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Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, hat in einem Interview mit dem Bonner „General Anzeiger“ mehr Befugnisse gefordert, um intrasparente Vorgehensweisen von Vergleichsportalen entgegenzutreten.
„Wir möchten gern Defizite, die wir auf einem Markt feststellen, auch beheben“, sagte Mundt. So erweckten manche Internetplattformen bei Verbrauchern den Eindruck, „dass sie einen Markt komplett abbilden. Bei Versicherungen oder Hotelportalen ist das aber oft bei weitem nicht so“.
Bislang ist das Bundeskartellamt in Fragen des Verbraucherschutzes jedoch nicht befugt, seine Untersuchungsergebnisse auch durchzusetzen – sehr zum Ärger Mundts:
„Der deutsche Gesetzgeber hat ja die grundsätzliche Notwendigkeit erkannt und uns deshalb 2017 in einem ersten Schritt die Untersuchungskompetenz für diesen Bereich eingeräumt. Aber jetzt muss auch der zweite Schritt kommen. Und wenn der nicht kommen sollte, halte ich es auch für fraglich, ob das Bundeskartellamt dauerhaft die richtige Stelle für Sektoruntersuchungen bei Verbraucherrechten ist. Wir sind keine Marktwächter, wir sind Rechtsdurchsetzer.“
Hintergrund ist, dass Mundts Behörde in einer sogenannten Sektorenuntersuchung „verbraucherunfreundliche Tricks mancher Portale aufgezeigt“ habe, wie der Kartellamtspräsident bei der Vorstellung der Ergebnisse im April 2019 berichtete. So entsprächen einige Verhaltensweisen der Vergleichsplattformen „nicht dem Idealbild einer neutralen Plattform“, wie es im Abschlussbericht heißt.
SPD signalisierte Unterstützung
Unterstützung für Mundts Forderung kommt aus der SPD. Die Behörde sollte „in bedeutsamen Fällen den Verbraucherschutz im kollektiven Verbraucherinteresse durchsetzen können“, erklärte der Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, im Mai 2019 (wir berichteten). Mithilfe der Verbraucherzentralen müsse eine neue moderne Struktur aus ziviler, zivilgesellschaftlicher und behördlicher Rechtsdurchsetzung erstellt werden, so Fechner weiter.
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