Am Sonntagabend gab es am Himmel über Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und weiteren Bundesländern ein besonderes Schauspiel zu beobachten: Meteoriten flogen und zogen ihren Lichtschweif hinter sich her. So berichten es Medien übereinstimmend.
In Koblenz dann der seltene Fall: Ein Meteoritenteil schlug in ein Hausdach ein und riss dort ein etwa fußballgroßes Loch, um dann im Schlafzimmer zu landen und dort Fliesen zu beschädigen. Verletzt wurde zum Glück niemand.
Prompt taucht die Frage auf, welche Versicherung für den Schaden zahlen soll. Und ob überhaupt eine Versicherung dafür zuständig ist. Lokale Medien wandten sich damit an den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Dessen Statement liegt uns ebenfalls vor.
So erklärt Pressereferent Christoph Gawin: „Standardmäßig sind solche Gefahren nicht in den Wohngebäude- und Hausratversicherungen abgedeckt. Wenn man sich gegen Einschläge von unbemannten Himmelskörpern versichern möchte, sollte man sich dazu beraten und dies zusätzlich in die Versicherungsbedingungen aufnehmen lassen.“
Tatsächlich beschränken sich Wohngebäude- und Hausratversicherung grundsätzlich auf die Standardgefahren Feuer, Blitz, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel und – falls hinzugebucht – Elementarschäden. Meteoriten und ihre direkten Einschlaglöcher sind da nicht enthalten. Es sei denn, sie sorgen dafür, dass es brennt oder etwas explodiert. Dann greifen die genannten Policen doch. Ist das ein Trost? Vielleicht.
Was allerdings ebenfalls hilft, ist der sogenannte Allgefahrenschutz (All-Risk), auf den der BVK, aber auch Marktbeobachter Stephan von Heymann hinweisen. Und der demnach vor Risiken aus dem All schützen kann. Von Heymann befasst sich in seinem Sachthemen.Blog mit dem Thema und schreibt: „Bei All-Risk-Deckung gilt vereinfacht: Alles ist versichert – außer es steht ausdrücklich im Ausschluss. Da Meteoriten normalerweise nirgendwo ausgeschlossen sind, wäre ein solcher Einschlag in vielen All-Risk-Tarifen gedeckt.“
Ebenfalls praktisch ist der Zusatzbaustein für „unbenannte Gefahren“. Sie schließen all jene Gefahren mit ein, die nicht ausdrücklich in der Police genannt sind. Wobei von Heymann darauf hinweist, dass Versicherer davon wiederum das eine oder andere ausdrücklich ausschließen. Einschlagende Meteoriten gehören aber normalerweise nicht dazu. Und was nicht ausgeschlossen ist, ist dann mit drin.
Am Ende ist es – wie so oft – eine gute Idee, mal in die eigenen Versicherungsbedingungen zu schauen. Oder gleich „ein abklärendes Gespräch beim Versicherungsvermittler des Vertrauens“ zu führen, wie es der BVK ausdrückt. Denn dafür sind die Leute zweifellos da.
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