Wer ein Kleinkraftrad wie Mofa oder Moped fährt, muss sich jährlich um ein neues Versicherungskennzeichen kümmern. Denn anders als Autos laufen die motorisierten Zweiräder ohne Zulassung. Jedes Jahr Ende Februar wechselt die aktuelle Farbe zwischen blau, grün und schwarz. Jetzt, ab 1. März 2019, sind wieder die grünen Kennzeichen dran.
Wer mit der falschen Farbe erwischt wird, riskiert seinen Versicherungsschutz und macht sich sogar strafbar. Laut Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kann das teuer enden. Für einen durch ein Kleinkraftrad verursachten Unfallschaden zahlt eine Versicherung im Schnitt 3.000 Euro. Das müsste ein Fahrer mit falschem Kennzeichen dann selbst übernehmen.
Der GDV hat auch herausgefunden, dass im Jahr 2017 rund 1,7 Millionen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen über 19.000 Haftpflichtschäden verursacht haben – 4 Prozent mehr als im Jahr davor.
Und: Knapp 2.200 kaskoversicherte Mofas und Mopeds wurden 2017 gestohlen. Das sind rund 6 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Diebe haben es scheinbar besonders häufig auf die kleinen Fahrgefährten abgesehen: Von 1.000 Mofas und Mopeds wurden 8,5 geklaut, bei Autos lag die Diebstahlquote hingegen bei nur 0,5 von 1.000 Fahrzeugen, wie der Verband berichtet.
Für welche Fahrzeuge gilt nun aber das Versicherungskennzeichen genau? Auch das hat der GDV beantwortet:
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