Eine Besonderheit der KlinikRente.BU: Die sogenannte Infektionsklausel hat für Ärzte und Pflegepersonal eine besondere Bedeutung. Sie ebnet bereits bei einem teilweisen Berufsverbot den Weg zu BU-Leistungen. Damit setzt die KlinikRente.BU Maßstäbe in Sachen Arbeitskraftabsicherung für ihre Branche.
Fazit:
Beide Versorgungswerke bieten eine eigens auf ihre Branchenmitglieder zugeschnittene Berufsunfähigkeitsversicherung, mit der das Einkommen aus der zuletzt ausgeübten Tätigkeit bedarfsgerecht abgesichert werden kann. Neben unschlagbar günstigen Konditionen punkten die Produktlösungen MetallRente.BU und KlinikRente.BU vor allem durch besonders vielfältige Zusatzoptionen, um den Schutz so individuell wie möglich anpassen zu können.
Die KlinikRente.BU steht allen Beschäftigten und Selbstständigen im Gesundheitswesen offen

Quelle: Versorgungswerk KlinikRente
MetallRente: entscheidend ist die Branchenzugehörigkeit, und nicht der einzelne Beruf

Quelle: Versorgungswerk MetallRente