Wenn es um das Thema Berufshaftpflicht geht, setzen bereits 50 Prozent aller niedergelassenen Ärzte in Deutschland auf die über 40-jährige Kompetenz der HDI Versicherung im Bereich des Heilwesens. Denn sie wissen: Ohne einen guten Schutz könnte schon ein kleiner Behandlungsfehler ihre gesamte berufliche Existenz bedrohen.
Ob irrtümlich ein falsches Medikament verschrieben oder das Skalpell zu tief angesetzt wurde – diese oder ähnliche Missgeschicke können selbst erfahrenen Ärzten unterlaufen. Statistisch gesehen kommt es in Deutschland jeden Tag zu vier Behandlungsfehlern dieser Art. Wenn geschädigte Patienten dann Schadenersatzansprüche gegenüber dem Mediziner geltend machen, können die Streitwerte schnell im fünf- oder sechsstelligen Bereich liegen.
Eine Berufshaftpflicht ist deshalb ein absolutes Muss für Ärzte. Sie zahlt nicht nur bei berechtigten Forderungen, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab und übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten. Im Fall der HDI Arzthaftpflicht beträgt die Regeldeckungssumme 5 Millionen Euro (dreifache Maximierung) und kann auf 7,5 Millionen Euro angehoben werden. Prämienfrei mitversichert sind außerdem zwei angestellte Fachärzte im selben Fachgebiet.
Behandlungsfehler können aber nicht nur die Existenz etablierter Ärzte gefährden. „Ärztliche Tätigkeiten sind bereits für Mediziner in der Facharztausbildung, aber auch für Medizinstudenten ein wichtiges Thema“, sagt Carsten Lutz, Leiter Produktmanagement Heilwesen bei HDI. „Bereits im Medizinstudium ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung zum Beispiel für Praktika oft verpflichtend. Und auch wenn die vertragliche Haftung, wie in vielen Fällen üblich, über die Klinik abgedeckt ist, verbleibt im Schadenfall die deliktische Haftung beim angehenden Arzt. Hier ist die eigene Berufshaftpflichtversicherung elementar.“
Das Risiko, bei Schäden nicht adäquat versichert zu sein, solle daher niemand eingehen. Die rund 100.000 jungen Frauen und Männer, die sich alljährlich in Deutschland für ein Medizin- oder Zahnmedizinstudium entscheiden, tragen von Anfang an große Verantwortung. Denn auch während der Ausbildung können schnell Fehler passieren, für deren finanzielle Folgen die angehenden Ärzte mit ihrem Privatvermögen haften.
Die HDI Versicherung hat ihr Portfolio seit Februar im Bereich der freien Berufe deshalb um eine neue Berufshaftpflicht für Mediziner in der Aus- und Weiterbildung für alle Vertriebspartner erweitert. Sie sichert alle beruflichen und privaten Risiken für jeden Abschnitt des medizinischen Werdegangs ab. Maklern bietet sich damit eine gute Möglichkeit, eine neue Zielgruppe zu gewinnen.
Abgesichert werden der vorklinische und der klinische Teil des Studiums. Und während der Weiterbildung zum Facharzt kann der Vertrag bequem weitergeführt werden. Die Versicherungssumme beträgt 7,5 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und kann bis zu dreimal im Jahr in Anspruch genommen werden.
Bei Medizinstudenten umfasst der Schutz auch Tätigkeiten, die außerhalb des Dienstes liegen, wie etwa OP-Assistenzen, also sogenannte „Hakenhaltertätigkeiten“, Nachtwachen und nebenberufliche oder ehrenamtliche Rettungsdienste, wenn die Qualifikation vorhanden ist.
„Für Ärzte in der Aus- und Weiterbildung besteht Deckungsschutz für einen noch umfangreichen Katalog an freiberuflichen Nebentätigkeiten“, erklärt Carsten Lutz. „Der Schutz umfasst hier bis zu 75 Dienste im Jahr, beispielsweise Praxisvertretungen oder kassenärztliche Bereitschaftsdienste, Not- und Sonntagsdienste. Optional kann der Versicherungsschutz für Notdienste auch auf eine unbegrenzte Anzahl erweitert werden. Dieser Deckungsumfang ist marktführend.“ Ein weiteres Highlight ist der Versicherungsschutz bei der Ausbildung im Ausland (bis zu 50 Monate). Ergänzt wird der Versicherungsschutz noch durch eine zeitlich unbegrenzte Tätigkeit in Corona-Test- oder Impfzentren.
Auch privat befinden sich die angehenden Mediziner mit der HDI Berufshaftpflicht auf der sicheren Seite, umfasst die Police doch auch noch die Premium Privathaftpflicht des Versicherers. Diese zeichnet sich durch eine besonders hohe Versicherungssumme von 50 Millionen Euro aus und bietet viele Top-Leistungen.
So kommt sie etwa für Schäden aus Gefälligkeitsdiensten, für Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen oder auch für Folgeschäden durch den Verlust von fremden Schlüsseln auf. Abgesichert ist auch die private Nutzung von Modellflugzeugen oder Drohnen. Der Jahresnettobeitrag für diesen Kombi-Schutz beträgt für Medizin-Studenten lediglich 8 und für Assistenz(zahn-)ärzte 58 Euro. Das ist deutlich attraktiver als jede Solo-Privathaftpflichtversicherung.
Vertrieblich hat HDI das neue Produkt sehr breit aufgestellt. Der Schutz kann nicht nur über die eigene Ausschließlichkeit, sondern auch über Versicherungsmakler schnell und unkompliziert online abgeschlossen werden. Möglich macht das die Nutzung der neuen digitalen Abschlusstrecke „Tarifierung, Angebot und Antrag“ (TAA), die eine ortsunabhängige Policierung rund um die Uhr möglich macht.
Tipp: Bei der Vorbereitung auf das Kundengespräch kann Maklern der HDI-Newsletter „MedLetter“ helfen. Er informiert Sie regelmäßig über aktuelle Gerichtsurteile und Entscheidungen im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit. Und auch wenn es Produktneuerungen und Highlights gibt, werden diese dort sofort kommuniziert. Im Downloadbereich lassen sich außerdem wichtige Dokumente herunterladen und persönlich speichern. Die Anmeldung für den Newsletter erfolgt über: www.hdi.de/freiberufler/service/ratgeber/abonnieren.
So wichtig die Berufshaftpflicht auch ist, zu einem kompletten Risikoschutz für (angehende) Ärzte gehören noch weitere essenzielle Absicherungen wie etwa eine Berufsunfähigkeits- oder eine Rechtsschutz- und Praxisversicherung. Und vor dem Hintergrund, dass immer mehr Patientendaten und Abrechnungen elektronisch erfasst werden, gewinnt auch ein entsprechender Cyber-Schutz an Bedeutung. HDI bietet auch in all diesen Fällen passende Lösungen an.
Mehr Infos unter https://partner.hdi.de/freieberufe/produkte.html#aerzte
Drei Fragen an Carsten Lutz, Leiter Produktmanagement Heilwesen bei HDI

Pfefferminzia: Wie können Makler die Zielgruppe der Jungmediziner ganz praktisch für sich gewinnen?
Carsten Lutz: Nach meiner Meinung sollte der Vertriebspartner dort unterwegs sein, wo die Zielgruppe aktiv ist. Zum Beispiel auf dem Campus oder an der Weiterbildungsstätte, aber auch in sozialen Netzwerken. Unser Vertrieb nutzt für das Produkt sogar eigene Landingpages.
Inwieweit bietet sich die Jungmediziner-Police auch als Türöffner für andere Produkte an? Wo sehen Sie Cross-Selling-Potenziale?
Das Produkt bietet sich hervorragend zur Lead-Generierung an. Natürlich ist Cross-Selling-Potenzial im Bereich Vorsorge und Berufsunfähigkeitsversicherung, aber auch in den Sparten wie Unfall, Hausrat oder auch Kfz-Versicherung vorhanden.
Beim Vertrieb setzt HDI auf digitale Lösungen. Was bedeutet das konkret?
HDI setzt auf die Nutzung der neuen digitalen Abschlussstrecke TAA Freie Berufe. Sie ist der neue Standard von HDI für das weniger beratungsintensive Geschäft mit anspruchsvollen Kundengruppen. Komplett online wird der Vertriebspartner bei Beratung und Abschluss optimal unterstützt, die überschaubaren Eingaben dunkel verarbeitet und der Abschluss neartime policiert.
Schon wenige Minuten nach Vertragsabschluss ist die Versicherungspolice online verfügbar. Auf diesem Weg ist es dem Vermittler möglich, das gesamte Heilwesen-Tarifgeschäft online einzureichen. Neben Heilwesen ist auch das Tarifgeschäft für Architekten und Ingenieure sowie für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Notare in der digitalen Strecke verfügbar.
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