Deckungslücke bei verdorbener Ware

Was Makler nach den Angriffen auf Kühlanlagen prüfen müssen

Cyberversicherungen behandeln verdorbene Ware als Sachschaden, und Sachversicherungen schließen Schäden durch Cyberangriffe aus. Nach den Angriffen auf Kühlanlagen könnten Restaurants und Supermärkte auf Schäden sitzenbleiben. Wie Makler diese Lücken schließen, erklärt Ole Sieverding, Chef der Vertriebsplattform Cyberdirekt.
Ole Sieverding ist Spezialist für Cyberversicherungen und Chef von Cyberdirekt
© Cyberdirekt
Ole Sieverding ist Spezialist für Cyberversicherungen und Chef von Cyberdirekt

Die Angriffswelle auf vernetzte Kühlanlagen hat Deutschland erreicht. In der Nacht zum 2. November manipulierten Unbekannte die Kühl- und Tiefkühlsteuerungen von Supermärkten in mehreren europäischen Ländern, darunter ein Edeka-Markt in Niederbayern, zwei CAP-Märkte und ein Rewe-Markt in Nordrhein-Westfalen. Die Ware verdarb und musste entsorgt werden.

Für betroffene Händler entsteht ein Sachschaden, den längst nicht jede Cyberversicherung trägt: Von 21 auf der Cyberdirekt-Plattform gelisteten Tarifen kommen für einen Einzelhändler nur sechs in Frage – und nur ein einziger Anbieter ersetzt verdorbenes Kühlgut bis zur vollen Versicherungssumme.

Zwei Angriffswellen binnen drei Wochen

Die Täter versetzten die Anlagen aus der Ferne in den Abtaumodus. In den Kühlregalen stiegen die Temperaturen teils auf bis zu 50 Grad Celsius. Betroffen waren nach Medienberichten Märkte in Belgien, Schweden, Luxemburg, Estland, Finnland, Irland, den Niederlanden, Italien und Portugal – in Belgien allein rund 40 Delhaize-, 15 Carrefour- und 5 Spar-Filialen. In Deutschland meldete ein Edeka-Markt in Reisbach (Landkreis Dingolfing-Landau), dass Hacker seine Kühlanlagen von 5 auf bis zu 50 Grad Celsius hochgeheizt hätten.

Bereits drei Wochen zuvor hatten in der Nacht zum 12. Oktober Cyber-Kriminelle die Kühlung in hunderten französischen Supermärkten der Ketten Intermarché und Coopérative U lahmgelegt; die Angaben zur Zahl der Filialen reichen von rund 150 bis 700. Einzelne Märkte verzeichneten Verluste von mehreren hunderttausend Euro. Intermarché ging nach Berichten davon aus, dass Versicherungen solche Schäden nicht abdecken. Das BSI warnte ausdrücklich vor Nachahmern.

Wie solche Angriffe möglich sind

Die Angreifer brauchten keinen Zugang zum Firmennetz – die Kühlsteuerung stand offen im Internet. Moderne Märkte steuern alle Kühlstellen über einen zentralen „System Manager“, der Temperaturen, Abtauzyklen und Alarme regelt. Damit Kältetechniker Störungen aus der Ferne beheben können, ist diese Steuerung in der Regel per Fernzugriff erreichbar. Wer sich über diesen Weg in den Systemen anmeldet, kann Sollwerte ändern und Abtauvorgänge auslösen.

Nach bisherigem Stand kamen mehrere Schwachstellen zusammen:

  • Direkt erreichbare Weboberflächen: Die französische Cyber-Behörde CERT-FR nennt aus dem Internet erreichbare Verwaltungsoberflächen als Kernproblem. Sicherheitsforscher fanden im Oktober rund 3.000 offen erreichbare Danfoss-Steuerungen allein in Frankreich.
  • Veraltete Geräte ohne Updates: Betroffen sind vor allem ältere Danfoss-Steuerungen; ein Modell erhält seit Mai 2021 keinen Support mehr. Von den offen erreichbaren Danfoss- Diensten liefen laut Forescout 80 Prozent mit Firmware, die bekannte Lücken nicht schließt.
  • Schwache Anmeldung: Eine bekannte Sicherheitslücke (CVE-2025-41450) erlaubt es, die Anmeldung über ein vom Datum abgeleitetes Passwort zu umgehen. Weitere Lücken ermöglichen das Einschleusen von Befehlen. Wo Standard- oder geteilte Passwörter genutzt werden, genügt oft schon das Ausprobieren.
  • Fehlende Mehrfaktor-Authentifizierung: Ein Passwort allein schützt die Fernwartung nicht, wenn es erraten, gestohlen oder umgangen wird.

Das Problem ist nicht auf einen Hersteller beschränkt. Forescout zählte weltweit 12.976 frei zugängliche Kühlmanagement-Dienste in 99 Ländern und Gebieten, vor allem Systeme von Copeland/Dixell und Danfoss. Das BSI hat dazu die Empfehlung BSI-CS 154 veröffentlicht.

Verdorbenes Kühlgut: Ein Schaden, den viele Policen nicht kennen

Cyberversicherungen sind auf IT-Forensik, Datenschutzverletzungen, Betriebsunterbrechung, Erpressung und Haftpflichtrisiken ausgelegt. Zerstörte Waren sind dagegen ein Sachschaden – und der ist in vielen Tarifen nicht abgedeckt. Gleichzeitig schließen klassische Sachversicherungen Schäden durch Cyber-Angriffe häufig aus. Für Einzelhändler kann es daher zu kritischen Deckungslücken kommen.

Eine Auswertung der Cyberdirekt-Plattform zeigt die Spannweite:

Cyberdirekt wertet Cyberversicherungen für Einzelhandel aus und stößt auf Lücken in der Deckung (Quelle: Cyberdirekt)
Cyberdirekt wertet Cyberversicherungen für Einzelhandel aus und stößt auf Lücken in der Deckung (Quelle: Cyberdirekt)

 

Gerade das Sublimit ist entscheidend. Bei einem vollen Supermarkt kann der Warenwert in Kühlregalen und Tiefkühltruhen schnell im sechsstelligen Bereich liegen. Hinzu kommen die Entsorgung sowie der Umsatzausfall.

Viele Händler gehen davon aus, dass ihre Cyberversicherung jeden Schaden aus einem Hackerangriff trägt. Bei verdorbener Ware ist das in den meisten Tarifen nicht der Fall. Wer Lebensmittel, Medikamente oder andere temperaturempfindliche Waren lagert, sollte jetzt prüfen, ob Sachschäden mitversichert sind und ob das Sublimit zum tatsächlichen Warenwert passt.

Obliegenheiten: Ohne gesicherten Fernzugriff droht Leistungskürzung

Eine passende Deckung allein reicht nicht. Cyberversicherer knüpfen den Schutz an Mindeststandards, die schon im Antrag abgefragt werden. Dazu zählen regelmäßig:

  • Abgesicherte Fernzugriffe: Zugriffe von außen nur über VPN oder gleichwertig geschützte Verbindungen – nicht über offen erreichbare Weboberflächen.
  • Mehrfaktor-Authentifizierung (MFA): für alle Fernzugänge und administrativen Konten.
  • Starke, individuelle Passwörter: keine Werks- oder Standardpasswörter, keine geteilten Zugänge.
  • Aktuelle Software: Sicherheitsupdates zeitnah einspielen, nicht mehr unterstützte Geräte ersetzen oder vom Internet trennen.

Diese Anforderungen gelten nicht nur für Kasse und Büro-PC. Auch der Fernwartungszugang der Kühlanlage ist ein Fernzugriff. Wer im Antrag bestätigt, alle Fernzugänge mit MFA abzusichern, während die Kühlsteuerung offen im Netz steht, riskiert bei einem Schaden Streit mit dem Versicherer. Je nach Verschulden kann die Leistung gekürzt werden oder ganz entfallen.

Das BSI nennt genau diese Punkte als wichtigste Gegenmaßnahme: kein direkter Zugriff aus dem Internet auf Steuerungen, Fernzugriffe nur per VPN und mit MFA. Die Behörde bezeichnet die Maßnahmen als leicht umsetzbar.

Was Vermittler jetzt tun sollten

Das Risiko betrifft nicht nur Supermärkte. Auch Gastronomie, Bäckereien, Metzgereien, Apotheken, Lebensmittelproduktion und Logistik setzen vernetzte Kühltechnik ein – in Italien war bereits ein Restaurantbetrieb betroffen.

Handlungsempfehlungen für Vermittler:

  1. Kunden mit temperaturempfindlicher Ware gezielt auf das Risiko ansprechen.
  2. Bestehende Policen prüfen: Sind Sachschäden aufgrund eines Cyber-Angriffs eingeschlossen, und wie hoch ist das Sublimit?
  3. Sublimit mit dem tatsächlichen Warenwert abgleichen.
  4. Antragsfragen zu Fernzugriff und MFA mit dem Kunden auch für Betriebstechnik durchgehen.
  5. Schnittstelle zur Sachversicherung klären, damit keine Deckungslücke entsteht.

Auf der Cyberdirekt-Plattform lassen sich Cyberversicherungen gezielt nach der Deckung von Sachschäden und der Höhe der Sublimits vergleichen.

Über den Autor:

Ole Sieverding ist Geschäftsführer von Cyberdirekt, einer Plattform für den Vertrieb von Cyberversicherungen und digitalen Präventionsprodukten. Mit dem seinem Marktvergleich schafft Cyberdirekt Transparenz im Cyber-Versicherungsmarkt, ermöglicht schnellen Zugang zu Cyber-Policen und erlaubt den vollständig digitalen Abschluss von Cyberversicherungen.

Mehr zum Thema

Weniger Papierkram in der industriellen Sachversicherung
Früh ansprechen, sauber abwickeln: Tipps für die KFZ-Wechselsaison 2026

Es ist ein Brief, den kaum jemand gern öffnet. Er kommt im Herbst, meist unscheinbar,…

PKV-Qualitätsrating: Diese Anbieter sind spitze

Die Allianz belegt im aktuellen Qualitätsrating von DFSI Ratings zur privaten Krankenversicherung (PKV) erneut Platz…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert