Hätte Käpt’n Ahab statt seines Holzbeins eine moderne Prothese zur Verfügung gehabt – die Geschichte mit Moby Dick wäre vielleicht weniger tragisch ausgegangen. Spekulation, na gut. Fakt ist aber: Moderne Bein- und Armprothesen sind mit mechanischen Modellen von früher kaum vergleichbar. Mittels hochsensibler Sensoren erfassen sie heute jede Bewegung. Mikroprozessorgesteuerte Kniegelenke passen sich unterschiedlichen Gehgeschwindigkeiten und Situationen an. Das erhöht die Mobilität, spart Kraft und vermindert vor allem das Sturzrisiko.
Medizinische Hilfsmittel als High-Tech-Produkte
Doch nicht nur Prothesen, auch andere medizinische Hilfsmittel haben sich in den letzten Jahren zu erstaunlichen Hightech-Produkten entwickelt. Einige Beispiele:
- Diabetes-Technik: In diesem Bereich hat einer der größten Technologie-Sprünge bei medizinischen Hilfsmitteln stattgefunden. Bestand die Grundausstattung früher im Wesentlichen aus Blutzuckermessgerät und Insulinspritze, kommen heute sogenannte AID-Systeme zum Einsatz (AID = „Automated Insulin Delivery“). Ein Sensor unter der Haut misst dabei fortlaufend den Zuckerwert. Ein spezieller Algorithmus analysiert die Messwerte und ermittelt daraus den aktuellen Insulinbedarf. Auf dieser Basis gibt eine integrierte Insulinpumpe das benötigte Insulin ab.
- Hörhilfen: Digitale Hörsysteme checken die akustische Umgebung und reduzieren Störgeräusche für ein besseres Hörverständnis. Zunehmend kommt auch KI-gestützte Signalverarbeitung zum Einsatz. Hochwertige Chochlea-Implantate für schwere Hörbeeinträchtigungen haben sich zuletzt erheblich weiterentwickelt. Sie verstärken nicht nur den Schall, sondern wandeln Töne in elektrische Impulse um und stimulieren unmittelbar den Hörnerv.
- Intelligente Rollstühle: Rollstühle der neuesten Generation nutzen intelligente Systeme zur weitgehend autonomen Fortbewegung. Sensoren erfassen Hindernisse und Unebenheiten und umfahren sie automatisch. An Bordsteinen wird selbstständig das Tempo reduziert. Moderne Rollstühle lassen sich zudem in Smart-Home-Systemen mit Türen, Aufzügen und der Beleuchtung vernetzen.
- Exoskelette: Gelähmte können wieder gehen? Ein jahrhundealter Menschheitstraum wird mit Exoskeletten wahr. Mechanische Stützsysteme werden am Körper angebracht und ermöglichen viele Bewegungen, die vorher nicht möglich waren. Früher vor allem zur Reha eingesetzt, erleichtern sie Betroffenen mit bestimmten Lähmungen heute den Alltag, lassen sie wieder selbstständig gehen und Treppen steigen.
So sind die Preise für medizinische Hilfsmittel gestiegen
Das alles hat seinen Preis. Moderne medizinische Hilfsmittel sind oft um ein Vielfaches teurer als herkömmliche Produkte. Das liegt vor allem daran, dass es sich nicht mehr um einfache mechanische Hilfsmittel handelt, sondern um komplexe Systeme. Kosten für Software, Forschung und Entwicklung treiben den Preis. Kosteten zum Beispiel gute, mechanische Beinprothesen früher schon mal einige Tausend Euro, so liegen mikroprozessorgesteuerte Systeme heute nicht selten im mittleren fünfstelligen Bereich. Ähnlich verhält es sich bei Rollstühlen. High-Tech-Modelle erreichen oft Preise von deutlich über 10.000 Euro. Bei Exoskeletten reicht die Preisspanne von unter 1.000 Euro für leichte Freizeit- und Outdoor-Modelle bis zu 70.000 Euro für medizinische Komplettmodelle, die Querschnittgelähmten das Laufen ermöglichen.
Wie erkennen Makler, ob ein Tarif mit diesen und künftig zu erwartenden Innovationen mithält? Anders als in der GKV gibt es für privat Versicherte kein allgemeines Hilfsmittelverzeichnis. Jeder Tarif enthält einen eigenen Hilfsmittelkatalog. Versicherungen mit „geschlossenem“ Katalog erstatten nur Ausgaben für medizinische Hilfsmittel, die in einer sogenannten „abschließenden Aufzählung“ enthalten sind. Ein offener Katalog verzichtet dagegen auf eine solche Liste. Damit können auch künftige, innovative Hilfsmittel mitversichert sein.
Makler sollten in der Beratung aber auf Details wie Erstattungshöchstgrenzen und Selbstbehalte achten. Manche Tarife enthalten außerdem einen Innovationsausschluss, wodurch künftig verfügbare Technik nicht erstattungsfähig ist. Möglich ist auch eine Zweckbegrenzung, die lediglich „zweckmäßige Standardversorgung“ bietet. Also Achtung: So mancher offene Hilfsmittelkatalog ist nicht so offen, wie es auf den ersten Blick scheint.