Viele gesetzlich Krankenversicherte wissen nicht, dass Krankenkassen Abrechnungsdaten ohne ausdrückliche Zustimmung ihrer Versicherten auswerten dürfen, um sie auf mögliche individuelle Gesundheitsrisiken hinzuweisen. Das zeigt eine Forsa-Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) unter Personen ab 18 Jahren. 71 Prozent der Befragten geben an, diese gesetzliche Regelung nicht zu kennen. Die Mehrheit (57 Prozent) lehnt dieses Vorgehen ab und findet es eher (31 Prozent) oder vollkommen falsch (26 Prozent). 40 Prozent hingegen finden es eher (31 Prozent) oder vollkommen richtig (9 Prozent).
Hintergrund: Das 2024 in Kraft getretene Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) soll die Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung erleichtern. Unter anderem ermöglicht das Gesetz Krankenkassen, Abrechnungsdaten auszuwerten und ihre Versicherten auf bestimmte persönliche Gesundheitsrisiken hinzuweisen, die in Paragraf 25b SGB V genauer bestimmt sind. Dazu zählen etwa seltene und Krebserkrankungen, schwerwiegende Wechselwirkungen zwischen verordneten Arzneimitteln oder eine noch nicht festgestellte Pflegebedürftigkeit.
Der Knackpunkt für die Verbraucherschützer: Die Krankenkassen müssen hierfür keine Einwilligung der Versicherten einholen. Die Versicherten müssen allerdings auf Auswertungen ihrer Daten hingewiesen werden und sie müssen widersprechen können. Das reicht den Verbraucherschützern nicht.
„Versicherte müssen selbst über ihre Gesundheitsdaten bestimmen können. Davon kann keine Rede sein, wenn viele Menschen nicht einmal wissen, dass Krankenkassen ihre Abrechnungsdaten ohne ausdrückliche Zustimmung auswerten dürfen. Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass Krankenkassen die Versicherten aktiv um ihr Einverständnis bitten, bevor sie Daten analysieren und Gesundheitshinweise aussprechen“, sagt Lucas Auer, Gesundheitsexperte im VZBV.
Zudem weist er darauf hin, dass es nicht Aufgabe der Krankenkassen, sondern der Ärzte sei, Gesundheitsrisiken zu bewerten. Und er kritisiert, wie Krankenkassen ihre Versicherten über die Auswertung informieren. Das erfolgt meist über einen Hinweis auf der Webseite. „Es braucht eine informierte Entscheidung auf Basis verständlicher und neutraler Informationen über Chancen und Risiken der Datenauswertung. Eine Information auf der Webseite reicht dafür nicht aus”, so Auer.
Weiterer Kritikpunkt: Mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) sollen Krankenkassen für ihre Auswertungen künftig auch Zugriff auf Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) oder Wearables wie Smart-Watches erfragen dürfen. Hier fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband, dass vor einer Ausweitung der Befugnisse zunächst unabhängig evaluiert werden sollte, inwieweit die Information zu individuellen Gesundheitsrisiken tatsächlich einen gesundheitsrelevanten Effekt bewirkt.
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