Aufsicht handelt

Vorstand unterbesetzt: Bafin setzt bei GVO Sonderbeauftragten ein

Weil bei der GVO seit Juli 2026 nur ein Vorstandsmitglied im Amt war, hat die Finanzaufsichtsbehörde Bafin dort nun einen Sonderbeauftragten eingesetzt. Die GVO begrüßt das Vorgehen.
Gebäude der Bafin: Die Aufsicht hat bei der GVO einen Sonderbeauftragten eingesetzt.
© picture alliance / | Daniel Kalker
Gebäude der Bafin: Die Aufsicht hat bei der GVO einen Sonderbeauftragten eingesetzt.

Die Finanzaufsicht Bafin hat bei der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg einen Sonderbeauftragten mit den Befugnissen eines Vorstandsmitglieds eingesetzt. Damit will die Behörde sicherstellen, dass die Geschäftsleitung des Versicherungsvereins wieder mit der notwendigen Zahl an Mitgliedern besetzt ist. Das teilte die Bafin heute mit.

Hintergrund ist ein Verstoß der GVO gegen die gesetzlichen Vorgaben zur Mindestzahl an Geschäftsleitern. Nach Paragraf 188 Absatz 1 Satz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) muss der Vorstand eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit jederzeit aus mindestens zwei Personen bestehen.

Seit Juli unterbesetzt

Bei der GVO war das nach Rücktritt des Vorstands Martin-Henry Zimmer aus persönlichen Gründen Mitte Juli 2026 nicht mehr der Fall. Die Unterbesetzung wurde durch die Bestellung des Sonderbeauftragten Thomas Münkel zum 1. August 2026 beseitigt. Er führt die GVO nun gemeinsam mit Daniela Müller.

Von der GVO haben wir auf Nachfrage diese Stellungnahme erhalten: „Aufsichtsrat und Unternehmen begrüßen die Einsetzung von Herrn Münkel. Auf den Geschäftsbetrieb hat sie keine Auswirkungen.“

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Autorin

Karen

Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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