Reform der Europarente

AfW sieht beim Basis-Pepp Provisionsverbot durch die Hintertür

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hat ein ziemlich großes Problem damit, wie die EU die Europarente (Pepp) renovieren will. Denn einige geplante Regeln zur Basisvariante könnten praktisch ein Provisionsverbot bedeuten.
© AfW
Norman Wirth, Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung: „Ohne Not ganz erhebliche Risiken für die Verbraucher“

Der Branchenverband AfW Bundesverband Finanzdienstleistung zeigt sich unzufrieden damit, wie die Europäische Union (EU) die Europarente retten will. Die offiziell als Pan-European Personal Pension Product (Pepp) bezeichnete Produktsorte soll im Rahmen eines Rentenpakets einige Mängel beseitigt bekommen. Vorgestellt hatte es die Europäische Kommission (Details dazu lesen Sie hier).

Pepp beziehungsweise die Europarente sollte mit Start im Jahr 2022 betriebliche Altersversorgung (bAV) über Grenzen hinweg verbreiten. Dafür hatte die EU zahlreiche Standards gesetzt. Doch das funktionierte überhaupt nicht. Es gibt heute europaweit nur zwei Pepp-Anbieter.

Doch während sich manche Branchenverbände über den Reformplan erfreut zeigen, sieht man beim AfW so manchen Folgemangel. Einer davon ist das Vorhaben, dass Kunden für das Basis-Pepp nicht mehr beraten werden müssen. Kenntnisse und Erfahrungen mit Kapitalmarktprodukten sollen nicht mehr abgefragt werden müssen.

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Für den AfW bricht das aber mit vorhandenen Qualitätsstandards. „Die EU-Kommission will ein einfaches Produkt schaffen und senkt dafür zentrale Beratungspflichten. Doch Einfachheit ersetzt nicht die fachliche Einordnung in die individuelle Lebenssituation“, sagt AfW-Vorstand Norman Wirth. „Gerade bei langfristiger Altersvorsorge sind Kenntnisse, Erfahrungen und finanzielle Ausgangslage der Anleger entscheidend. Die vorgesehene Reduzierung der Standards gefährdet die Beratungsqualität und schafft ohne Not ganz erhebliche Risiken für die Verbraucher.“

Der zweite Kritikpunkt geht damit Hand in Hand. Denn fürs Basis-Pepp soll Beratung ausschließlich „unabhängig“ erfolgen. Das schließt nicht nur laut aktuellem Urteil in Deutschland, sondern offenbar auch auf EU-Ebene jede Form von Provision seitens der Produktgeber aus.

Damit können Vermittler das Basis-Pepp nicht mehr wirtschaftlich an ihre Kunden bringen. Beim AfW fürchtet man somit, dass große Banken, Versicherer und digitale Plattformen das Pepp als standardisiertes Massengeschäft aufbauen – ohne individuellen Beratungsanspruch. Das verzerre den Wettbewerb zulasten der unabhängigen Vermittler.

Zudem setzt der Verband die Unabhängigkeit der Beratung, so wie sie die EU-Kommission sieht, beim Basis-Pepp mit einem teilweisen Provisionsverbot gleich.

Der AfW fordert deshalb von Kommission, Rat und Parlament, dass sie im nun anlaufenden Verfahren folgende Punkte berücksichtigen:

  1. Beratungsstandards nicht senken – insbesondere die Pflicht zur Abfrage von Kenntnissen und Erfahrungen soll bleiben.
  2. Praxisgerechte Vergütungsmodelle, die unabhängige Beratung wirtschaftlich ermöglichen.
  3. Keine Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten kleiner und mittelständischer Beratungshäuser.
  4. Kein faktisches Provisionsverbot durch die Hintertür.
  5. Qualifizierte persönliche Beratung stärken, anstatt etablierte Qualitätsstandards zurückzufahren.

Norman Wirth gibt die Stoßrichtung vor: „Wer die private Altersvorsorge fördern will, braucht starke, qualifizierte Beraterinnen und Berater – nicht weniger Beratung und nicht weniger Vielfalt. Der AfW wird sich in Berlin und Brüssel dafür einsetzen, dass die Reform nachgebessert und die unabhängige Beratung nicht geschwächt wird.“

Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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