Urteil

Haften Grundstückeigentümer für Schäden durch einen Handwerker?

Wer Handwerker engagiert, legt viel Verantwortung in ihre Hände. Was aber, wenn etwas schiefgeht und etwa der Dachdecker das Haus in Flammen setzt? Müssen dann die Eigentümer für die Wahl des Handwerkers bezahlen? Mit so einem Fall muss sich nun der Bundesgerichtshof befassen.
© dpa/picture alliance
Dachdecker am Werk: Ein Versicherer forderte kürzlich Geld für einen Schaden zurück, der durch Handwerker entstand.

Was ist geschehen?

Eheleute engagieren einen Handwerker für ihr Wohnhaus. Der Dachdecker soll das Flachdach reparieren. Während seiner Heißklebearbeiten verursacht er ein Glutnest: Das Paar bemerkt später Flammen und holt Hilfe.

Aber die Feuerwehr kann die Flammen nicht stoppen – das Gebäude brennt nieder. Und auch am Nachbarhaus entsteht ein Schaden. Die Nachbarin ist versichert und erhält den Schaden erstattet.

Der Dachdecker wird zur Zahlung von rund 97.800 Euro verurteilt, kann aber nicht zahlen. Es läuft ein Verbraucherinsolvenzverfahren. Der Versicherer möchte das Geld daher nun von den Eheleuten zurückholen.

Der Fall landet vor Gericht.

Das Urteil

Das Landgericht Magdeburg weist die Klage zunächst ab (Aktenzeichen 10 O 1082/13). Dann geht es weiter zum Oberlandesgericht Naumburg. Auch hier sagen die Richter, die Beklagten seien nicht zum Ersatz verpflichtet (Aktenzeichen 4 U 52/15). Die Eheleute hätten mit der sorgfältigen Auswahl des Dachdeckers alles Erforderliche getan, um das Risiko eines Brandschadens im Zuge seiner Arbeiten auszuschließen.

Der Versicherer ist gegen das Urteil in Revision gegangen. Nun muss der Bundesgerichtshof über den Fall entscheiden.

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Autorin

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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