Leistungsprüfung in der BU

Hamburger Anwalt geht gegen Generali vor

Die Leistungsprüfung geht nicht voran, und auf Kundenschreiben hat die Generali Deutschland Lebensversicherung angeblich seit fast elf Monaten nicht mehr reagiert. Eine Kundin mit Berufsunfähigkeitsversicherung hat sich deshalb an die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow gewandt. Die nimmt die Sache in die Hand.
Björn Thorben M. Jöhnke ist Fachanwalt für Versicherungsrecht bei der Kanzlei Jöhnke & Reichow
© Jöhnke & Reichow
Björn Thorben M. Jöhnke ist Fachanwalt für Versicherungsrecht bei der Kanzlei Jöhnke & Reichow

In Hamburg bahnt sich ein Konflikt zwischen Rechtsanwalt und der Generali Deutschland Lebensversicherung an. Die auf Versicherungsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei Jöhnke & Reichow hat das Mandat einer Kundin übernommen, die angeblich seit elf Monaten keine Antwort von ihrem Versicherer erhalten hat.

Wie Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke auf der hauseigenen Website schreibt, handelt es sich um eine Altenpflegerin mit mehreren Erkrankungen. Unter anderem Erschöpfungssyndrom, Konzentrations- und Gedächtnisprobleme, hoher Gewichtsverlust und Aussetzer beim Sprechen und Lesen.

Seit Februar 2020 kann sie ihre Arbeit nicht mehr ausüben. Im Dezember 2023 beantragte sie Leistung aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Generali Deutschland Lebensversicherung. Die hat sie bis heute wohl nicht erhalten. Stattdessen habe der Versicherer zunächst begonnen, die Leistung zu prüfen, sich nun aber seit knapp elf Monaten nicht mehr gemeldet, berichtet Jöhnke weiter. Erinnerungsschreiben wurden nicht beantwortet. Den ausführlichen Text über den Fall finden Sie hier.

„Ein derartiges Vorgehen eines Berufsunfähigkeitsversicherers ist nicht akzeptabel und nicht mehr zumutbar für die Versicherungsnehmerin“, so der Anwalt wörtlich.

Doch vor Gericht soll es natürlich nicht sofort gehen. „Wir versuchen immer zunächst, außergerichtlich eine Lösung zu bringen“, teilt Jöhnke auf Anfrage mit. Er habe die Generali vor kurzem angeschrieben und über das Mandat aufgeklärt. Erst wenn keine fristgemäße Reaktion erfolgt, werde er gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Auf der anderen Seite äußert sich die Generali zu der Sache vorerst nicht. Man habe derzeit noch keinen Namen und könne den Fall anhand des Berichts auf der Website nicht zuordnen, teilt sie mit. Deshalb habe man die Kanzlei um den Namen der betroffenen Person gebeten.

Dabei ist es gut möglich, dass sich die beiden Nachrichten überschnitten haben. Die Termine mit der Anfrage der Generali an Jöhnke & Reichow und deren Mandatsschreiben liegen recht nahe beieinander.

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Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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