Einer 77-jährigen aus Wismar in Mecklenburg-Vorpommern ist die Rente gepfändet worden, weil sie ihren Rundfunkbeitrag nicht gezahlt hat. Das berichtet die Thüringer Allgemeine und verweist auf einen entsprechenden Bericht der Ostsee-Zeitung. Demnach wird der Rentnerin gerade ein Teil ihrer Bezüge abgezogen, weil sie sich weigerte den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Sie habe noch nie im Leben ein Radio oder einen Fernseher besessen, gab sie zur Begründung an.
Dieses Argument spielt für die ehemalige Gebühreneinzugszentrale (GEZ), die seit 2013 Beitragsservice heißt, allerdings keine Rolle. Denn die Abgabe gilt für jeden Haushalt – unabhängig von der Zahl der Empfangsgeräte.
Der Beitragsservice sei bei solchen Vollstreckungsfällen immer unnachgiebiger geworden, heißt es in dem Bericht. Die Zeitung verweist auf einen Spiegel-Bericht, wonach sich die Zahl der Zwangsvollstreckungen allein von 2015 auf 2016 fast verdoppelt habe. Unter den rund 1,4 Millionen Fällen gäbe es auch Vollstreckungen, die lediglich mittlere zweistellige Forderungssummen aufwiesen.
Inkassobüros sollen künftig Milde walten lassen
Dabei sollte es künftig eigentlich anders laufen. So haben sich die Rundfunkanstalten Ende 2016 dafür ausgesprochen, bei vergleichsweise geringen Beträgen nicht sofort eine Zwangsvollstreckung anzukündigen – oder gar mit einem Haftbefehl zu drohen, wie es der Rundfunkstaatsvertrag bisher vorsah. „Inkassobüros sollten zwischengeschaltet sein, um zunächst die Forderungen zu kommunizieren und mit den Schuldnern durchzusprechen“, schreibt die Zeitung.
Das Verfahren werde im Sendegebiet des SWR getestet, heißt es. Ob und wann Mecklenburg-Vorpommern an der Reihe ist, war dem Bericht nicht zu entnehmen.
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