Die private Krankenversicherung (PKV) für Beamte ist ein oft diskutiertes Thema und mit zahlreichen Missverständnissen behaftet. Viele Versicherte gehen davon aus, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) grundsätzlich günstiger ist oder die PKV im Alter unbezahlbar wird. Doch wie viel Wahrheit steckt hinter diesen Annahmen? Und welche Besonderheiten gelten für Beamtinnen und Beamte? Wir klären die häufigsten Irrtümer auf und zeigen, worauf es wirklich ankommt.
Irrtum 1: Die GKV ist für Beamte immer günstiger als die PKV
Ein wesentlicher Faktor bei der Wahl der Krankenversicherung ist die langfristige Beitragsstabilität. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Beiträge einkommensabhängig und lassen sich nur geringfügig beeinflussen, nämlich über die Wahl der Krankenkasse und somit des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Die private Krankenversicherung ermöglicht hingegen flexible Beitragsgestaltung durch die individuelle Wahl der gewünschten Leistungen und der Höhe der Selbstbeteiligung.
Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn in der Regel Beihilfe zu den Krankheitskosten und müssen daher nur den verbleibenden Anteil, die sogenannten Restkosten, über die PKV absichern. Das macht die Versicherungsform besonders attraktiv, da die Beiträge in der Regel niedriger ausfallen als in der gesetzlichen Krankenversicherung, wo Beamte den Beitrag grundsätzlich in voller Höhe allein zahlen müssen. Wie vorteilhaft diese Konstellation ist, zeigt sich in der Praxis, denn rund 93 Prozent aller Beamten in Deutschland sind laut PKV-Verband privat krankenversichert. Grund dafür ist vor allem das Beihilfesystem, das die PKV für Beamte in vielen Fällen finanziell attraktiver macht als die gesetzliche Krankenversicherung.
Besonders für jüngere Beamte mit guter Gesundheit und für diejenigen, die Wert auf umfangreiche Leistungen legen, kann die private Krankenversicherung eine kostengünstigere und leistungsstärkere Alternative sein. Beamte auf Widerruf, also Anwärter und Referendare, erhalten zudem besonders günstige Ausbildungstarife. Der niedrige Beitrag beruht im Wesentlichen darauf, dass in diesen Tarifen keine Alterungsrückstellungen gebildet werden. Bei den meisten Versicherern endet die Versicherungsfähigkeit in diesen Ausbildungstarifen mit Vollendung des 39. Lebensjahres. Danach erfolgt die Umstellung in den regulären Beamtentarif, was den Beitrag deutlich erhöht.
Expertentipp:
Einige Bundesländer bieten bei Verzicht auf die individuelle Beihilfe die pauschale Beihilfe an, also einen Zuschuss zu den Beiträgen der gesetzlichen Krankenkasse. Nach heutigem Stand sind das Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Schleswig-Holstein gewährt sie nur bestimmten Gruppen, Hessen hat mit der Sachleistungsbeihilfe eine abweichende Regelung. Dieser einmal ausgesprochene Verzicht ist mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt unwiderruflich. Wer später in ein Bundesland ohne pauschale Beihilfe wechselt oder zum Bund geht, steht dann ohne individuellen Beihilfeanspruch da. In der Praxis lohnt die pauschale Beihilfe daher vor allem dann, wenn ein Wechsel des Dienstherrn unwahrscheinlich ist und der Zugang zur PKV durch Vorerkrankungen erschwert oder das Familieneinkommen gering ist. In allen übrigen Konstellationen ist die Kombination aus individueller Beihilfe und PKV meist die günstigere Wahl.
Irrtum 2: Wechsel in die PKV ist jederzeit zu gleichen Bedingungen möglich
Zu Beginn ihrer Laufbahn müssen sich Beamte zwischen PKV und GKV entscheiden. Da für sie keine gesetzlich vorgeschriebene Einkommensgrenze gilt, ist der Wechsel in die PKV grundsätzlich für Beamte aller Besoldungsgruppen möglich.
Weil der Beitrag in der PKV wesentlich vom Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss abhängt, können Risikozuschläge anfallen oder der Versicherer kann die Aufnahme ablehnen. Für Beamte mit Vorerkrankungen erleichtert die Öffnungsaktion den Zugang zur PKV. Sie gilt bei erstmaliger Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf, Probe, Zeit oder Lebenszeit sowie für Richter und Soldaten mit Beihilfeanspruch; für beihilfeberechtigte Angehörige gilt sie mit einer eigenen Frist ab Entstehen der Beihilfeberechtigung. Der Antrag muss hierfür innerhalb von sechs Monaten beim Versicherer eingehen. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Selbstverpflichtung der teilnehmenden Gesellschaften, auch Beamte aufzunehmen, die eigentlich aufgrund von Vorerkrankungen nicht versicherbar wären. Eine frühzeitige Entscheidung zur Wahl des Versicherungssystems und des konkreten Krankenversicherers ist daher in jedem Fall empfehlenswert.
Expertentipp:
Auch bei Inanspruchnahme der pauschalen Beihilfe ist ein Wechsel in die PKV möglich (außer in Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt). Dann müssen, analog zu Angestellten, 100 Prozent der Krankheitskosten privat versichert werden. Im Grundsatz gilt für die pauschale Beihilfe: Sie deckt die Hälfte des Beitrags für die den GKV-Leistungen entsprechenden Bestandteile ab, höchstens jedoch die Hälfte des Beitrags im Basistarif der PKV, für die Pflegepflichtversicherung gibt es keine pauschale Beihilfe.
Irrtum 3: PKV-Beiträge steigen im Alter ins Unermessliche
Beiträge in der PKV steigen nicht gleichmäßig, sondern zum Teil sprunghaft, weil eine Anpassung durch den Versicherer erst zulässig ist, wenn ein sogenannter auslösender Faktor anspringt, also die Leistungsausgaben eines Tarifs zum Beispiel den kalkulierten Wert um einen gewissen Prozentsatz übersteigen. Zum 1. Januar 2025 stiegen sie im Schnitt um 12 Prozent, zum 1. Januar 2026 um 8 Prozent. Zum Vergleich: Der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung stieg zum 1. Januar 2025 um 11,7 Prozent und zum 1. Januar 2026 um 7,9 Prozent.
Um Beitragserhöhungen abzufedern, gibt es in der PKV mehrere Mechanismen. Ein entscheidender Mechanismus sind die Alterungsrückstellungen, die aus mehreren Komponenten wie der tariflich kalkulierten Rückstellung, dem gesetzlichen Zuschlag und einer freiwilligen Beitragsentlastung bestehen können und in jüngeren Versicherungsjahren gebildet werden, um steigende Kosten im Alter auszugleichen. Insgesamt haben die privaten Kranken- und Pflegeversicherer in Deutschland Alterungsrückstellungen in Höhe von 355,4 Milliarden Euro aufgebaut, so der Stand zum Ende des Jahres 2025 gemäß Angaben des PKV-Verbands. Verzinst wird dieses Kapital langfristig am Kapitalmarkt, sodass die Rückstellungen auch aus Kapitalerträgen weiterwachsen. Zusätzlich kann ein Versicherer Limitierungsmittel einsetzen, um Beitragserhöhungen zu kompensieren.
Hinzu kommt der gesetzliche Anspruch auf einen Tarifwechsel nach Paragraf 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Versicherte können in jeden anderen Tarif ihres Unternehmens mit gleichartigem Versicherungsschutz wechseln, wobei die erworbenen Rechte und die angesparte Alterungsrückstellung erhalten bleiben.
Den gesetzlichen Zuschlag in Höhe von 10 Prozent zahlen Versicherte nach Paragraf 149 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zwischen dem 21. und dem 60. Lebensjahr. Dieser kann ab dem 65. Lebensjahr zur Abfederung von Beitragserhöhungen und ab dem 80. Lebensjahr zur Beitragssenkung dienen.
Für den Fall einer finanziellen Notlage stehen mit Standardtarif, Basistarif und Notlagentarif zudem gesetzliche Auffangnetze bereit.
Ein Beitragsentlastungstarif lässt sich auf freiwilliger Basis ergänzend vereinbaren. Dabei wird in jungen Jahren ein zusätzlicher Beitrag gezahlt, aus dem der Versicherer eine gesonderte Alterungsrückstellung bildet, die den Monatsbeitrag ab einem vereinbarten Alter dauerhaft um einen vertraglich garantierten Betrag senkt.
Spezielle Beihilferegelungen in den meisten Bundesländern und auch beim Bund tragen für pensionierte Beamte dazu bei, den finanziellen Aufwand weiter zu senken. Während aktive Beamte meist 50 Prozent Beihilfe erhalten, steigt dieser Satz im Ruhestand in der Regel auf 70 Prozent, sodass nur noch ein geringerer Restkostenanteil privat abgesichert werden muss. Die Anpassung des privaten Versicherungsschutzes an den geänderten Bemessungssatz erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Expertentipp:
Beiträge für Beitragsentlastungskomponenten sind auch bei Beamten in dem Umfang abzugsfähig, in dem sie auf die Basisabsicherung entfallen. Maßgeblich ist der Anteil, den der Versicherer jährlich in der Beitragsbescheinigung ausweist. Der häufig genannte Richtwert von rund 80 Prozent stammt aus Volltarifen und lässt sich auf beihilfekonforme Restkostentarife daher nicht exakt, aber zumindest annähernd übertragen. Zu bedenken ist außerdem, dass die eventuell im Beitragsentlastungstarif gebildete Rückstellung beim Wechsel zu einem anderen Versicherer nicht übertragen wird. Alternativ kann daher eine Basisrente eine sinnvolle Möglichkeit sein, ebenfalls steuerlich absetzbare Beiträge zu ermöglichen und letztlich den PKV-Beitrag im Alter durch lebenslange Rentenzahlungen zu subventionieren.
Irrtum 4: Ein Wechsel zurück in die GKV ist nicht möglich
Ein weiterer Irrglaube ist, dass ein Wechsel von der PKV zurück in die GKV pauschal nicht mehr möglich ist. Im Grundsatz ist es korrekt, dass privat krankenversichert bleibt, wer es einmal ist. Doch einige Ausnahmen ermöglichen einen Wechsel in die GKV, weswegen sich gerade junge Menschen meist keine Sorgen machen müssen, in der PKV gefangen zu bleiben.
Beginn einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
Wer das Beamtenverhältnis aufgibt und in ein Angestelltenverhältnis wechselt, wird in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro (im Jahr 2026) liegt. Erst nach Vollendung des 55. Lebensjahres ist der Rückweg nach Paragraf 6 Absatz 3a Sozialgesetzbuch V (SGB V) weitgehend versperrt.
Aufnahme eines Studiums
Wer das Beamtenverhältnis aufgibt und sich an einer Hochschule einschreibt, wird nach Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 9 SGB V versicherungspflichtig, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.
Anspruch auf Familienversicherung
Wer aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet und beispielsweise über seine Eltern oder den Ehepartner Anspruch auf Familienversicherung hat, ist auf diesem Wege wieder beitragsfrei in der GKV versichert. Das trifft zum Beispiel in der Praxis oft auf junge Beamte zu, die ihre Ausbildung oder ihr Studium als Beamtenanwärter abbrechen.
Irrtum 5: Die PKV lohnt sich nur für Alleinstehende
Weil es keine kostenfreie Familienversicherung in der PKV gibt, wird manchmal angenommen, dass die private Krankenversicherung nur für alleinstehende Beamte attraktiv ist und sich für Familien nicht lohnt. Tatsächlich profitieren jedoch auch Beamte mit Familie, vor allem wegen der besseren Gesundheitsvorsorge für die Kinder und weil Familien hohe Beihilfen bekommen.
Ehepartner sind bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig, solange ihr Einkommen eine gewisse Grenze nicht übersteigt. Beim Bund liegt diese, Stand heute, beispielsweise bei 22.848 Euro im Vorvorjahr. Der Bemessungssatz beträgt dann in aller Regel 70 Prozent, sodass nur die verbleibenden 30 Prozent privat abzusichern sind.
Kinder erhalten in der Regel 80 Prozent Beihilfe und lassen sich deshalb mit einer sehr günstigen Restkostenversicherung absichern. Ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern steigt zudem der eigene Bemessungssatz des Beamten meist von 50 auf 70 Prozent.
Expertentipp:
Wenn beide Eltern verbeamtet und für unterschiedliche Dienstherren tätig sind, zum Beispiel ein Landesbeamter und ein Bundesbeamter, erhalten die Kinder Beihilfe nach der Beihilfenverordnung desjenigen Elternteils, in dessen Familienzuschlag sie sind. Da sowohl die Höhe des Familienzuschlags als auch der Beihilfesatz der Kinder unterschiedlich ausfallen können, lohnt sich hier eine Prüfung der Gesamtsituation und gegebenenfalls ein Tausch des Familienzuschlags.
Irrtum 6: Die PKV lohnt sich nur für gesunde Beamte
Gerade im Beamtentum ist es ein Irrglaube, dass nur gesunde Beamte von der PKV profitieren. Die PKV bietet oft bessere Behandlungsmöglichkeiten, eine freie Arztwahl, kürzere Wartezeiten und spezialisierte Therapien. Diese Vorteile können für Personen mit Vorerkrankungen und gegebenenfalls hohen Ansprüchen an Behandlungsqualität gerade besonders relevant sein. Wer Wert auf eine maßgeschneiderte medizinische Versorgung legt, kann somit auch mit bereits bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen von der PKV profitieren.
Die Öffnungsaktion sichert denjenigen Beamten, die aufgrund ihrer Vorerkrankungen auf dem regulären Wege in der PKV nicht aufgenommen würden, die Versicherbarkeit in die PKV. Teilnehmende Versicherer dürfen den Antrag nicht aus Gesundheitsgründen ablehnen, keine Leistungsausschlüsse vornehmen und maximal 30 Prozent Risikozuschlag erheben. Auch bereits laufende Behandlungen sind bei Aufnahme im Rahmen der Beamtenöffnungsaktion mitversichert.
Dafür ist hier die Tarifauswahl eingeschränkt. Aufgenommen wird grundsätzlich nur in eine beihilfekonforme Restkostenversicherung, die auf den Leistungen der Beihilfe aufsetzt und diese nicht erweitert. Wahlleistungen sind nur dann eingeschlossen, wenn die zuständige Beihilfestelle sie ebenfalls erstattet. Beihilfeergänzungstarife fallen nicht unter die Öffnungsaktionen, sodass Zusatzleistungen wie höherwertiger Zahnersatz oder Heilpraktikerleistungen in den meisten Fällen nicht mitversichert werden können. Wer Vorerkrankungen mitbringt, fährt mit dem regulären Antragsweg deshalb häufig besser und sollte im besten Fall versuchen, eine PKV zu finden, die ihn oder sie auf dem normalen Wege annimmt.
Expertentipp:
Bevor ein Antrag im Rahmen der Beamtenöffnungsaktion gestellt wird, sollte eine anonyme Risikovoranfrage gestellt werden, um idealerweise eine PKV zu finden, die eine freiwillige Annahme des Antrags in Aussicht stellt. Die Öffnungsklausel gilt zudem nur für den ersten PKV-Antrag und bringt dem Vermittler in der Regel keine Provision bzw. Courtage. Daher kann zwischen dem Versicherungsmakler und dem Kunden eine separate Vergütung für die Vermittlung der PKV im Rahmen der Beamtenöffnungsaktion vereinbart werden.
Fazit
Die gängigen Vorbehalte gegenüber der PKV für Beamte halten einem Faktencheck nicht stand: Dank Beihilfe ist die PKV für Alleinstehende wie für Familien in aller Regel günstiger als die GKV. Durch Alterungsrückstellungen und den höheren Beihilfesatz bleibt sie auch im Ruhestand bezahlbar, und über die Öffnungsaktion steht sie selbst Beamten mit Vorerkrankungen offen. Eine Patentlösung gibt es dennoch nicht, denn welche Absicherung im Einzelfall passt, hängt von Dienstherr und Bundesland, Familiensituation, Gesundheitszustand und Karriereplanung ab.
Da die entscheidenden Weichen bereits zu Beginn der Laufbahn gestellt werden, wiegen Fehler besonders schwer. Für die Inanspruchnahme der Öffnungsaktion bleiben nur sechs Monate Zeit und der Verzicht auf die individuelle Beihilfe ist in fast allen Ländern unwiderruflich. Für Vermittler heißt das: Wer neben den Tarifen auch das Beihilferecht sicher beherrscht und angehende Beamte schon vor der Verbeamtung berät, verschafft sich einen klaren Vorteil im Wettbewerb und baut Kundenbeziehungen auf, die oft die ganze Familie einschließen und über Jahrzehnte Bestand haben.
Ein spezialisierter Versicherungsmakler, der die persönlichen Faktoren und individuellen Gesundheitsbedürfnisse berücksichtigt, in der Zielgruppe der Beamten nachweislich erfahren und sachkundig ist und zudem einen objektiven Überblick über die in Frage kommenden Beihilfetarife am Versicherungsmarkt bietet, kann ein guter Ansprechpartner für die Wahl der passenden Krankenversicherung für Beamte sein. OPTINVEST ist einer der bestbewerteten Experten für Beamtinnen, Beamte, Anwärterinnen und Anwärter.
Autor
Mirko Feller ist zertifizierter Berater für den öffentlichen Dienst, Versicherungsfachmann (IHK) und Bankkaufmann (IHK). Als Gründer und Geschäftsführer der Optinvest in Essen berät er schwerpunktmäßig Beamte und Anwärter zur privaten Krankenversicherung.
Quellen
PKV-Verband. (2026). Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige. Öffnungsaktionen der Privaten Krankenversicherung (Stand Januar 2026). Verband der Privaten Krankenversicherung.
PKV-Verband. (2026). Rechenschaftsbericht 2026. Verband der Privaten Krankenversicherung.
2 Kommentare
Im Falle eines späteren Wechsels in die Privatwirtschaft muss der Ex-Beamte in seiner PKV weitere 50 % oder 70 % hinzuversichern, und da dafür keine Alterungsrückstellung aufgebaut wurde, zum hohen Neuzugangsbeitrag zum erreichten Alter. Das gleiche Problem tritt auf, wenn im Falle der Ehescheidung die ehemals bei der Beihilfe berücksichtigungsfähige Ex-Frau in die 100 %-Tarife wechselt. Ich hatte mehrere Fälle, wo der pensionierte Beamte deshalb zur Zahlung von bis zu rund 1.000 EUR alleine schon an Krankenvorsorgeunterhalt für seine geschiedene Frau verurteilt wurde. In einem Fall musste ihm dann sogar Prozesskostenhilfe gewährt werden.
Selten habe ich einen solchen kompetenten und sachlichen Artikel zum Thema Beihilfe für Beamte gelesen, der ohne das übliche Gerchtigkeitsgedöns von heute verfasst wurde. Wahrscheinlich dürfte der Autor es wissen, in Rheinland-Pfalz(RLP) gibt es pro Monat einen „Beihilfebeitrag konstant“ in Höhe von 26,00 €. dieser wird vom Land(RLP) vom Gehalt/Pension einbehalten.