Was ist geschehen?
Ein Elternpaar mit vier Kindern empört sich darüber, dass bei der Berechnung des Beitragssatzes für die gesetzliche Pflegeversicherung nicht die Zahl der Kinder eine Rolle spielt. Bisher ist nur von Bedeutung, ob Kinder da sind oder eben nicht. Kinderlose zahlen dann 0,25 Prozentpunkte mehr beim Pflegebeitrag.
Das Urteil
Das Sozialgericht Freiburg gibt den Klägern zunächst Recht und verweist den Fall an das Bundesverfassungsgericht. Dieses müsse die Verfassungskonformität der Finanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung nun überprüfen (Aktenzeichen 6 KR 5414/15).
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