Marktwächter-Umfrage

Höhere Stornoquoten bei Restschuldversicherungen

Bei Restschuldversicherungen gibt es ungewöhnlich hohe Stornoquoten. Das zeigt eine Untersuchung des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Hamburg. Bei einer Umfrage unter 23 Restschuldversicherern zu Leistungs- und Stornoquoten, habe die Hälfte eine Stornoquote angegeben, die über dem Branchenmittel liege.
© Jochen Knobloch/VZHH
Die Verbraucherzentrale in Hamburg.

Die Stornoquote drückt aus, wie viele Versicherungsverträge innerhalb eines Kalenderjahres vorzeitig abgebrochen werden. Für die Versicherungsrisiken Tod und Arbeitsunfähigkeit liege die Stornoquote laut einer Umfrage des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Hamburg bei über der Hälfte der Anbieter teils deutlich über dem Branchenmittel in diesem Bereich, das zwischen 2014 und 2017 zwischen 2,65 und 3,14 Prozent lag.

„Restschuldversicherungen sind zwar auf relativ kurze Zeiträume ausgerichtet, werden jedoch bei über der Hälfte der befragten Anbieter besonders häufig vorzeitig beendet“, sagt Sandra Klug, Teamleitung Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Hamburg.

Das vorzeitige Vertrags-Aus berge für Verbraucher oft Nachteile. Vielfach werde die Einmalprämie für die Versicherung über einen Verbraucherkredit finanziert und müsse mit Monatsraten abbezahlt werden. Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung erhielten Verbraucher eine Rückerstattung, die im Regelfall unter der verbleibenden, anteiligen Restschuld des Kredits liege, heißt es von den Marktwächtern weiter.

Verbraucherzentrale fordert Änderungen

Obwohl also zum Beispiel zum Stornozeitpunkt noch gut 80 Prozent der kreditfinanzierten Einmalprämie offen seien, bekämen der Kreditnehmer und Versicherte nur 60 Prozent der Prämie zurück. „Die ohnehin sehr hohen Kosten von Restschuldversicherungen werden durch diese Praxis noch weiter in die Höhe getrieben“, so Klug.

Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) fordert von der Politik daher Änderungen bei Restschuldversicherungen: „Der Gesetzgeber muss die erlaubte Provisionshöhe deutlich begrenzen und regeln, dass die Versicherungsprämie nicht länger über den Kredit finanziert werden darf“, sagt sie.

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