Manche Filme und Romane enden mit einem Zusatz, der in etwa lautet: „Was wurde aus ..?“ Er rundet die Handlung ab. Er schließt offene Enden. Er verknüpft so manchen Faden, bis das Werk wirklich zu Ende gedacht ist. Und manchmal enthält er sogar noch eine Pointe.
Genau einen solchen Info-Kasten bringen Franziska Geusen und Marc Hinrichsen an jenem 19. Februar im Lindtner Privathotel, südlich von Hamburg. „Geschichten aus der Schadenwelt“, sozusagen. An jenem Tag läuft gerade die John-Vermittlerfortbildung. Geusen und Hinrichsen sind als Geschäftsführer des Veranstalters Hans John Versicherungsmakler die Gastgeber.
Das machen sie mit echter, ehrlicher, griffiger Sprache und – das müssen wir hier einfach mal zugeben – geradezu entwaffnendem Charme. Sie sind eingespielt, das merkt man in jeder Sekunde. Und dann zeigen sie, was aus einigen Schadensfällen ihrer Kundschaft wurde. Picken wir uns zwei davon heraus.
Da wäre etwa der Ketchup-Fall, von dem die Hans-John-Leute erstmalig im Mai 2025 berichten. Die Langfassung gibt es hier. Um es kurz zu halten: Ein Lebensmittel-Start-up stellt Ketchup her. Im Frühjahr 2021 passierte ihm ein Malheur, und Milchsäurebakterien ließen Flaschen platzen. Es gab Ärger mit den Handelspartnern.
Das Unternehmen hatte eine Haftpflichtversicherung, die Schäden an Personen und Sachen abdeckte (ja, auch die ganz hartnäckigen Ketchup-Flecken). Aber eben nicht Vermögensschäden durch den Produktrückruf. Was das Unternehmen dem Makler anschließend vorwarf, und weshalb es Schadenersatz forderte.
Im Februar 2025 urteilte das Oberlandesgericht Oldenburg (Aktenzeichen: 1 U 2/24), dass der Makler seine Pflicht nicht verletzt hatte. Der Kunde habe ausdrücklich gewünscht: „Bitte dieselbe Police abschließen wie bisher.“ Damit stuften die Richter den Fall als sogenannten „Execution only“ ein, der bisher vor allem aus der Wertpapieranlage bekannt ist.
Doch es blieb lange offen, ob der Ketchup-Kunde gegen das Urteil vor den Bundesgerichtshof zieht. Doch Franziska Geusen erklärt nun beinahe feierlich: Nein, zieht er nicht. „Das Urteil ist rechtskräftig.“
Ein weiterer Fall dreht sich um ein Hotel, in dem es brannte. Es ist ein kleiner Klassiker: Der Hotelier war unterversichert, weshalb die Versicherung nur einen Teil des Schadens übernahm. Im anschließenden Fingerhakeln ging es um 2 Millionen Euro Schadenersatz. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Maklers reichte dafür nicht aus, er hatte nur die Mindeststumme abgeschlossen. Es ist offenbar so ein Fall, weshalb man die Versicherungssumme doch etwas höher ansetzen sollte.
Nebenbei bemerkt wäre er ein beispielhafter Fall für den sogenannten Gruppenexcedent von Hans John gewesen – eine Art zusätzliche Rückversicherung als Ausputzer. Der ist stattliche 25 Millionen Euro schwer und hätte somit ausgereicht.
Doch wir lösen auf: Nach einer für den Makler sehr belastenden Zeit endete der Fall mit einem gerichtlichen Vergleich – über 50.000 Euro. Und er hatte sogar den Kunden behalten. Somit bleibt auch der Gruppenexcedent weiter unangetastet.
Es ist verständlich und sicherlich verdient, dass sich die Gastgeber angesichts solcher Erfolge ein bisschen auf die eigene Brust klopfen. Von 600 Schadenfällen haben sie 98 selbst geklärt, ohne sie überhaupt an den Versicherer weiterzugeben. Wenngleich Franziska Geusen den ausdrücklichen Wunsch äußert, dass der Anteil noch steigen darf.
Doch es ist nur der Auftakt zur Vermittlerfortbildung, die mit insgesamt sechs Weiterbildungsstunden nach Insurance Distribution Directive (IDD) winkt. Nicht übel für einen Tag.

Der Raum ist mit Tischen und Stühlen in Reihen vollgestellt. Es gibt kaum freie Plätze, die unter Veranstaltern so gefürchtete No-show-Rate liegt niedrig. 110 Gäste haben sich angemeldet, gekommen sind etwa 100. „Gestern waren wir in Bremen und hatten etwa 50 Gäste. Da ist nur ein Gast nicht gekommen“, berichtet Geusen am Rand der Veranstaltung.
An zehn Standorten hält der Tross in diesem Jahr. Man baut zusammen auf, baut zusammen ab und reist dann weiter. Insgesamt geht das über vier Wochen so, worin aber auch Pausen enthalten sind.
Marc Pohlmann vom Versicherungsmakler Hendricks wird über die Managerhaftpflicht (D&O) sprechen. Bernd Hammersen und die frisch hinzugestoßene Doreen Gossert vom Maklerhaus Finas erklären, wie man im Alltag richtig Zeit spart. Und Jens Reichow von der auf Versicherungen spezialisierten Kanzlei Jöhnke & Reichow zeigt wichtige Urteile für Makler. Acht Programmpunkte sind es insgesamt, Sie finden sie hier.
Geschäftsführer Andreas Kick vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) und Vertriebsdirektor Martin Stenger von der Fondsgesellschaft Franklin Templeton stellen die Digitale Rentenübersicht genauer vor. Vermittler hätten sie ausdrücklich auf das Thema angesprochen, sagt Geusen. Weshalb man geeignete Redner dafür gesucht hat – und schließlich bei Kick und Stenger fündig wurde. Zweifellos eine gute Wahl.
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