Digitalisierungsgesetz

Ärzte dürfen Patienten bald Apps verschreiben

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) setzt Segel in Richtung Digitalisierung. Sein neuestes Gesetz sieht unter anderem Gesundheitsapps auf Rezept vor. Auch sollen Mediziner, die sich weigern, Teil der sogenannten Telematikinfrastruktur (TI) zu werden, mit höheren Honorarabzügen bestraft werden. Die Details gibt es hier.
© dpa/picture alliance
Plant ein neues Digitalisierungsgesetz: Gesundheitsminister Jens Spahn.

Viele Menschen nutzen sie bereits, viele weitere könnten sie bald von ihren Ärzten verschrieben bekommen: Gesundheitsapps. Dieses Vorhaben ist Teil des geplanten „Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“.

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Krankenkassen sollen dann, so plant es Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), künftig auch die Kosten für digitale Anwendungen erstatten. Dazu gehörten unter anderem Apps, die Patienten bei Diabetes, Bluthochdruck in der Schwangerschaft oder bei psychischen Krankheiten helfen könnten.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BFARM) solle nun die Aufgabe bekommen, ein „amtliches Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen zu führen und auf Antrag der Hersteller über die Aufnahme zu entschei­den“, heißt es im Gesetzestext. Und weiter: Sofern der „Nachweis positiver Versorgungseffekte“ noch nicht möglich sei, könnten diese Apps auch befristet in den Leistungskatalog der gesetzlichen Kran­ken­ver­siche­rung (GKV) aufgenommen werden.

Strafen für Ärzte

Ebenfalls im Gesetz enthalten sind höhere Strafzahlungen für Ärzte, die sich bis März 2020 noch nicht der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen (TI) angeschlossen haben: Wer sich weigert, muss laut einem Bericht des Ärzteblatts bald damit rechnen, dass 2,5 Prozent des Honorars abgezogen werden.

Aber nicht nur Ärzte sind von dieser Neuerung betroffen: Auch andere Gesundheitseinrichtungen und -berufe sollten sich bald an die TI anschließen, findet Spahn. Er plant, dass dieser Schritt von allen Krankenhäusern in Deutschland bis März 2021 realisiert worden sein sollte. Für Pflegeheime befinde sich alles noch in der Testphase – daher bleibe die Digitalisierung noch optional, wie das Ärzteblatt schreibt. Gleiches gelte auch für Gesundheitsfachberufe wie Hebammen und Physiotherapeuten.

Die Finanzierungsfrage bleibt bislang allerdings noch offen und wird wohl zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ausgehandelt.

Förderung der Videosprechstunde 

Und auch dem Thema Videosprechstunden will sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) stärker annehmen. Denn obwohl Ärzte seit einem Jahr eigentlich auf ihrer Internetseite damit werben dürfen, steht dem noch immer das Heilmittelwerbegesetz im Weg. Das will das BMG nun ändern. Zusätzlich will es Krankenkassen erlauben, Einfluss auf den Markt der digitalen Angebote zu nehmen. Künftig sollen sie in Start-ups und kleine Unternehmen investieren dürfen.

So reagiert die Branche

Der Gesetzesentwurf kommt bei den Krankenkassen bislang gut an. Die Techniker Krankenkasse lobte das Vorhaben Spahns mit den Worten, es werde „entscheidende Wichen“ stellen, damit „die elektronische Patientenakte in Zukunft ein Zentrales Tool für das Gesundheitsmanagement der Patienten“ werden könne. Der Chef der Kasse sagte dem Ärzteblatt außerdem: „Das Gesetz ist ein Schritt nach vorn, dass zukünftig auch alle anderen Leistungserbringer wie Krankenhäuser, Apotheken, Therapeuten, Pflegeeinrichtungen oder Hebammen neben den Ärzten an die Tele­ma­tik­infra­struk­tur angeschlossen werden.“

Autorin

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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