Vielfalt im Geschäft?

Gewerbelizenz: Pfeffi-Leser mit mehreren Standbeinen

Wir haben uns unter Versicherungsmaklern nach Geschäftspraktiken und Situationen umgehört. Ein Teil der Umfrage dreht sich darum, welche Gewerbelizenzen die Befragten zusätzlich haben. Und was sie damit anfangen.
© Mohamed Hassan / Pixabay
Mehreres zugleich? Nicht wenige Makler besitzen mehrere Gewerbelizenzen

Eine einzige Gewerbelizenz reicht offenbar nicht mehr aus. Wie eine Pfefferminzia-Studie unter Maklern nahelegt, bauen sich viele von ihnen ein zweites Standbein auf. Infrage kommen dabei die Paragrafen 34f der Gewerbeordnung (GewO), nach der sie auch Finanzanlagen vermitteln dürfen (also auch Investmentfonds), 34c für Kredite und 34i für Immobilienkredite (Baufinanzierung).

Auftraggeber für die Studie sind wir, also Pfefferminzia. Begleitet haben sie Michael Schmitz vom Phönix Institut für Vertriebsforschung und Thorben Schwarz, Geschäftsführer der asseTS/pro Unternehmungsberatung. Zwar war die Teilnahmequote leider nicht hoch genug, um als repräsentativ zu gelten. Aber sie vermittelt Eindrücke und gibt Hinweise auf mögliche zukünftige Tendenzen.

Neben der für Makler nötigen Lizenz nach Paragraf 34d GewO haben 52 Prozent noch mindestens eine weitere. Die meisten (38 Prozent) fallen auf den bereits erwähnten Paragraf 34f. Demnach können sie neben Versicherungen ihren Kunden auch in Geldanlagedingen zur Seite stehen.

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34 Prozent dürfen Kredite nach Paragraf 34c GewO vermitteln, und 30 Prozent dürfen in Immobilienkrediten machen. Das sind insgesamt natürlich deutlich mehr als 52 Prozent, denn manche Makler haben mehrere Zusatzlizenzen zugleich. Alle drei erwähnten Zusatzlizenzen haben 20 Prozent.

Nur, was fangen sie damit an? Nun ja, es könnte mehr sein. „Makler haben zwar oft eine zweite Zertifizierung, sie machen aber nur wenig damit“, fasst Michael Schmitz das Ergebnis zusammen.

Thorben Schwarz (links, asseTS/pro Unternehmungsberatung) und Michael Schmitz (Phönix Institut für Vertriebsforschung)
Thorben Schwarz (links, asseTS/pro Unternehmungsberatung) und Michael Schmitz (Phönix Institut für Vertriebsforschung)

Tatsächlich: Mehr als ein Viertel derjenigen, die Kredite nach Paragraf 34c vermitteln dürften, tun das überhaupt nicht. Zwar nutzt mehr als die Hälfte für 5 bis 10 Prozent der Arbeitszeit. Doch auch das ist ein enorm geringer Anteil.

Ähnliches bei Finanzanlagen nach Paragraf 34f: Ein Fünftel macht das gar nicht. Ein weiteres Fünftel wendet immerhin 5 Prozent der Arbeitszeit dafür auf.

Und dann wären da noch die Immobilienkredite. Bei ebenfalls einem Fünftel bleibt die Lizenz nach Paragraf 34i ungenutzt. Immerhin fast ein Drittel wendet einen geringen Teil der Arbeitszeit (5 Prozent) dafür auf.

Wie sich die an unserer Studie teilnehmenden Makler in Bezug auf Maklerpools und -verbünde aufstellen, lesen Sie hier.

Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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