Die Verbraucherzentrale Hamburg rät Kunden mit Lebens- oder Rentenversicherung zur Besonnenheit. Zumindest wenn sie ihre Police widerrufen wollen. Zwar soll sich das Widerrufsrecht zum 19. Juni 2026 ändern. Doch auf bereits bestehende Verträge dürfte sich das nicht auswirken, zeigen sich die Verbraucherschützer überzeugt.
Hintergrund: Das sogenannte ewige Widerrufsrecht bedeutete, dass Kunden Lebens- oder Rentenversicherungen jahrelang widerrufen konnten, sobald sie falsch über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden.
Das ändert nun das „Gesetz der Änderung des Verbrauchervertrags- und der Versicherungsvertragsrechts (VVVR)“. Ab 19. Juni heißt es: Spätestens 24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss erlischt das Widerrufsrecht. Und zwar sogar dann, wenn der Kunde falsch darüber belehrt wurde. Fehlt die Belehrung jedoch vollständig, bleibt auch das Widerrufsrecht bestehen. In der Beraterbranche kommen die neuen Regeln gut an. Im Verbraucherschutz nicht so sehr.
„Wir sehen keinen Anlass, jetzt in Panik zu verfallen“, so Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Die Neuregelungen haben grundsätzlich keine Auswirkungen auf bereits geschlossene Verträge. Auch nach Inkrafttreten des Gesetzes können Altverträge noch widerrufen werden, sofern die Widerrufsbelehrung fehlerhaft gewesen ist.“
Doch auch für neue Verträge nach dem 19. Juni 2026 sieht die Verbraucherzentrale ein teilweises ewiges Widerrufsrecht. Sollten „schwerwiegende Belehrungsfehler“ vorliegen, können Kunden auch nach der neuen Frist ihre Policen widerrufen.
Was diese schwerwiegenden Fehler sind, lassen die Verbraucherschützer offen. Höchstwahrscheinlich werden das ohnehin die Gerichte klären müssen.
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