Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat erstmals die reine Beitragszusage ohne Garantien eingeführt. Grund genug für Bafin-Präsident Felix Hufeld das Thema in einer Grundsatzrede im Rahmen der Veranstaltung „Sozialpartnermodelle jetzt!“ in Berlin sowohl aus seiner als auch der Sicht der Bundesregierung genauer zu beleuchten. Eine Zusammenfassung.
Hufeld nennt die reine Beitragszusage für Deutschland „reines Neuland“. Es sei ein Paradigmenwechsel, da bislang Zusagen nur möglich gewesen seien, die definierte Leistungen oder Mindestleistungen für Arbeitnehmer vorsähen. Alle vorherigen Zusagearten seien wegen der im Betriebsrentengesetz verankerten Subsidiärhaftung des Arbeitgebers nach internationalen Maßstäben immer noch als „defined benefit“ – kurz DB – einzustufen gewesen. In ganz Europa gehe nun der Trend dahin, anstelle der DB lieber die „defined contribution“ (DC), also die reine Beitragszusage, anzubieten.
Das Ziel dahinter: „Anreize für eine möglichst weitreichende Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung zu schaffen“, so Hufeld – und das mit dem Entlassen der Arbeitgeber aus der Haftung für bestimmte Leistungen.
Aber was macht die deutsche Variante der reinen Beitragszusage aus?
„Eine entscheidende Vorgabe des Gesetzgebers ist das Garantieverbot. Nicht nur der jeweilige Arbeitgeber unterliegt keiner Haftung mehr für eine bestimmte Leistung. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber auch den durchführenden Einrichtungen, also den Pensionskassen, den Pensionsfonds oder den Lebensversicherern, verboten, hierfür Leistungen zu garantieren“, erklärte Hufeld in seinem Vortrag. „Und das sowohl für die Anwartschaftsphase, die Rentenbezugsphase sowie für alle anderen Leistungsarten, also auch für die Altersrente und mögliche Invaliditätsleistungen.“
Hufeld sieht drei große Vorteile in der „neuen Philosophie“, wie er sie nennt:
- „Erstens, den Versorgungsberechtigten, denen die freiere Anlagepolitik die Aussicht eröffnet, im Alter höhere Versorgungsleistungen zu erzielen, und zwar insbesondere dann, wenn uns die gegenwärtige Niedrigzinsphase noch eine Weile erhalten bleibt.“
- „Zweitens, den Tarifpartnern, als Träger der Sozialpartnermodelle. Ihnen weist der Gesetzgeber eine maßgebliche Rolle bei der Begründung der Sozialpartnermodelle zu.“
- „Drittens, Europa. Die reine Beitragszusage wird nicht nur dem deutschen Finanzmarkt neue Impulse geben und langfristigen Anlageformen, etwa in Infrastruktur, einen Schub verleihen. Ich erwarte dadurch auch zusätzlichen Rückenwind für eines der wichtigsten Projekte Europas, das der Kapitalmarktunion.“
Die reine Beitragszulage sei zwar kein Rundum-Sorglos-Paket, so der Bafin-Chef. „Eine langfristig renditeträchtige Anlagepolitik kann zu Schwankungen bei den erwarteten und gezahlten Versorgungsleistungen führen. Das muss aber nicht so sein – und vor allem kann dem vorgebeugt werden.“
Denn: Der Gesetzgeber habe eine Reihe von Sicherheitsmechanismen eingebaut.
So gebe es den Sicherungsbeitrag, „der im Tarifvertrag festgelegt und vom Arbeitgeber geleistet werden soll. Auch darüber hinaus gibt es Möglichkeiten, um sowohl in der Anwartschaftsphase als auch für die Rentner Puffer einzubauen“. Hier denke er vor allem an kollektiven Puffern in Jahren, in denen es dem Kapitalmarkt schlecht gehe.
Auch habe der deutsche Gesetzgeber klar formuliert, dass die reine Beitragszusage, so die Gesetzesbegründung, „aufsichtsrechtlich flankiert“ werden solle. Damit komme dann auch die Bafin ins Spiel. Es gehe darum, „dass die reine Beitragszusage getrennt von allen anderen Geschäften der durchführenden Einrichtung laufen muss“, erklärt Hufeld weiter. Er findet, dass so eine „Quersubventionierung“ bestehender Geschäfte verhindert werde und die Anlagepolitik den Versorgungsberechtigten zugute komme.
Hufeld ist in seinem Vortrag auch darauf eingegangen, dass der Tarifvertrag die Grundlage einer jeden Beitragszusage sein muss:
„Sieht er eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge vor, dann hat das natürlich den großen Vorteil, dass er eine ganze Branche abdeckt und sich so die vom Gesetzgeber gewünschten Mengeneffekte erzielen lassen, deren Vorteile beim Kosten- und Portfoliomanagement niemand mehr zugute kämen als den betroffenen Versorgungsberechtigten.“ Es sei wichtig, dass sie selbst das Ruder der reinen Beitragszusage mitsteuern und Entscheidungen treffen.
Das Problem: „Bisher, so scheint es mir, zögern Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände noch, das Steuer wirklich kraftvoll in die Hand zu nehmen und die notwendigen Entscheidungen im Zusammenhang mit der reinen Beitragszusage tatsächlich zu treffen“, so Hufeld.
„Es liegt auf der Hand, dass nach einer jahrzehntelangen Phase, in der Sicherheit in unterschiedlicher Ausprägung und ein Maximum an rechtlichen Vorgaben zum Markenkern der zweiten und dritten Säule der Altersvorsorge gehörten, eine völlig neue Philosophie mit einer deutlich freieren Anlagepolitik für Verunsicherung sorgt.“ Aber: Hufeld machte deutlich, dass Sicherheit ihren Preis in Form eines Renditeverzichts hat. Auch werde es bei den Garantiesystemen mit langen Ansparphasen Anpassungen geben müssen – dank sich verändernder Kapitalmarktverhältnisse.
Hufeld: „Zweitens bietet die reine Beitragszusage deutscher Prägung die Möglichkeit, mit kollektiven Mitteln möglichen Schwankungen entgegenzuwirken. Hinzu kommen die möglichen Vorteile eines großen, diversifizierten Anlageportfolios.“
Der Bafin-Präsident erklärte auch die Rolle seiner Aufsicht beim Thema reine Beitragszusage:
„Wir prüfen, ob die durchführende Einrichtung die reine Beitragszusage auch tatsächlich entsprechend den Vorgaben der Tarifparteien und der aufsichtsrechtlichen Vorschriften umsetzt. Damit wir dieser Rolle gerecht werden können, sind wir auf Informationen von Seiten der durchführenden Einrichtungen angewiesen. Die bekommen wir, weil der Gesetzgeber ihnen umfassende Auskunftspflichten gegenüber der Bafin auferlegt hat.“ Zu unterscheiden seien dabei Informationen, die bei Aufnahme des Geschäfts mitgeteilt werden müssten und laufende Informationspflichten, so Hufeld.
Und weiter: „Regelmäßig müssen uns die durchführenden Einrichtungen außerdem Risikoberichte vorlegen, in denen auf die reine Beitragszusage eingegangen werden muss. Wir kontrollieren daraufhin, ob sämtliche Risiken in diese Berichte einbezogen wurden und ob das Risikomanagement den Vorgaben der Tarifparteien entspricht.“
Im Allgemeinen gehe es bei der reinen Beitragszusage vor allem darum, dem Ziel einer möglichst Breiten Altersvorsorgelandschaft näher zu kommen.
Wolle man das erreichen, müssen man „bald Fahrt aufnehmen“, appellierte Hufeld. „Die Chance, die uns die Einführung der reinen Beitragszusage zusammen mit den anderen im Betriebsrentenstärkungsgesetz enthaltenen Verbesserungen eröffnet, sollten wir auf keinen Fall ungenutzt verstreichen lassen.“

