Herr Schlemann, welche Zielgruppen sollten Makler gezielt auf einen Optionstarif ansprechen?
Berndt Schlemann: Zunächst einmal Berufseinsteiger, bei denen absehbar ist, dass sie in Zukunft die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten werden. Dazu zählen die meisten angehenden Akademiker wie Anwälte oder Ärzte, aber auch Ingenieure oder ITler. Zweitens die Gruppe der Selbstständigen. Die können zwar unabhängig vom Einkommen ohnehin in die PKV, viele warten aber am Anfang erst einmal ab, bis ihr Geschäft ein stabiles Ertragsniveau erreicht hat. Das ist sinnvoll, birgt aber das Risiko, dass sich der Gesundheitszustand bis zum tatsächlichen Wechsel verschlechtert. Deshalb ist es ein Riesenvorteil, mit einem Optionstarif den aktuellen Gesundheitszustand „einzufrieren“.
Was ist mit Beamten?
Schlemann: Die sollte man auch auf dem Radar haben. Insbesondere für Kunden, die künftig mit einer Verbeamtung rechnen. Zum Beispiel für Lehramtsstudenten und Referendare ist es auf jeden Fall von Vorteil, schon als Student einen Optionstarif abzuschließen. Ein interessanter Sonderfall sind die Kinder von Beamten, bei denen der andere Elternteil kein Beamter und gesetzlich versichert ist. Diese Kinder können zunächst kostenlos familienversichert werden. Sobald diese Möglichkeit entfällt, muss das Kind entweder freiwillig gesetzlich versichert werden oder in einen Beihilfetarif wechseln, was mit einer Gesundheitsprüfung verbunden ist. Ein frühzeitig abgeschlossener Optionstarif kann hier helfen, spätere Hürden zu vermeiden und die Weichen für eine günstige Absicherung zu stellen.
Für viele Kunden ist die Materie vermutlich Neuland – wie lässt sich der Nutzen eines Optionstarifs überzeugend vermitteln?
Schlemann: Indem man den Hauptvorteil möglichst einfach erklärt: nämlich, dass der Kunde mit einem Optionstarif die Gesundheitsprüfung zur PKV auf einen Zeitpunkt vorverlegt, an dem er noch jung und gesund ist. Mit jedem weiteren Jahr steigt die Wahrscheinlichkeit für Erkrankungen – sei es eine Allergie, seien es Rückenprobleme, sei es eine Sportverletzung. Das muss nicht immer dazu führen, dass man damit gar nicht mehr in die PKV kann, es kann aber Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse zur Folge haben. Wer einen Optionstarif abgeschlossen hat, muss dagegen keine neuen Gesundheitsfragen mehr beantworten. Auch zwischenzeitlich aufgetretene Erkrankungen spielen dann keine Rolle. Ein weiteres Argument sind die geringen Kosten: Der Beitrag für einen Optionstarif liegt in der Regel bei unter 10 Euro im Monat.
Welche Vorteile hat es, einen Optionstarif mit einer Krankenzusatzversicherung zu kombinieren?
Schlemann: Eine solche Kombination ist aus Kundensicht sehr attraktiv. Der Kunde hält sich nicht nur den späteren Wechsel in die PKV offen, sondern profitiert sofort von ausgewählten privaten Leistungen. Besonders relevant sind aus meiner Sicht stationäre Zusatzversicherungen, etwa für die Behandlung durch Wahl- beziehungsweise Chefarzt oder Unterbringung im Einbettzimmer. Der zweite Vorteil einer privaten Zusatzversicherung betrifft die Beitragsrückerstattung. Einige Gesellschaften rechnen die Zeit der Nicht-Inanspruchnahme einer Zusatzversicherung an, so dass Kunden beim Wechsel in die Vollversicherung dank der Zusatzversicherung direkt schon von einer höheren gestaffelten Erstattung profitieren. Detaillierte Rechenbeispiele finden sich auf unserer Website.
Welche Stolperfallen lauern in der Beratung, etwa beim Thema Fristen oder Gesundheitsprüfungen?
Schlemann: Ein häufiger Fehler ist, die tariflichen Rahmenbedingungen nicht genau zu prüfen. Laufzeiten, Fristen zur Ausübung der Option sowie Altersgrenzen unterscheiden sich teils erheblich zwischen den Gesellschaften. Ein heikler Punkt ist die Beantwortung der Gesundheitsfragen vor dem Abschluss des Optionstarifs. Falsche Angaben, eine sogenannte vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung, können zu einer Leistungsverweigerung oder Kündigung des Vertrags führen. Geprüft wird das erst beim Ziehen der Option. Versicherer behaupten gern, dass die Fristen für die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung erst ab Aktivierung der Option laufen. Aus meiner Sicht ist das jedoch falsch. Die Frist für die Anzeigepflichtverletzung beginnt mit Abgabe der Willenserklärung, nicht mit Aktivierung der Option. Deswegen kann ein Optionstarif das Risiko von vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzungen sogar etwas reduzieren.