Die GOÄ-Reform ist eines der bedeutendsten gesundheitspolitischen Großprojekte der letzten Jahrzehnte – mit spürbaren Auswirkungen für Mediziner, private Krankenversicherer und Vermittler. Schon 2011 begann die Bundesärztekammer damit, die 1982 in Kraft getretene Gebührenordnung für Ärzte zu überarbeiten, seit 2013 unter Mitwirkung des PKV-Verbandes. Allerding dauerte es gut zwölf Jahre, bis der Deutsche Ärztetag im Mai 2025 dem gemeinsam ausgearbeiteten Entwurf einer neuen GOÄ zustimmte. Im Juni 2025 wurde das Papier an das Bundesgesundheitsministerium übergeben.
So geht es weiter mit der GOÄ-Reform
Der Entwurf der reformierten Gebührenordnung muss jetzt in das vorgesehene Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren eingebracht werden. Dazu ist zunächst ein Beschluss des Bundeskabinetts notwendig. Anschließend muss der Bundesrat zustimmen, bevor die neue GOÄ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden kann. Ob sie – wie Gesundheitsministerin Nina Warken plant – im Sommer 2027 in Kraft treten kann, bleibt abzuwarten.
Eine der wichtigsten Neuerungen ist die umfassende Modernisierung des Gebührenverzeichnisses mit mehr als 5.500 Leistungspositionen. Viele Verfahren, die bisher gar nicht oder nur in Ansätzen abgebildet waren, werden erstmals aufgenommen. Dazu zählen zum Beispiel telemedizinische Leistungen, digitale Verlaufskontrollen, moderne, bildgebende Verfahren oder neue, minimalinvasive Behandlungsmethoden. Die sogenannte „sprechende Medizin“, also Beratungs- und Gesprächsleistungen werden auf-, einige technische Leistungen abgewertet.
Welche Folgen hat die GOÄ-Reform für Ärzte und PKV?
Ziel der Reform ist es, das Leistungsniveau durch eine modernere, präzisere Abrechnung zu verbessern. Allerdings rechnen Fachleute aus Ärzteschaft und PKV-Verband auch mit steigenden Arztkosten. Die Rede ist von einer Erhöhung des Ausgabevolumens von 1,9 Milliarden Euro in den ersten drei Jahren nach der Umsetzung. Langfristig gesehen kann das zu Beitragserhöhungen in der PKV führen. Eine weitere wichtige Neuerung: Anders als bisher, da die GOÄ praktisch nur durch langwierige, politische Entscheidungen angepasst werden konnte, soll künftig eine gemeinsame Kommission aus Bundesärztekammer und PKV-Verband die GOÄ regelmäßig auf Aktualisierungsbedarf überprüfen.
Übrigens: Auch die Zahnärzte forcieren nun Forderungen nach einer Überarbeitung ihrer Gebührenordnung (GOZ). Dabei wollen sie aber ihren eigenen Weg gehen – unabhängig von der GOÄ-Reform.