Dieser Beitrag richtet sich an erfahrene Makler, Compliance-Verantwortliche und interne Risikomanager, die bereits die Grundlagen kennen und wissen, wie wichtig präzise Beratung, Dokumentation und Risikoprävention sind. Wir beleuchten die konkreten Herausforderungen, die über die reine Vermittlung hinausgehen, und zeigen praxisnahe Lösungen.
Makler als treuhänderähnlicher Sachwalter: Erkenntnisse aus dem BGH‑Grundsatzurteil IVa ZR 190/83
Das BGH‑Grundsatzurteil mit dem Aktenzeichen IVa ZR 190/83 ist nach wie vor ein wichtiger Bezugspunkt für die Haftung von Versicherungsmaklern. Der Bundesgerichtshof stellte darin klar: Makler sind nicht nur neutrale Vermittler, sondern tragen eine treuhänderähnliche Verantwortung für die Interessen des Kunden.
Konkret bedeutet dies:
- Makler müssen den Kunden laufend und aktiv über Vertragsstatus und Risiken informieren
- Sie tragen eine besondere Pflicht bei Schadenfällen, insbesondere, wenn Fristen drohen oder Versicherungsleistungen in Gefahr sind
- Lückenhafte oder verspätete Information kann direkt zu Haftungsansprüchen führen
- Bei Krankenversicherungen sind Unterschiede zwischen privaten und gesetzlichen Systemen entscheidend. Während private Krankenversicherungen individuelle Leistungen und Tarifvarianten haben, gelten bei der Gesetzlichen Krankenversicherung eigenständige gesetzliche Vorgaben, über die der Makler korrekt informieren muss.
Das Urteil zeigt: Die Verantwortung des Maklers endet nicht mit der Vertragsvermittlung, sondern erst, wenn der Kunde vollständig über seine Rechte und Pflichten sowie über den Status eines Schadenfalls informiert ist.
Typische Haftungsrisiken im Alltag
Erfahrene Makler wissen: Die meisten Streitfälle entstehen nicht bei der Produktauswahl, sondern bei der Begleitung im Schadenfall. Häufige Risiken sind:
- Fristversäumnisse bei Schadenmeldungen, z. B. Meldungen bei Invalidität oder Sachschäden
- Unvollständige Dokumentation von Beratungsgesprächen und Kommunikation
- Unklare Leistungsdefinitionen im Maklervertrag, die zu Auslegungsstreitigkeiten führen
- Mangelhafte Kommunikation mit Versicherern, z. B. verspätete Übermittlung von Unterlagen oder fehlende Hinweise zu Deckungslücken
Die Lehre aus IVa ZR 190/83: Makler haften, wenn sie bekannte Risiken nicht offenlegen oder Fristen nicht überwachen, selbst wenn sie das Produkt korrekt vermittelt haben.
Vertragliche Gestaltung und Leistungsdefinition
Eine klare Vereinbarung im Maklervertrag ist entscheidend:
- Leistungsumfang: Beratung und Vermittlung inklusive Unterstützung im Schadenfall, Fristenhinweise und Einreichung erforderlicher Unterlagen
- Leistungsstufen: z. B. Basis / Standard / Premium, mit genau definierter Abgrenzung
- Dokumentationspflicht des Kunden: Der Kunde verpflichtet sich, notwendige Unterlagen unverzüglich zu übermitteln; der Makler weist auf zwingende Fristen hin
Durch die Einbeziehung der Grundsätze aus dem BGH‑Urteil wird deutlich: Nur wer seine Pflichten klar regelt und transparent kommuniziert, kann Haftungsschäden effektiv vorbeugen.
Dokumentation und Prozesssicherheit
Eine lückenlose Dokumentation ist entscheidend – insbesondere unter Berücksichtigung der Pflichten aus IVa ZR 190/83:
- Standardisierte Beratungsprotokolle, elektronisch oder analog, vom Kunden gegengezeichnet
- Digitale Workflows für Schadenfälle: Eingang, Fristen, Zuständigkeiten, Nachweise, Ansprechpartner beim Versicherer
- Fristen-Tracking: Termine und Verantwortliche eindeutig zuordnen
- Kundenakte: Übergabe der Dokumentation an den Kunden zur Transparenz
Praxisbeispiel: Ein Kunde meldet einen Schaden, der Versicherer verzögert die Bearbeitung. Wer hier Fristen überwacht, alle Nachweise dokumentiert und den Kunden regelmäßig informiert, kann spätere Haftungsansprüche deutlich reduzieren.
Schadenfall-Management: Praxis-Checkliste
- Sofortige Information des Kunden über Fristen und notwendige Unterlagen
- Zentralisierte Fristenkontrolle mit Verantwortlichkeiten
- Schriftliche Hinweise an Kunden über einzureichende Dokumente
- Sofortmaßnahmen bei drohendem Fristverlust
- Nachbearbeitung mit Schritt-für-Schritt-Protokoll
Praxisbeispiel: Ein Makler bemerkt, dass ein Kunde eine Meldung zur Invaliditätsversicherung versäumt hat. Durch rechtzeitige Intervention, Dokumentation der Maßnahmen und Information an den Versicherer kann der Schaden reguliert werden – Haftungsrisiken werden minimiert.
Berufshaftpflicht und Risikoprävention
- Ausreichende Deckung für Beratungs- und Abwicklungsfehler prüfen
- Selbstbehalte und Ausschlüsse kennen
- Abdeckung auch für Nachmeldungen oder Deckungsabbrüche prüfen
Tipp: Eine Berufshaftpflicht wird erst dann wirksam, wenn interne Prozesse, Dokumentation und Kommunikation den Pflichten aus IVa ZR 190/83 entsprechen.
Compliance und Organisationsstruktur
- Erlaubnisprüfung und Offenlegungspflichten beim Erstkontakt beachten
- Regelmäßige interne Schulungen zu Fristen, Schadenprozessen und Dokumentationspflichten
- Externe Auditierung von Akten und Prozessen minimiert Haftungsrisiken
- Klare Verantwortlichkeiten innerhalb des Teams
Die Umsetzung dieser organisatorischen Maßnahmen stellt sicher, dass alle Mitarbeiter die treuhänderische Verantwortung gegenüber dem Kunden kennen und einhalten.
Praxisnahe Empfehlungen für erfahrene Versicherungsmakler
- Checklisten und Workflows für jeden Schritt der Schadenabwicklung
- Regelmäßige Fristenkontrollen in der Kundenakte
- Proaktive Kommunikation mit Kunden und Versicherern
- Dokumentation von Risiken und Hinweisen gemäß den Anforderungen aus IVa ZR 190/83
Wer diese Standards konsequent umsetzt, verbindet Rechtssicherheit mit hoher Servicequalität und schafft Vertrauen beim Kunden.
Schlussbetrachtung
Die Haftung von Maklern endet nicht mit der Vermittlung eines Versicherungsvertrags. Das BGH‑Grundsatzurteil IVa ZR 190/83 verdeutlicht: Fristen überwachen, Risiken offenlegen, Schadenfälle begleiten und lückenlos dokumentieren sind zentrale Pflichten.
Eine konsequente Umsetzung dieser Standards minimiert Haftungsrisiken, stärkt die professionelle Reputation und macht aus einer reinen Produktvermittlung eine rechtssichere, kundenorientierte Betreuung, die langfristig Vertrauen schafft.
Über den Autor
Alexander Gottstein, Rechtsanwalt, LL.B., Salary Partner bei MTR Legal – Anwälte für Vertragsrecht in Münster und in ganz Deutschland.