Viele haben Pläne und Träume für ihren Ruhestand. Wenn es aber um die finanzielle Planung geht, ist man schnell überfordert. Professionelle Ruhestandsplanung wird aufgrund steigender Lebenserwartung immer wichtiger.
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Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat analysiert, wann die Babyboomer – hierzu zählen die geburtenstarken Jahrgänge 1954 bis 1969 – in den Ruhestand gehen. Ein zentrales Ergebnis: Der vorzeitige Bezug einer Rente, also vor Erreichen der Regelaltersgrenze, ist äußert beliebt. Und die Zahl der Frührentner steigt tendenziell.
Von der Bevölkerung des Jahrgangs 1957 nutzen 51,2 Prozent den verfrühten Ausstieg, beim Jahrgang 1958 zeichnet sich mit 51,7 Prozent ein etwas höherer Anteil ab. Zum Stichtag der Studie, dem 31. Dezember 2024 waren von allen Babyboomern, die ihre Regelaltersgrenze bereits erreicht hatten, mehr als jeder zweite vorzeitig in Rente gegangen. Und im Jahr 2024 bezogen 1,1 Millionen Menschen eine Altersrente vor ihrer Regelaltersgrenze, etwa die Hälfte davon entstammt dem Geburtsjahrgang 1959.
Das deutsche Rentenrecht bietet mehrere Möglichkeiten zur Frührente: Bei einem Schwerbehinderungsgrad von mindestens 50 Prozent oder einer Versicherungszeit von mindestens 45 Jahren können Personen bis zu zwei Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Diese Art der Frührente ist auch als „Rente mit 63“ bekannt. Die Altersgrenze hierfür steigt parallel zur Regelaltersgrenze an.
Wer keine 45 Jahre voll bekommt, aber 35 Versicherungsjahre erreicht hat, kann ab dem 63. Geburtstag gegen einen Abschlag in Rente gehen. Personen mit Schwerbehinderung können zusätzlich zu den zwei abschlagfreien Jahren zwei Jahre früher mit Abschlägen in Rente gehen.
Laut IW gewinnt die Möglichkeit, ab 63 Jahren mit Abschlägen in Rente zu gehen, vor allem seit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenze im Jahr 2023 an Bedeutung. Rentenbezieher können seitdem unbegrenzt hinzuverdienen.
Diese großzügigen Regeln konterkarieren aus Sicht des IW das Anheben der Regelaltersgrenze. Seit 2012 steigt sie schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Für den Jahrgang 1958 war sie 2024 mit 66 Jahren erreicht – also zwölf Monate später als vor der Reform. Das durchschnittliche Rentenzugangsalter kletterte jedoch nur um acht Monate. „Die Politik hat ihre eigenen Reformen im vergangenen Jahrzehnt konsequent untergraben“, sagt IW-Rentenexpertin Ruth Schüler.
Da die Kosten immer mehr aus dem Ruder laufen, will die Regierung – entsprechend den Vorschlägen der Alterssicherungskommission – die abschlagsfreie Frührente ganz streichen und den frühesten Ausstieg mit Abschlägen auf drei Jahre vor der Regelaltersgrenze begrenzen. Diskutiert wird noch, ab wann die Maßnahmen greifen sollen. „Das Tempo ist entscheidend: Bis 2029 erreichen weitere 6,4 Millionen Babyboomer ihre Regelaltersgrenze – es gilt also, so zeitnah wie möglich zu handeln und großzügige Übergangsregeln zu vermeiden“, sagt Schüler.
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