Versicherungsvertragsgesetz

AfW freut sich übers Ende des ewigen Widerrufsrechts

Mitte des Jahres ändern sich einige Teile im Versicherungsvertragsgesetz. Insbesondere fällt dann das ewige Widerrufsrecht für Lebensversicherungen weg. Den Lobbyverband AfW freut’s. Verbraucherschützer wahrscheinlich nicht ganz so.
Bundesrat am 30. Januar 2026: Versicherungsvertragsgesetz geändert
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Bundesrat am 30. Januar 2026: Versicherungsvertragsgesetz geändert

Der Gesetzgeber hat das Verfahren für das „Gesetz der Änderung des Verbrauchervertrags- und der Versicherungsvertragsrechts (VVVR)“ abgeschlossen. Der Bundesrat stimmte am 30. Januar zu, und nun wurde das Gesetz verkündet. Damit steht fest: Das sogenannte ewige Widerrufsrecht für Lebensversicherungen ist Geschichte.

Das meldet der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung und zeigt sich zugleich sehr erfreut darüber. Schließlich gehörte es zu seinen erklärten Zielen, das ewige Widerrufsrecht abzuschaffen.

Was sieht das neue Recht nun vor? Spätestens 24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss erlischt das Widerrufsrecht. Und zwar sogar dann, wenn der Kunde fehlerhaft darüber belehrt wurde. Fehlt die Belehrung jedoch vollständig, bleibt auch das Widerrufsrecht bestehen. In Kraft treten soll diese neue Regelung am 19. Juni 2026.

Der AfW hatte stets betont, dass unbegrenzte Widerrufsmöglichkeiten praktische und wirtschaftliche Risiken mit sich bringen, vor allem für Lebensversicherer. Aber auch Vermittler unterlagen dadurch kaum kalkulierbaren Haftungsrisiken, wie es der Verband ausdrückt. Denn Kunden konnten vom Versicherer fordern, die Verträge nach Jahren noch rückabzuwickeln. Und die Versicherer konnten wiederum vom Vermittler die Provision zurückfordern.

Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW, äußert sich zufrieden: „Die klare zeitliche Begrenzung des Widerrufsrechts schafft Rechtsfrieden und schützt Verbraucher vor Intransparenz – ohne den Versicherungsvertrieb dauerhaft einem unüberschaubaren Rückabwicklungsrisiko auszusetzen.“

Verbraucherschützer sehen das naturgemäß anders. So trat beispielsweise der ehemalige Chef des Bundes der Versicherten (BdV), Axel Kleinlein, im November 2025 als Sachverständiger in einer öffentlichen Anhörung zu eben jenem Gesetzentwurf auf. Er schlug sich auf die Seite der Kunden und meinte: „Die Regelungen seit 2008 haben sich bewährt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine nachweislich erfolgreiche Regelung nun massiv zu Lasten der Verbraucher eingeschränkt werden soll.“

„Diese Rechtssicherheit ist keine Einschränkung des Verbraucherschutzes, sondern seine Grundlage“, hält Wirth dagegen. „Gerade langfristige Vorsorgeprodukte wie Lebensversicherungen benötigen stabile und verlässliche Rahmenbedingungen. Dass diese nun geschaffen wurden, ist ein wichtiges Signal für die private Altersvorsorge und für die Arbeit der unabhängigen Vermittlerinnen und Vermittler.“

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Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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