Nicht gut vorbereitet

Verfassungsrichter lehnen Beschwerde gegen Rentenpaket ab

Ein Student will sich gegen das Rentenpaket und die künftig steigenden Beiträge und Steuerzuschüsse in die gesetzliche Rentenversicherung wehren. Doch das Bundesverfassungsgericht nimmt seine Beschwerde gar nicht erst an. Offenbar hatte er einige Fehler begangen.
Verfassungsrichter beim Urteil gegen das Rentenpaket, symbolisiert rechtliche Entscheidung.
© picture alliance / photothek.de | Florian Gaertner
Bundeskanzler Friedrich Merz am 5. Dezember 2025, kurz nachdem der Bundestag über das Rentenpaket abgestimmt hatte: Jetzt wollte ein junger Mann dagegen vorgehen

Ein Student wollte gegen das Rentenpaket der Bundesregierung vorgehen und scheiterte damit vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG). Das hat die Verfassungsbeschwerde gar nicht erst zur Entscheidung angenommen (Aktenzeichen: 1 BvR 2664/25).

Genaugenommen wollte der Mann gegen „das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (Rentenpaket 2025, Bundestagsdrucksache 21/1929) von 22. Dezember 2025 vorgehen – soweit es das Rentenniveau bis 2031 auf 48 Prozent fixiert, zusätzliche kinderbezogene Entgeltpunkte gewährt und die hieraus resultierenden Mehraufwendungen aus Steuermitteln erstattet. Über das Gesetz berichteten wir ausführlich.

Als Grund für seine Beschwerde gab der Mann an, das Rentenpaket würde ihn in seinen Grundrechten verletzen. Speziell nach Artikel 2 Absatz 1, Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 14 Absatz 1 im Grundgesetz (GG). Die Artikel drehen sich darum, dass jeder Mensch seine Persönlichkeit frei entfalten darf und alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Artikel 14 regelt das Recht auf Eigentum.

Soll heißen: Er fühlt sich durch das Rentenpaket in seiner Freiheit eingeschränkt. Dieser Freiheit steht offenbar entgegen, dass ihn das Rentenpaket zu hohen Rentenbeiträgen und Steuern verpflichtet und das bei fortlaufend ungünstiger Demografie: mehr Rentner und weniger Arbeitnehmer.

Das ließ das BVG aber nicht gelten. Die Richter bezeichnen die Beschwerde als „offensichtlich unzulässig“, da sie nicht ausreichend begründet sei. Weshalb sie sich mit dem Inhalt gar nicht so intensiv befassten.

Der Beschwerdeführer habe bereits die bemängelten Regelungen und den Bezug zum einfachen Recht nicht deutlich genug wiedergegeben. Gesetzesbegründungen und sonstige Darstellungen fehlten außerdem. Des weiteren habe der Mann nicht ausreicht erklärt, wie er selbst davon betroffen sein soll. Für die Richter sei das nicht ersichtlich.

Es kommen noch weitere Mängel hinzu, die die Verfassungsrichter aufzählen. Aber ein bestimmter Punkt sticht noch ins Auge: Sie verstehen nicht, was die gesetzliche Rentenversicherung mit seiner persönlichen Freiheit zu tun haben soll. Denn auf diese Artikel im Grundgesetz bezog er sich ja.

Als Erkenntnis bleibt: Der junge Mann mag in der Sache vielleicht richtig liegen. Das Rentenpaket ist alles andere als generationengerecht. Doch so teuer und schief es auch ist, und so sehr es jüngere Generationen belastet – wer vor das Bundesverfassungsgericht ziehen will, muss die Beschwerde wirklich gut aufbereiten und vor allem begründen.

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Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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