Die Analysten von Franke und Bornberg haben die Kriterien für das Rating zu Grundfähigkeitsversicherungen für 2026 überarbeitet – mit deutlichen Auswirkungen auf die Notenverteilung. Nur noch knapp 16 Prozent der untersuchten Tarife erhalten die Höchstnote FFF+. Im Vorjahr waren es noch 38 Prozent.
Grund für den Rückgang ist eben die angepasste Bewertungsmethodik: 14 Kriterien, die inzwischen von nahezu allen Anbietern am Markt erfüllt werden, fließen künftig geringer gewichtet in die Bewertung ein, da sie keine echte Differenzierung mehr liefern.
Zugleich hat der Rating-Anbieter den Kriterienkatalog erweitert. Neu aufgenommen wurde die Grundfähigkeit „Gleichgewichtssinn“ als eigenständige Kern-Grundfähigkeit, ebenso das Kriterium „Angebot von Unterstützungsleistungen“, das etwa die Vermittlung medizinischer Zweitmeinungen oder Reha-Unterstützung berücksichtigt.
Gestrichen wurden dagegen zwei Kriterien, die der Markt inzwischen praktisch flächendeckend erfüllt: die zulässige Aufenthaltsdauer außerhalb des Geltungsbereichs sowie das Wiederaufleben des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung.
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„Der Markt hat bei früheren Unterscheidungsmerkmalen nachgezogen: Kriterien, die noch vor wenigen Jahren echte Qualitätsunterschiede zwischen den Tarifen zeigten, erfüllt heute nahezu jeder Versicherer. Damit sie nicht länger die eigentlichen Unterschiede überstrahlen, verlieren sie in unserer Methodik an Gewicht“, erklärt Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer von Franke und Bornberg, den Schritt. „Gleichzeitig erweitern wir mit der neuen Grundfähigkeit ‚Gleichgewichtssinn‘ den Kriterienkatalog um einen eigenständigen, praxisrelevanten Aspekt, den bestehende Kriterien bislang nicht abdeckten.“
Die Analysten schauten sich 96 Tarife von 26 Anbietern anhand von 71 Kriterien an. Neben den 15,6 Prozent mit FFF+ erhalten 39,6 Prozent die Note FFF, 28,1 Prozent FF+ und 16,7 Prozent nur ein F+. Die Noten F und F- vergibt das Rating an keinen Tarif.
Als häufigster Grund für schlechtere Bewertungen nennt Franke und Bornberg fehlenden Schutz bei Kern-Grundfähigkeiten – insbesondere bei der neu aufgenommenen Fähigkeit Gleichgewichtssinn.
Das Rating ordnet die Ergebnisse auch im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung ein. Anders als bei der BU fehlen bei der Grundfähigkeitsversicherung bislang einheitliche Marktstandards: Auswahl, Anzahl und Definition der versicherten Fähigkeiten unterscheiden sich von Gesellschaft zu Gesellschaft erheblich.
Laut dem Leistungspraxis-Rating von Franke und Bornberg liegt die Anerkennungsquote bei Grundfähigkeitsleistungsfällen aktuell bei rund 36 Prozent – deutlich niedriger als die knapp 80 Prozent bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, wobei die Aussagekraft wegen teils junger Bestände noch begrenzt ist. Häufigste Ursache für anerkannte Leistungsfälle sind Erkrankungen des Bewegungsapparats.
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