Vermeintliches Spielzeug benötigt Versicherungsschutz

Polizei warnt Eltern vor Elektro-Skateboards

Sie heißen Hoverboards, E-Longboards, One-Wheels oder E-Scooter – Elektro-Skateboards und -Roller stehen derzeit bei vielen Kindern und Jugendlichen ganz oben auf dem Weihnachts-Wunschzettel. Doch die Polizei rät Eltern davon ab. Begründung: Die Geräte seien kein Kinderspielzeug, sondern Kraftfahrzeuge, die eigens zugelassen und versichert werden müssten.
1512141994-Hoverboard-1
© dpa/picture alliance
Ein Junge unterwegs mit einem Hoverboard. Die Polizei warnt davor, Hoverboards und ähnliche Geräte im Straßenverkehr zu nutzen.

Hier geht es zum Artikel.

Mehr zum Thema

Marktanteilsanalyse 2025: Allianz bleibt Marktführer

Der deutsche Erstversicherungsmarkt ist hoch konzentriert. Das zeigt die aktuelle Marktanteilsanalyse des Kölner Instituts für…

Kieler Ökonomen: Privatversicherte sollen Solidarbeitrag zahlen

Das Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW) hat einen Mittelweg zwischen Bürgerversicherung und Status quo im…

Berufsunfähigkeit und Dread Disease: Wenn der Alltag kollabiert

Wenn eine schwere Krankheit wie Krebs diagnostiziert wird, oder ein Mensch infolge eines Unfalls oder…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert