Dieser Vorfall, der sich vergangenen Sommer in der Schweiz zugetragen hat, stimmt nachdenklich. In Zürich stößt eine Drohne des Modells Hexacopter Typ Typhoon H mit einem sechsjährigen Kind zusammen – es wird im Gesicht und an der Hand leicht verletzt, wie Medien im März 2019 rückblickend berichten. Grund für den Zusammenstoß: Der 47-jährige Pilot hat das Steuergerät der Drohne nicht richtig beherrscht. Das zuständige Bundesamt für Zivilluftfahrt belangt den Unglückspiloten mit einer Geldbuße in Höhe von 471 Franken, umgerechnet rund 415 Euro.
Immer wieder ist auch in Deutschland von brenzligen Situationen im Umgang mit den hippen Fluggeräten zu hören – sei es, dass Drohnen auf Autobahnen landeten oder von Verkehrsflugzeugpiloten gesichtet wurden. „Uns selbst sind keine spektakulären Unfälle bekannt. Allerdings kommt es öfter vor, dass Drohnen abstürzen oder außer Kontrolle geraten“, sagt Eberhard Riesenkampff, Gründer und Geschäftsführer von Covomo, einem Vergleichsportal für Spezial- und Zusatzversicherungen.
Ähnlich sieht es Andreas Kaerger, Versicherungsmakler und Geschäftsführer der Ancora Versicherungsvermittlung: „Bisher ist es nach unseren Erfahrungen zum Glück noch zu keinen größeren Schäden gekommen.“ Dies sei auch darauf zurückzuführen, dass private Drohnen geringe Startgewichte aufwiesen und bei Unfällen häufig zerstört würden. Allerdings: „Sollte eine Drohne in eine Flugzeugturbine kommen, kann das ganz andere Ausmaße annehmen“, gibt Kaerger zu bedenken.
Schwere Unfälle sind möglich
Covomo-Geschäftsführer Riesenkampff hält es zudem für „sehr realistisch“, dass eine Drohne auf einen Lkw stürzen könnte und einen „schweren Verkehrsunfall mit Toten und einem Millionenschaden verursacht“. Das mag übertrieben klingen, doch ein Feldversuch des Versicherers Axa stützt Riesenkampffs These. Konkret wurde diese Situation nachgestellt: Eine 9-Kilo-Transportdrohne stürzt in das Seitenfenster eines Autos und bricht in den Führerraum ein. „Für die Fahrzeuginsassen hat ein solcher Unfall schwere bis tödliche Verletzungen zur Folge“, so das Fazit der Unfallforscher der Axa – und auch kleine Drohnen könnten „erheblichen Schaden verursachen oder gar Menschen und Tiere verletzen“.
Immerhin hat der Gesetzgeber die potenzielle Gefährlichkeit der beliebten Flugobjekte erkannt und im Oktober 2017 eine Drohnen-Verordnung in Kraft treten lassen. Seither müssen alle Piloten, ob Hobby-Nutzer oder Profi, eine eigene Haftpflichtversicherung für ihre Drohne abschließen. Inwieweit geschieht das gut anderthalb Jahre nach Einführung der Versicherungspflicht in der Praxis? „Die Verkaufszahlen deuten darauf hin, dass insbesondere im privaten Bereich viele Drohnen angeschafft wurden. Doch die damit verbunden Haftungsrisiken werden unter anderem immer wieder bewusst oder unbewusst von den Besitzern und Piloten ausgeblendet“, sagt Makler Kaerger. So verfügten beispielsweise nur gute Modelle über ein System, das Flugverbotszonen erkenne.

Grafiken: Quelle: BMVI, my-road.de, Axa • Illustrationen: Freepik, Freepik/www.flaticon.com
Der Beratungsbedarf insbesondere bei Drohnen-Neulingen dürfte also hoch sein. Und immerhin: Die bisherige Resonanz seitens der Makler zeige zumindest „ein sehr großes Interesse am bedarfsorientierten Versicherungsschutz“, sagt Covomo-Manager Riesenkampff. Gleichwohl gibt er zu bedenken, dass das Volumen abgeschlossener Policen angesichts mehrerer Hunderttausend Drohnen in deutschen Haushalten höher sein müsste.
Wo hakt es also noch? „Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass viele Makler dieses Thema gar nicht oder nur sehr stiefmütterlich behandeln. Aufgrund der hohen Beratungshaftung und der geringen Courtage ist das auf den ersten Blick auch nachvollziehbar“, sagt Riesenkampff. So wisse er von vielen Vermittlern, dass diese bei entsprechenden Kundenanfragen auf das Internet verweisen.
Die digitalen Versicherer stehen bereit zum Kunden abgrasen
„Für den Makler scheint das im ersten Moment der einfache Weg zu sein. Mittel- und langfristig wird sich diese Vorgehensweise des ,Wegschauens‘ aber rächen – die digitalen Versicherer warten darauf wie der Löwe auf seine Beute“, warnt der Manager. Denn: „Kundenbindung fängt mittlerweile schon im Kleinen an. Dieses Thema wird für viele Berater in den nächsten Jahren existenziell werden.“ Zumindest für Covomo besteht darin auch eine große Chance – hofft das Unternehmen doch, seine „moderne, einfach zu bedienende beratungs- und vor allem vertriebsunterstützende Technik“ an den Mann oder die Frau zu bringen.

Grafiken: Quelle: BMVI, my-road.de, Axa • Illustrationen: Freepik, Freepik/www.flaticon.com
Und bei welchen Klauseln von Drohnenversicherungen sollten Hobby- und Berufspiloten ganz genau hinschauen? „Immer noch liegen die wesentlichen Unterschiede im Geltungsbereich der Deckungen und den Selbstbehaltsregelungen der Versicherer“, sagt Makler Kaerger. Vor diesem Hintergrund sollten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers eigentlich besonders gut studiert werden.
Große Unterschiede zwischen den Anbietern
Doch kaum ein Kunde tue dies, sagt Experte Riesenkampff. „Das gilt im Übrigen auch oft für den Makler selbst. Es gibt aber ein paar wichtige Klauseln, die man im Versicherungsschein unbedingt beachten sollte. Das beginnt bereits bei der Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.“ Hier gebe es riesige Differenzen zwischen den Anbietern – angefangen bei einer Million Euro bis hin zu 15 Millionen Euro. Darüber hinaus sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Nutzung der Drohne nicht ausschließlich auf den im Versicherungsschein genannten Piloten eingeschränkt werde, sondern die Nutzung weiterer berechtigter Personen zulasse, betont Riesenkampff.
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