Eine erkältete Autofahrerin schluckte nichtsahnend ein Medikament, genauer gesagt einen Hustenstiller mit dem Inhaltsstoff Codein. Kurz darauf verursachte sie einen Unfall – und ihre Versicherung weigerte sich, den Schaden komplett zu übernehmen.
Und tatsächlich: Liest man den Beipackzettel, so wird dort empfohlen, sich nach der Einnahme nicht mehr hinters Steuer zu setzen. Das Reaktionsvermögen könne beeinträchtigt werden. Viele erkältete Autofahrer setzen sich über diesen Hinweis aber einfach hinweg: Es sei ja bloß Hustensaft. Oder?
Jedes fünfte Medikament betroffen
Eben nicht. Das kann auch der Allgemeine Deutsche Automobil-Club bestätigen. Er appelliert in seiner Broschüre „Medikamente im Straßenverkehr“ an alle Autofahrer, die Beipackzettel auch ernst zu nehmen: „Rund ein Fünftel aller Medikamente, die derzeit auf dem Markt sind, haben Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit. Dies gilt insbesondere für Präparate, die auf das Gehirn oder das Herzkreislaufsystem wirken“, heißt es in dem Prospekt weiter. Nicht wenige enthielten „Alkohol im zweistelligen Prozentbereich“.
Wer daran nicht denke und unter Medikamenteneinfluss einen Unfall verursache, dem drohten Geldstrafen, Fahrverbote und sogar Freiheitsstrafen, so eine ADAC-Sprecherin gegenüber der Westfalenpost.
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