Weiterbildungspflicht für Vermittler

21 Antworten auf die wichtigsten Fragen

Regelmäßige Weiterbildung ist auch für Beschäftigte in der Versicherungsbranche wichtig – und gesetzlich vorgeschrieben. 15 Stunden pro Jahr müssen es sein und das gilt bereits für das Jahr 2018. Going Public – die Akademie für Finanzberatung hat sich mit den häufigsten Fragen beschäftigt. Hier kommen die Antworten.
© dpa/picture alliance
Weiterbildungspflicht in der Versicherungsbranche: Going Public hat insgesamt 21 häufige Fragen mit den dazugehörigen Antworten zusammengestellt.

Was geschieht, wenn ich als Vermittler die 15 Stunden nicht nachweisen kann? In welcher Form sind Führungskräfte von der Weiterbildungspflicht betroffen? Und ist die Teilnahme an „gut beraten“ eigentlich Pflicht? Diesen und vielen weiteren Fragen geht Going Public – die Akademie für Finanzberatung auf einer eigens eingerichteten Webseite nach.

Damit will der Weiterbildungsanbieter mit den vielen Missverständnissen aufräumen, die über die Auslegung der gesetzlichen Regelung zur Weiterbildungspflicht kursieren. Dazu zählt etwa der Irrglaube, dass sich nur Personen mit direktem Kundenkontakt regelmäßig weiterbilden müssen. In Wahrheit gilt die Verpflichtung beispielsweise auch für Sachbearbeiter in der Vertragsverwaltung oder dem Schadenmanagement. Auch für Teilzeit-Mitarbeiter oder geringfügig Beschäftigte gilt die Vorgabe von 15 Stunden jährlich in vollem Umfang.

Insgesamt 21 häufige Fragen hat Going Public mit den dazugehörigen Antworten formuliert. Hier finden Sie die Übersicht.

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Autorin

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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