Viele haben Pläne und Träume für ihren Ruhestand. Wenn es aber um die finanzielle Planung geht, ist man schnell überfordert. Professionelle Ruhestandsplanung wird aufgrund steigender Lebenserwartung immer wichtiger.
Um sorgenfrei in den Ruhestand zu blicken, braucht es professionelle Ruhestandsplanung. Damit Ihre Kundinnen und Kunden ihr bestes Leben leben können.
Lebensträume verwirklichen, finanzielle Sicherheit stärken: Mit unserer Ruhestandsplanung und hochwertigen Produkten unterstützen Sie Ihre Kundinnen und Kunden optimal – professionell, verlässlich, erfolgreich.
Theo Westarp zeigt im Video, wie man dank guter Beratung und kluger Ruhestandsplanung mehr finanziellen Spielraum für die schönen Dinge hat.
Gespannt wartet die Vermittlerbranche, ob und wann der Provisionsdeckel in der Lebensversicherung durch das Bundeskabinett gebracht wird. So viel ist klar: Am Mittwoch, 19. Juni, ist dies nicht geschehen.
Denn: Eine Entscheidung über den Provisionsdeckel wurde erneut von der Tagesordnung des Kabinetts gestrichen.
Wie Pfefferminzia aus Branchenkreisen erfuhr, soll es am kommenden Mittwoch, den 26. Juni – dann findet die letzte Sitzung des Kabinetts vor der Sommerpause statt – einen erneuten Anlauf geben. Demnach wurde der Referentenentwurf außerdem leicht überarbeitet und es sollen verbindliche Starttermine für eine Deckel-Regelung genannt werden.
„Interessant ist, dass das Inkrafttreten jetzt erst für den 1. Januar 2021 vorgesehen ist und dass Altverträge mit höheren Provisionen ab 1. Januar 2022 unwirksam werden sollen“, erklärte ein Brancheninsider gegenüber Pfefferminzia unter Berufung auf den veränderten Entwurf – und fügte hinzu: „Das Thema steht nun wohl auf der Agenda für die Kabinettssitzung am 26. Juni.“
Pfefferminzia liegt der aktualisierte Referentenentwurf vor. Darin begründet das Finanzministerium unter anderem, warum ab den 1. Januar 2022 auch Altverträge von der Neuregelung erfasst werden sollen:
„Der Regelungszweck gebietet es, ab dem 1. Januar 2022 auch Altverträge zu erfassen. Denn anderenfalls besteht aufgrund der typischerweise langen Laufzeiten der Verträge die Gefahr, dass solche Verträge generell von der Neuregelung ausgenommen wären und die verbraucherschützenden Vorschriften nicht zügig zur Anwendung kommen. Daher soll die Erfassung von Altverträgen ab dem 1. Januar 2022 erfolgen, um einerseits den Interessen der Verbraucherinnen und Verbrauchern und andererseits den Interessen der Vermittler hinreichend Rechnung zu tragen.“
Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.