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Absicherung von Grundfähigkeiten

Individueller Schutz, wenn eine BU nicht infrage kommt

Martin Gräfer, Vorstand der Bayerischen, erläutert die Stärken der Grundfähigkeitenversicherung als Alternative zur BU, sowie spezielle Optionen und Alleinstellungsmerkmale des neuen Angebots „ExistenzPlan“.
© Die Bayerische
Martin Gräfer ist Vorstand der Bayerischen.

Pfefferminzia: Haben Makler den Grundfähigkeitenschutz als mögliche Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung ausreichend auf dem Schirm?

Martin Gräfer: Die Absicherung der Arbeitskraft und des Leistungsvermögens zählt zu den wichtigsten Versicherungsleistungen, die wir unseren Kunden anbieten. Nach wie vor ist die Berufsunfähigkeitsversicherung das erste Mittel der Wahl zum Schutz des Einkommens. Das ist auch völlig richtig so. Aber nicht immer ist die klassische BU die bestmögliche und vor allem einzige Lösung für alle Kundengruppen. Je nach Risikogruppe oder Vorerkrankung gibt es hier vielleicht Leistungsausschlüsse oder Zuschläge – was diese Art der Absicherung oft nicht möglich macht oder aber für manche Kunden zu teuer werden lässt. Die Nachfrage nach alternativen Einkommensabsicherungsprodukten steigt dementsprechend stetig an.

An welche Zielgruppe richten Sie sich mit Ihrem neuen Angebot „ExistenzPlan“?

Unsere Grundfähigkeitenversicherung leistet bei dem Verlust von klar definierten körperlichen oder geistigen Fähigkeiten und eignet sich daher für viele verschiedene Zielgruppen. Die Leistungsvoraussetzungen wie beispielsweise „nicht mehr greifen oder heben können“ sind gerade für körperlich tätige Personen, wie Handwerker oder Pflegepersonal sehr alltagsrelevant. Aber auch Berufe wie Schauspieler, Blogger, Künstler oder Flugpersonal, die über eine BU nicht zu versichern sind, erhalten mit dem ExistenzPlan eine passende Einkommensabsicherung. Die Grundfähigkeitenversicherung kann natürlich auch für Kundengruppen als Ventil genutzt werden, die aus gesundheitlichen Gründen nur mit Ausschluss oder Zuschlag in der Berufsunfähigkeitsversicherung angenommen werden. Und auch für Angestellte in Familienbetrieben oder Selbständige ist die neue Grundfähigkeitenversicherung sehr interessant, da die Themen „konkrete Verweisung“, „Umorganisation“ oder „Hinzuverdienstgrenzen“ hier im Vergleich zur BU keine Rolle spielen.

Welche Grundfähigkeiten werden durch Ihr Angebot versichert?

Je nach persönlichem Bedarf gibt es zwei Tarifvarianten zur Auswahl. Zum Tarif ExistenzPlan aktiv zählen unter anderem 17 Fähigkeiten. Hierzu gehören in erster Linie körperliche Fertigkeiten wie Knien, Bücken und Sprechen sowie der Gebrauch von Händen und Armen. Wird aus nachweislich gesundheitlichen Gründen die Fahrerlaubnis entzogen oder man kann den Führerschein deshalb erst gar nicht machen, ist dies ebenfalls abgesichert. Bei der Variante ExistenzPlan kreativ sind noch die drei weiteren Grundfähigkeiten Schreiben, Tastatur benutzen und Intellekt abgesichert. Diese sind vor allem für Berufsgruppen wie Journalisten interessant, für die kommunikative Eigenschaften besonders wichtig sind.

Wonach bemisst man die Grundfähigkeit „Intellekt“?

Der Verlust der Grundfähigkeit Intellekt liegt dann vor, wenn der Versicherte in Bezug auf Auffassungsgabe, Gedächtnis, Handlungsplanung, Konzentrationsvermögen, Orientierungsfähigkeit oder Aufmerksamkeit so stark eingeschränkt ist, dass er nicht mehr in der Lage ist, alltagsrelevante Tätigkeiten auszuführen. Dazu gehören unter anderem Körperhygiene, Selbstversorgung, Einkaufen, Putzen, Zubereitung von Essen, Ankleiden und Vereinbarung von Terminen.

„ExistenzPlan“ ermöglicht zum Jobeinstieg einen Wechsel in die BU. Wie funktioniert das in der Praxis?

Gerade junge Leute können mit unserer Grundfähigkeitenversicherung den Schutz ihrer Arbeitskraft und ihres Einkommens sehr früh planen. Ein Highlight ist auch, dass bereits Kinder ab drei Jahren abgesichert werden können. Wer dann nach dem Jobeinstieg eine konkrete Berufstätigkeit absichern möchte, dem ermöglicht der ExistenzPlan den Wechsel in eine Berufsunfähigkeitsversicherung der Bayerischen, und das ohne weitere Gesundheitsprüfung. Es müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, und zwar, dass der Beruf in der BU versicherbar sein muss, der Grundfähigkeitenvertrag seit fünf Jahren besteht oder dass der Kunde nicht älter als 30 Jahre alt sein darf. Dann ist ein Wechsel in die BU ohne weiteres möglich.

Um welche Optionen ist der Grundfähigkeitsschutz erweiterbar?

Zusätzlich zu den beiden Tarifvarianten können die Kunden im ExistenzPlan unter drei Optionen wählen, um die Absicherung noch besser an den persönlichen Lebensplan anzupassen. Für all diejenigen, die viel Fahrradfahren oder den öffentlichen Nah- und Fernverkehr nutzen, ist der Baustein „Mobilität“ spannend. Die Option „Infektion“ richtet sich vor allem an medizinische und soziale Berufe sowie Tätigkeiten im Lebensmittelumfeld und greift, wenn man aufgrund einer Infektion nach behördlicher Anordnung ein vollständiges Tätigkeitsverbot erhält. Die dritte Option „Psyche“ tritt in Kraft, falls der Versicherte an schwerer Depression oder Schizophrenie erkrankt. Der ExistenzPlan lässt sich somit individuell gestalten und passt sich mit den beiden Tarifvarianten flexibel den Bedürfnissen der Kunden an. Bei veränderten Lebensumständen wie beispielsweise ein Jobeinstieg kann der Versicherungsnehmer einen Wechsel in die BU veranlassen.

Über welche Alleinstellungsmerkmale verfügt Ihr Tarif?    

Die Kombination der Leistungen ist eines der Alleinstellungsmerkmale. Unser Ziel war es, einen Tarif zu kreieren, der bereits bei einem Prognosezeitraum von sechs Monaten leistet, den Verlust der PKW-Fahrerlaubnis automatisch beinhaltet, eine Wechseloption in eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet, 17 Grundfähigkeiten absichert und gleichzeitig preislich attraktiv für die Kunden ist. Zudem versichern wir Kinder bereits ab drei Jahren. Das ist einzigartig am Markt, bisher liegt in der Regel das Eintrittsalter bei 15 Jahren. Immer mehr Menschen achten auf ihre Gesundheit und die Umwelt. Daher haben wir als weiteres Tarif-Highlight den Mobilitäts-Baustein aufgegriffen.

Wie transparent sind die Leistungsauslöser definiert?

Oft fehlen essenzielle Hinweise in den Bedingungen anderer Versicherer. Uns war die transparente Formulierung der Leistungsvoraussetzungen sehr wichtig. Was bedeutet beispielsweise die Formulierung „Knien“? Muss der Kunde sich mit oder ohne Unterbrechung hinknien und wiederaufrichten können? Mit oder ohne Hinzuziehen der Hände? Bedeutet knien Bodenkontakt? Bodenkontakt mit einem oder beiden Knien? Hier haben wir für größtmögliche Transparenz gesorgt.

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