bAV-Vermittler im Zeitalter des BRSG

„Fakten sprechen für die Betriebsrente“

„Allein der 15-prozentige Arbeitgeberzuschuss macht die bAV künftig in allen Fällen lohnender als private Vorsorge“, sagt Fabian von Löbbecke. Der Chef der Talanx Pensionsmanagement, zugleich verantwortlich für betriebliche Altersversorgung (bAV) bei HDI, spricht über die vertrieblichen Chancen, die das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Vermittlern bietet und erklärt deren künftige Rolle als „Lotse für Arbeitgeber“.
© HDI
Fabian von Löbbecke ist Vorstandsvorsitzender der Talanx Pensionsmanagement AG und verantwortlich für betriebliche Altersversorgung bei der HDI Lebensversicherung AG.

Pfefferminzia: Wer heute von der betrieblichen Altersversorgung (bAV) spricht, kommt am Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) eigentlich gar nicht vorbei. Begrüßen Sie diese Entwicklung oder ist Ihnen der „BRSG-Hype“ eher ein wenig zu viel?

Fabian von Löbbecke: Das Interesse am BRSG ist so groß, weil seine Auswirkungen so weitreichend sind. Egal ob groß oder klein, tarifgebunden oder nicht – jedes Unternehmen muss seine bAV-Landschaft jetzt im Hinblick auf die neuen Regeln prüfen und zukunftsfest machen. Für viele Arbeitgeber ist das keine leichte Aufgabe, denn: Das BRSG schafft zusätzliche Möglichkeiten und macht bAV dadurch noch vielfältiger und komplexer. Es lohnt sich aber, die Materie zu durchdringen. Denn Arbeitgeber können profitieren, wenn sie die Möglichkeiten, die ihnen das BRSG an die Hand gibt, sinnvoll und geschickt nutzen.

Die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen bieten dem Vertrieb unzählige Ansatzpunkte, zugleich sind sie in weiten Teilen erklärungsbedürftig. Wie können Vermittler das vertriebliche Potenzial des BRSG bestmöglich nutzen?

Indem sie die Rolle des Lotsen einnehmen, indem sie also Arbeitgeber dabei unterstützen, sich in der neuen bAV-Welt zurechtzufinden und ihnen helfen, die richtigen Entscheidungen für ihr Unternehmen zu treffen. Ein Beispiel: Jede Versorgungsordnung sollte auf den Prüfstand gestellt und an die neuen Regeln angepasst werden – und zwar im Einklang mit den personalstrategischen Zielen des Unternehmens. In Branchen, die unter dem aktuellen Fachkräftemangel zu leiden haben, kann es sinnvoll sein, schon heute allen Beschäftigen den 15-prozentigen Arbeitgeberzuschuss zur bAV zu zahlen, obwohl dieser erst sukzessive verpflichtend wird. So können Unternehmen Pluspunkte im „war for talents“ sammeln und sich von Wettbewerbern abheben. Ein weiteres Beispiel, das neues Gestaltungspotenzial entstehen lässt, ist die Geringverdiener-Förderung. Auch dies ist ein Gesprächsanlass, den Vermittler am besten „im Paket“ mit den weiteren Neuerungen des BRSG thematisieren. So können sie Arbeitgebern Wege aufzeigen, die bAV im Unternehmen grundlegend zu reformieren.

Inwieweit lässt das neue Sozialpartnermodell noch Raum für eine Vermittlertätigkeit?

Die Rolle der Vermittler beim Sozialpartnermodell ist noch nicht abschließend geklärt. Persönlich gehe ich davon aus, dass qualifizierte Beratung auch hier unverzichtbar sein wird. Schon die Neuerungen bei der seit vielen Jahren etablierten bAV lösen riesigen Beratungsbedarf aus. Wie sollen sich Arbeitgeber dann erst ohne Unterstützung in der vollkommen neuen Welt des Sozialpartnermodells zurechtfinden? Wir werden uns hier modular aufstellen. Die Sozialpartner entscheiden, welche Beratungsstufen im jeweiligen Branchenmodell benötigt werden.

Die Deutschen seien durchaus bereit, zugunsten einer Betriebsrente auf Konsum zu verzichten, ergab eine aktuelle Umfrage des Beratungsunternehmens Aon Hewitt. Nun sind derlei Worte in einer Umfrage leicht gesprochen – was spricht dafür, dass sich die Ergebnisse der Studienmacher am Ende auch in Vertriebsergebnissen niederschlagen?

Wenn Arbeitnehmer sehen, dass sich sparen lohnt und ein überschaubarer Netto-Beitragsaufwand zu einer stattlichen Betriebsrente führt, dann erhöht das ganz sicher die Sparbereitschaft. Das BRSG macht die bewährte bAV definitiv effizienter. Das haben wir in einer gemeinsamen Studie mit Thomas Dommermuth von Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) herausgefunden. Ein Kernergebnis: Allein der 15-prozentige Arbeitgeberzuschuss macht bAV künftig in allen Fällen lohnender als private Vorsorge.

Hinzu kommen die neuen Möglichkeiten beim Sozialpartnermodell. Es kommt ohne harte, versicherungsförmige Garantien aus. Dadurch ist es in der Kapitalanlage viel flexibler und kann Assets nutzen, die mehr Renditepotenzial versprechen als eine versicherungsförmige Lösung. Auch diese Aussicht ist für einen Teil der Arbeitnehmerschaft attraktiv.

Auch die Arbeitgeber wären bereit, sich finanziell zu beteiligen, heißt es in der Aon-Hewitt-Studie…

Für Arbeitgeber wird es meiner Ansicht nach in Zukunft noch wichtiger, die bAV ihrer Mitarbeiter finanziell zu bezuschussen. Wie schon erwähnt, ist bAV aus Unternehmenssicht immer auch ein personalpolitisches Instrument. Viele Experten gehen davon aus, dass sich der Fachkräftemangel in den kommenden Jahren weiter verschärft. Arbeitgeber werden sich also bemühen müssen, für Mitarbeiter attraktiv zu sein. Ein Zuschuss zur Betriebsrente gehört dazu. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass hier ein Nachahmungseffekt einsetzt, der dazu führt, dass Recruiting ohne Arbeitgeberzuschuss irgendwann nicht mehr funktioniert.

Sie sehen: Alle Fakten sprechen für die Betriebsrente. Sie sehen aber auch, dass diese Fakten vielschichtig und komplex sind. Deshalb führt an qualifizierter Beratung kein Weg vorbei, wenn das BRSG ein Erfolg werden soll. Anders formuliert: Das BRSG ist kein Selbstläufer.

Sie erwähnten eine Studie, in der sie gemeinsam mit dem Wissenschaftler und bAV-Experten Thomas Dommermuth sowie Ihrem Kollegen Marco Westermann untersucht haben, ob bAV sich lohnt. Welche Antwort können Sie uns geben?

Es kommt darauf an. Unsere wichtigste Erkenntnis lautet: Pauschalaussagen über die Effizienz der bAV sind nicht möglich. Ob sie sich lohnt, hängt immer von den Gegebenheiten des Einzelfalls ab. Dabei fließen Faktoren wie Einkommen, Steuerklasse und Höhe der letztendlichen Betriebsrente ein. Wir haben unsere Ergebnisse in Fallgruppen eingeteilt. Dabei zeigte sich: Schon heute ist bAV in vielen Konstellationen effizienter als private Vorsorge, zum Beispiel bei kleinen Betriebsrenten, in Steuerklasse I oder für Menschen, die im Rentenalter privat krankenversichert bleiben. In allen anderen Fällen wird, wie schon erwähnt, der 15-prozentige Arbeitgeberzuschuss die bAV in die Vorteilszone hebeln.

Im Juni jährt sich das HDI bAV Expertenforum in Köln zum elften Mal. Sie haben die Veranstaltung bereits viele Male als Gastgeber begleitet. Worauf freuen Sie sich in diesem Jahr besonders und mit welchen Erwartungen schauen Sie auf den 13. Juni?

Am meisten freue ich mich auf den persönlichen Austausch mit bAV-affinen Vermittlern. Niemand weiß besser als sie, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Sachen Betriebsrente, BRSG und Sozialpartnermodell bewegt. Natürlich lassen wir ihr Feedback in die Weiterentwicklung unserer Produkte und Konzepte einfließen. Thematisch wird das BRSG den Schwerpunkt bilden. Ich bin gespannt auf hochkarätige Experten aus Wissenschaft, Verwaltung und Politik, die einige Spezialaspekte beleuchten werden, zum Beispiel zu steuer- und arbeitsrechtlichen Auswirkungen des Gesetzes. Wie immer, ist alles so aufbereitet, dass es hohen Nutzwert für die teilnehmenden Vermittler bietet.

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Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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