Urteil gegen Generali

Rürup-Rente: Hinweis auf nachgelagerte Besteuerung ist Pflicht

Einfach nur die Steuervorteile der Rürup-Rente (Basisrente) anzupreisen, ist offenbar keine gute Idee. So hatte die Generali Deutschland auf ihrer Internet-Seite die sogenannte nachgelagerte Besteuerung weggelassen – und verlor deshalb vor Gericht in München gegen die Verbraucherschützer.
© picture alliance / Wagner | Ulrich Wagner
Justizpalast, in dem das Landgericht München I sitzt: Urteil gegen die Generali Deutschland

Wenn ein Versicherer mit Steuervorteilen für die Basisrente wirbt, auch bekannt als Rürup-Rente, muss er die Nachteile mit erwähnen. Das entschied das Landgericht München I in einem aktuellen Urteil (Aktenzeichen: 4 HK O 412/25). Erstritten hat es die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Generali Deutschland.

Worum ging es? Die Generali hatte auf ihrer Internet-Seite für die Rürup-Rente geworben. Dabei schrieb sie, dass das Produkt „steuerlich gefördert“ sei und man „Steuern sparen“ könne. Im konkreten Beispiel ging es um mehr als 13.000 Euro gesparte Steuern und eine steuerliche Förderquote von 31,4 Prozent.

Das ist erst einmal zweifellos richtig. Denn in der Sparphase bleiben Erträge von der Abgeltungsteuer verschont, und die Versicherten können ihre Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

Allerdings hatte die Generali nicht darauf hingewiesen, dass die im Alter gezahlte Rente steuerpflichtig ist. Nachgelagerte Besteuerung nennt sich das und kann recht teuer werden. Und genau das bemängelte die Verbraucherzentrale. Weil der Versicherer auf eine Abmahnung nicht reagiert habe, sei sie vor Gericht gezogen.

Dort bekam sie recht. Der Versicherer habe den Verbrauchern wesentliche Informationen vorenthalten, „die diese benötigen, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen“, befanden die Richter. Der durchschnittliche Verbraucher könnte davon ausgehen, „dass die Steuerersparnis dauerhaft bei ihm verbleibt, er also unter Inanspruchnahme staatlicher Förderung eine Geldanlage tätigen kann, mit der er nachhaltig und endgültig Steuern spart“.

Mit anderen Worten: Nach dem Für fehlte schlicht und ergreifend das Wider.

Die Generali Deutschland selbst weist auf Anfrage darauf hin, dass sie Kunden „selbstverständlich richtig und vollständig“ informiert. Die Produktunterlagen zur Basisrente enthielten demnach die geforderten Hinweise auf die nachgelagerte Steuerpflicht schon immer. Nur im Internet hatten sie gefehlt, seien aber inzwischen ergänzt worden.

Die Verbraucherzentrale wiederum warnt im Zusammenhang mit dem Urteil vor Steuersparmodellen. Steuern zu sparen, sei keine Anlagestrategie, betont sie.

„Wenn Vermittler vor allem mit Steuerersparnissen argumentieren, sollten die Alarmglocken läuten“, sagt Finanzspezialist Niels Nauhauser. „Ein tatsächlicher Steuervorteil ist selten vorhanden – oder er wird durch hohe Kosten, Intransparenz und fehlende Flexibilität teuer erkauft.“

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Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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