Die Finanzanlagevermittler (nach Paragraf 34 d und 34 f Gewerbeordnung) sollten über die Industrie- und Handelskammern (IHKn) beaufsichtigt werden und nicht durch die Finanzaufsichtsbehörde Bafin, wie es die Bundesregierung mit dem Ziel einer „einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht“ laut Koalitionsvertrag plant.
Mit einer entsprechenden Forderung haben sich nun diverse Maklerpools zu Wort gemeldet, die sich in der Initiative „Pools für Makler“ zusammengeschlossen haben. Hinter dieser Initiative steht wiederum der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung.
Das Hauptargument der Pools: Da man mit der Vermittleraufsicht durch das Kammersystem seit 2013 gute Erfahrungen gemacht worden seien, solle dieses System auch auf die Finanzanlagevermittler angewandt werden.
Die konkreten Forderungen der Initiative im Wortlaut:
Zudem bringen die „Pools für Makler“ diese Argumente gegen eine Bafin-Aufsicht vor:
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