Beratungsjahr 2018

So können sich Maklerfirmen die Unternehmensberatung fördern lassen

Alles neu in diesem Jahr 2018? Beratungskonzepte auf dem Prüfstand. Digitalisierung und Dokumentation mit neuen Schwerpunkten. Nachhaltige Ertragssicherung und Zeitmanagement. So könnten die Schwerpunkte der Überlegungen bei Maklern in diesen Tagen aussehen. Bei der Neuausrichtung der Strategie können auch Experten helfen. Und dafür gibt es vielfach Zuschüsse und Fördermittel. Welche das sind, erklärt Unternehmensberater Peter Schmidt in seiner Kolumne.
© dpa/picture alliance
Bei einem von der Bundesagentur für Arbeit geförderten Seminar für Existenzgründer liegen in München Unterlagen auf einem Tisch: Für junge und ältere Maklerfirmen gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten, wenn sich diese beraten lassen.

Das Rad der Veränderungen scheint sich immer schneller zu drehen: Neue Anforderungen an den Beratungsprozess der Kunden durch die Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD. Neue Produkte der Anbieter von Versicherungen und Finanzdienstleistungen. Die Europäische Union und der nationale Gesetzgeber wollen mehr Datenschutz für Kunden und Mitarbeiter. Eine umfassendere Dokumentation der Beratungen und der Kundendaten ist umzusetzen. Und das alles mit gleichem Zeitaufwand und personellen Ressourcen? Das scheint die Quadratur des Kreises zu sein.

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Zur Lösung solch komplexer Aufgabenstellungen scheuen viele Vermittler, die selbstständige Unternehmer sind, bisher die Inanspruchnahme von Experten, auch wenn man von der Notwendigkeit eigentlich überzeugt ist. Zu den Hauptgründen gehören die Höhe des Investments in Beratungs- und Coaching-Leistung und die Skepsis gegenüber der gewünschten Qualität der Berater. Zu oft haben sich Versprechen wie „Wir machen Sie zum Marktführer“ als hohle Phrasen erwiesen.

Regionale und überregionale Fördermittel für Beratungen

Die ganze Breite der auch für Vermittler von Versicherungen und Finanzdienstleistern bereitstehenden Fördermittel kann hier nur auszugsweise geschildert werden. Beginnen wir mit den Existenzgründern. Deren Förderung vor Existenzgründung oder bis zu drei Jahren nach der Existenzgründung wird meist von regionalen Institutionen und Initiativen organisiert. In Bayern sind beispielsweise die Perspektiven zur Existenzgründung sehr günstig. Deshalb hat die Bayerische Staatsregierung zum Thema Existenzgründung die Initiative „Gründerland Bayern“ ins Leben gerufen. Die Umsetzung dieser Förderung erfolgt regional. Ähnliche Programme gibt es in allen Bundesländern.

Für die Beratung von Unternehmen, die länger als drei Jahre am Markt sind, zu Themen wie Optimierung von Unternehmensabläufen, Entwicklung einer Personalstrategie, Digitalisierung, Einsparpotenziale, Expansion oder Nachfolgeregelung kann auf die Förderprogramme von regionalen Investitionsbanken zurückgegriffen werden. Es gibt viele Themen, Ziele und Projekte, bei denen die Inanspruchnahme von Beratungen durch Experten „Hilfe zur Selbsthilfe“ werden kann.

Unternehmen in Not

Selbst bei Unternehmen in Notlage kann die Beratung zur Lösung der Existenzkrise mit Fördermitteln bis zu 80 Prozent der Beratungskosten genutzt werden. Für Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, ist das Unternehmensalter meist kein Ausschlusskriterium für eine Förderung.

Die Fördermittel werden in der Regel als Zuschuss zum Beratungshonorar zwischen 50 bis 80 Prozent bis zu einer definierten Gesamthöhe gewährt. Wichtig ist dabei, dass die Fördermittel vor Beginn eines Projekts beantragt werden müssen. Der Prozess der Beantragung von Fördermitteln ist nicht ganz ohne Aufwand zu bewältigen. Dennoch lohnt sich diese Mühe für Einzelunternehmer in Anbetracht von möglichen Zuschüssen bis zur Höhe von mehreren tausend Euro.

Wer, was und wie kann gefördert werden?

Ganz pauschal möchte ich auf einige dieser Fragen eingehen, auch wenn die Details bei den jeweiligen Behörden und Institutionen abweichend geregelt sind. Kommen wir zum „Wer“: Versicherungsmakler und -Berater können bei bestimmten Themen Antrag auf Förderung stellen. Zu den förderfähigen Themen gehören spezifische Beratungen zu Nachfolgeregelungen sowie zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen und organisatorischen Problemen der Unternehmensführung.

Ebenso wird die Erstellung und Umsetzung von Unternehmensstrategien, die Beratung zu einer effizienten Organisation innerbetrieblicher Abläufe oder eben auch die Umsetzung einer Digitalisierungsstrategie gefördert. Die Zuschüsse werden in der Regel als nicht rückzahlbar und bis zu 80 Prozent in einer Höhe bis zirka 3.500 Euro gewährt.

Die prozentualen Zuschüsse sowie die Höhe sind regional und auch nach den Beratungsthemen unterschiedlich. Als Voraussetzung wird eine individuelle Beratung mit einer Erfassung des Status Quo, der Erstellung von Handlungsempfehlungen und deren Umsetzung festgeschrieben. Die Berater und der Mandant müssen nach der Beratung die jeweiligen Projekte gegenüber der Fördereinrichtung dokumentieren und abrechnen.

Fördermittel aus europäischen Fördertöpfen

Viele interessante Förderprogramme werden auch durch den Europäischen Sozialfond (ESF) der Europäischen Union kofinanziert. Für die Abwicklung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zuständig. Deren neues Förderprogramm mit mehreren Unterpunkten läuft unter dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“.

Das Bafa-Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind und fördert Beratungen nach zwei Schwerpunkten:

1.    Allgemeine Beratungen

Hierzu zählen alle Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Demnach wird hier ein sehr breites Spektrum unternehmerischen Wissenstransfers gefördert.

2.    Spezielle Beratungen

Unter diesen Beratungen werden alle die Leistungen erfasst, die zur Behebung von sogenannten strukturellen Ungleichheiten dienen. Beispielhaft seien hier Beratungen von Unternehmen, die durch Frauen geführt werden oder bei denen die Fachkräftegewinnung und -sicherung ein Schwerpunkt ist, erwähnt.

Die Antragsstellung für Fördermittel der Bafa erfolgt online. Die Zahl der anzugebenden Daten ist nicht zu unterschätzen. Etwas Mühe ist notwendig, diese lohnt sich aber.

Eine immer wieder gestellte Frage von Mandanten ist, ob man das Honorar an den Unternehmensberater komplett überweisen muss oder ob die Förderinstitution „ihren“ Anteil gleich an diesen überweist? Bei allen Unterschieden ist es meist so, dass der Antragsteller und damit auch der Zuwendungsempfänger das beratene Unternehmen selbst ist.

Der Antragsteller muss im Rahmen des gesamten Verfahrens nachweisen, dass der Eigenanteil geleistet, sprich überwiesen, wurde. Als Eigenanteil wird die Differenz zwischen den förderfähigen Beratungskosten (Honorar) und dem zu erwartenden Zuschuss definiert. Zu den Formalien gehört auch, dass pro Beratungsschwerpunkt oft nicht mehr als fünf Tage Beratung in Anspruch genommen werden dürfen.

Registrierte Berater mit Qualitätsnachweis wählen

Sowohl bei regionalen Förderinstituten als auch bei der Bafa kann und sollte man auf geprüfte und gelistete Berater zurückgreifen. Diese Berater müssen vor Listung die Anforderungen an die Eignung zum Berater erfüllen, Nachweise zur Qualifikation, Qualitätssicherung und Referenzen einreichen und teilweise ihre Daten und Unterlagen zur Veröffentlichung freigeben.

Die Bafa fördert die Beratungsleistung von Beratern und Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz aus ihrer Beratungstätigkeit erzielt und die im Förderverfahren zugelassen sind. Sie müssen über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten. Damit ist klar, dass für nebenberufliche Berater sowie Vermittlerkollegen, die einem anderen Vermittler mal sagen, wie es wirklich geht, die Chance auf Fördermittel eher gering ist.

2018: Ein Jahr des Aufbruchs

Es ist schon ein sehr komplexes Paket, das die Vermittler in diesem neuen Jahr 2018 aufschnüren und bewältigen müssen. Besonders Einzelunternehmer, Inhaber kleinerer und mittlerer Vermittlerfirmen, müssen in Sachen Kunden- und Mitarbeiterdaten neue Standards umsetzen und dabei gleichzeitig die Firma auf einer ertragssicheren Seite bewahren und entwickeln.

Nutzen Sie das Know-how von Spezialisten, sichern Sie sich die Möglichkeit der Förderung der Beratung Ihrer Firma und suchen Sie schon zu Beginn des Jahres den Austausch mit Experten und Kollegen. Spezielle Weiterbildung für Makler, wie durch die John-Vermittlerfortbildung® 2018, einer bundesweiten Veranstaltungsreihe zur Umsetzung der IDD, zu Themen wie Sicherheit und Zukunft als Unternehmer, eignen sich beispielsweise zu diesem Wissensinput. Ich selbst werde zu dieser Roadshow der Hamburger Haftpflichtexperten einen Impulsvortrag zum Thema Zeitmanagement im Maklerbüro einbringen.

Mit meinen Kolumnen hier bei Pfefferminzia-Online sowie dem Unternehmer-ABC in der Print-Ausgabe von Pfefferminzia werde ich Ihnen als Leser auch in diesem Jahr einige Impulse zur Weiterentwicklung Ihrer unternehmerischen Fähigkeiten liefern. Machen Sie aus dem Jahr 2018 Ihr Jahr – mit guter Gesundheit, Kreativität und Erfolg!

Autor

Dr. Peter Schmidt ist seit 2013 Inhaber der Unternehmensberatung Consulting & Coaching in Berlin und als Experte für Strategie- und Prozessberatung für Versicherer, Maklerpools, Vertriebe und Makler tätig.

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