Es klingt wie eine steile These. Aber sie entbehrt nicht einer gewissen Logik: Sollten sich Menschen länger gegen Berufsunfähigkeit (BU) absichern, wenn sie die neue Aktivrente nutzen? Schließlich erlaubt sie Rentnern, weiterzuarbeiten und monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei zu verdienen (mehr zum Konzept lesen Sie hier). Wo Arbeit ist, ist auch das Risiko, nicht mehr arbeiten zu können, oder?
Eine kleine Umfrage unter Lebensversicherern zeigt, dass das in dieser Form kein Thema ist. „Wir sehen für die von der Aktivrente betroffenen Kunden keinen weiteren BU-Absicherungsbedarf und somit aktuell kein ergänzendes Vertriebspotenzial für Makler“, heißt es zum Beispiel von der Nürnberger. Andere Versicherer äußern sich ähnlich.
Der Volkswohl Bund betont, dass die BU bis zur Regelaltersgrenze greift, also bis 67 Jahre. Anschließend beziehen die Kunden gesetzliche und eventuell auch private Rente – unabhängig davon, ob sie berufsfähig sind. Den Bedarf, mögliche Nebentätigkeiten abzusichern, stuft der Versicherer als gering ein.
Diese Freiwilligkeit betont auch der auf BU spezialisierte Makler Guido Lehberg („Der BU-Profi“). „Die Aktivrente ist nicht für die gedacht, die nicht vorgesorgt haben und deshalb arbeiten müssen“, sagt er. In seinen Augen braucht ein junger Mensch heutzutage eine BU-Versicherung bis 67 und eine gute Altersvorsorge. Wenn er dann im Alter die Aktivrente nutzt, „dann wird das eine freiwillige Geschichte, und die muss man nicht per BU absichern“.
Ein anderer Punkt – etwas weiter gedacht – ist an der Sache allerdings interessant. „Das Konzept der Aktivrente könnte unseres Erachtens ein Wegbereiter für die diskutierte generelle Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters sein“, kommentiert die Signal Iduna. Weshalb man dort „die aktuellen Diskussionen rund um die Aktivrente und flexiblere Rentenübergänge mit großem Interesse“ verfolgt.
Sollte also das Renteneintrittsalter steigen, müsste man versicherungsmathematisch nachrechnen. „Auf dieser Basis würden wir unseren Kundinnen und Kunden auch BU-Verträge mit einem höheren Endalter anbieten, um eine lückenlose Absicherung bis zum neuen Rentenbeginn zu gewährleisten“, so die Signal Iduna weiter.
Makler Lehberg empfindet aus diesem Grund Verlängerungsgarantien in der BU heute schon als sehr sinnvoll. Auch die Bayerische verweist darauf und betont: „Wir bieten bereits heute unseren Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, ihren BU-Vertrag zu verlängern, sofern sich die gesetzliche Regelaltersgrenze nach oben verschiebt.“ Eine neue Kundengruppe durch die Aktivrente erwartet man zwar nicht. Aber man prüfe derzeit, ob man die Verlängerungslogik sinnvoll auf das Thema Aktivrente übertragen kann und einen entsprechenden Passus in die Bedingungen aufnimmt.
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