Es ist ja nicht verkehrt, das Verhalten der Berufsunfähigkeitsversicherer im Leistungsfall zu analysieren. Auch Kritik ist erlaubt. Von einer ausgewogenen objektiven Berichterstattung über die Leistungsfallpraxis der Versicherer war die Sendung Stern TV mit dem Gast Hermann-Josef Tenhagen indes weit entfernt. Stattdessen war pauschalisierendes Versicherer-Bashing angesagt. Fachliche Fehler und Begriffswirrwarr inklusive.
Falsche Begrifflichkeiten
Es ging schon in der auf Stern-Online veröffentlichen Ankündigung zu der Sendung los (hier geht’s zum Vorbericht und zum Video). Die Informationen zu dem geschilderten Fall der an Krebs Erkrankten bleiben dürftig. Der Versicherer habe unter anderem daran gezweifelt, dass die schwerkranke Frau während der Behandlung wirklich zu mehr als 50 Prozent arbeitsunfähig war. Arbeitsunfähig? Oder berufsunfähig? Geht es hier um eine Krankentagegeldversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Journalisten sind eben nicht vom Fach, aber hätte der Stern bei einem so komplexen Thema nicht besser einmal einen Fachmann redigieren lassen sollen?
Um 22:15 Uhr dann auf RTL in der Anmoderation zu der Sendung.
Hallaschka: „Berufsunfähigkeitsversicherung, wird dringend empfohlen, zahlt aber nicht immer. Das wahre Geschäftsmodell sei doch wohl eher ‚Verunsicherung‘.“
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In der Sendung selbst blieben die beiden geschilderten Fälle von zwei Versicherungskunden eher undurchsichtig. Zu wenige Informationen, es blieb der Eindruck, dass die Redaktion von Stern TV sich nicht wirklich mit den Akten beschäftigt hatte. In dem Fall der ehemaligen Grundschullehrerin blieb ungeklärt, warum die Kundin, die gegen den Versicherer auf Leistung geklagt hatte, in zwei Instanzen Ihre Ansprüche nicht durchsetzen konnte. Vor dem Oberlandesgericht war es wohl zu einem Vergleich mit der Versicherung gekommen.
Völlig undurchsichtig blieb der Fall eines Metzgers, der sich aus psychischen Gründen nicht mehr in der Lage sah, seinen Beruf auszuüben. Hier hatte der Versicherer offenbar die Ansprüche wegen vorvertraglicher Anzeigepflicht zurück gewiesen, aber mit einer so abwegigen Begründung, das man den Fall so eigentlich gar nicht glauben kann. Es ging um Gefahrumstände, die nicht in den Abfragezeitraum fielen.
Wenn der Versicherer mit dieser Begründung die Ansprüche zurückgewiesen hat, wäre er damit vor Gericht mit Sicherheit nicht durchgekommen.
Fehlende Belege
Bei zigtausend Versicherten würden sich die Unternehmen hartnäckig gegen Zahlungen wehren. Wie viel zigtausend es denn genau sind, wird nicht gesagt. Auch nicht, wie viele Leistungsansprüche demgegenüber anerkannt wurden und wie viele der „zigtausend“ gestellten Leistungsansprüche sich letztlich als unberechtigt erwiesen haben.
Unerwähnt bleibt, dass der Versicherer bei unberechtigten Leistungsansprüchen sogar verpflichtet ist die Versicherungsgemeinschaft zu schützen. Ebenso unerwähnt bleibt, dass es durchaus Untersuchungen zum Leistungsverhalten der Versicherer von unabhängigen Ratingunternehmen gibt, in denen der Vorwurf, es werde systematisch abgelehnt, sich gerade nicht bestätigen konnte.
Viele Fälle abgelehnter BU-Leistungsansprüche gehen auf Anfechtungen oder Rücktritte durch den Versicherer wegen falscher Angaben des Versicherungsnehmers zum Gesundheitszustand zurück. In diesen Fällen lehnen Versicherer oft völlig zu Recht die Leistung ab und sind mit Rücksicht auf die Versichertengemeinschaft sogar dazu verpflichtet. Ein recht hoher Anteil von nicht anerkannten Leistungsansprüchen entfällt, so eine Leistungspraxisstudie des Ratingunternehmens Franke und Bornberg auf diejenigen Fälle, in denen der Versicherungsnehmer den Leistungsantrag nicht weiter verfolgt hat. In der Regel wird dabei der Fragebogen des Versicherers nicht zurück geschickt. Dies gehört aber zu den vertraglich vereinbarten Mitwirkungspflichten. Wer die BU-Leistung haben will, muss auch am Nachweis der Berufsunfähigkeit mitwirken.
Diagnose Schwere Erkrankung, automatisch berufsunfähig?
Dass die Berufsunfähigkeitsversicherung keine Schwere-Krankheiten-Vorsorge ist, also nicht schon bei der Diagnose einer schweren Erkrankung, etwa Krebs, leistet, wird auch nicht erläutert.
Herr Tenhagen passte gut in die Sendung
Es wundert nicht, dass sich Stern TV für sein Versicherer-Bashing Hermann-Josef Tenhagen ausgesucht hat. Der Ex-Chef von Finanztest, der heute für das Portal Finanztip tätig ist, war in seiner Tätigkeit für Finanztest mitverantwortlich für die fehlerhaften und den Verbraucher in die Irre führenden Testberichte zu Berufsunfähigkeitsversicherungen. Die fachlichen Fehler in den Tests wurden seinerzeit minutiös vom Makler Matthias Helberg herausgearbeitet mit beachtlicher Zustimmung in den Medien (etwa Wirtschaftswoche: „Versicherungsmakler blamiert Finanztest“) und bei Maklerkollegen.
Erst kürzlich hat sich Herr Tenhagen auf Bild-Zeitungsniveau mit pauschalen teils falschen Aussagen über die Unfallversicherung ausgelassen. In dem Artikel bezeichnet Herr Tenhagen die Unfallversicherung als „Goldesel der Assekuranz“ oder auch als „Teil des Raubzugs im Osten“ – letzteres erinnert dann doch ein wenig an die düstersten Kapitel der deutschen Geschichten. Zudem stellt er die gänzlich unbelegte Behauptung auf, den Verbrauchern würden Leistungen vorgegaukelt, denn die meisten wüssten nicht, dass eine Unfallversicherung erst bei bleibenden Schäden zahlt.
Immerhin gab Herr Tenhagen einige Informationen zur BU-Versicherung, die keineswegs falsch waren: 500 Euro BU-Rente seien zu wenig, da die BU-Rente mit Sozialleistungen verrechnet werde. „So früh wie möglich abschließen“ – auch das richtig. Falsche Angaben im Antrag vermeiden, rät Herr Tenhagen ebenfalls zu recht.
Aber dennoch gilt, dass es nicht möglich zu sein scheint, im Rahmen einer Fernsehsendung, das komplexe Thema Berufsunfähigkeitsversicherung angemessen und differenziert darzustellen.
Immer wieder geben Redakteure der Versuchung nach, das immer gleiche aber eben nicht der Realität entsprechende Bild der bösen Versicherer auf der einen Seite und des armen um seine Rechte betrogenen Verbrauchers auf der anderen zu malen. Bei diesem Kampf zwischen David und Goliath müssen sich der Fernsehsender, sein Moderator und der jeweilige „Experte“ fest an der Seite des Verbrauchers in die Schlacht werfen. Ein anderes Drehbuch wäre wohl zu langweilig.
Fazit: Mal wieder was für die Quote getan, ansonsten kein Erkenntnisgewinn, am wenigsten für die Verbraucher.
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