Abmahnungen oder Ausschluss

BVK über Finfluencer: „Wir sind kampfbereit“

Wie gefährlich sind Finfluencer wirklich für ihre Follower und den Versicherungsvertrieb? Der BVK warnt vor fehlender Regulierung, verweist auf frühere Klagen wie gegen Check24. Was dahintersteckt und welche Rolle die Bafin und IHKs dabei spielen könnten.
Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbands deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zum Thema Finfluencer: „Wir sind kampfbereit und werden das Thema ernst und konsequent behandeln.“
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Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbands deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zum Thema Finfluencer: „Wir sind kampfbereit und werden das Thema ernst und konsequent behandeln.“

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zeigt sich beim Thema Finfluencer enorm kampflustig. In erster Linie will er den Verbraucherschutz stärken und die Qualität in der Finanzberatung sichern. „Und es geht uns darum, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle zu schaffen“, erklärt Gerald Archangeli, Vizepräsident des BVK, bei einer Pressekonferenz.

Hintergrund: Im Internet gibt es zunehmend Influencer, die sich auf Finanzthemen spezialisiert haben. Aus den Worten Finanz und Influencer wurde so „Finfluencer“. Während professionelle Finanzberater und Vermittler Lizenzen benötigen, ist das bei Finfluencern nicht der Fall, obwohl sie ebenfalls nicht selten Produkte anpreisen. Sogar die Finanzaufsicht Bafin lehnt es bislang ab, Finfluencer zu regulieren.

Hans-Peter Schwintowski, Professor an der Humboldt-Universität zu Berlin, fordert: „Wir hoffen, dass die Industrie- und Handelskammern sowie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stichprobenartig den Markt kontrollieren. Dabei soll geprüft werden, ob Finfluencer über die erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen verfügen.“

Falls das nicht der Fall sein sollte, müssten Abmahnungen oder der Ausschluss vom Markt folgen. Falls Gespräche mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag und anderen relevanten Akteuren keine Wirkung zeigen, erwägt der BVK, einzelne Finfluencer juristisch zur Verantwortung zu ziehen.

„Wir laufen hier nicht als zahnloser Tiger durch die Landschaft“

Michael H. Heinz, Präsident des BVK, betont die Entschlossenheit des Verbandes: „Wir laufen hier nicht als zahnloser Tiger durch die Landschaft. Wir beobachten die Lage aufmerksam. Wenn der Dachverband der Industrie- und Handelskammern und die Bafin nicht reagieren, scheuen wir uns nicht davor, wie im Fall von Check24 rechtlich vorzugehen. Wir sind kampfbereit und werden das Thema ernst und konsequent behandeln.“

Darum ging es bei dem Check24-Urteil

Im Jahr 2015 reichte der BVK Klage gegen das Vergleichsportal Check24 vor dem Landgericht München ein (Pfefferminzia berichtete). Der Vorwurf: Das Unternehmen locke Verbraucher mit dem Versprechen eines neutralen Vergleichs, vermittle aber tatsächlich Versicherungsverträge, ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungspflichten zu erfüllen. Das abschließende Urteil in diesem Fall sprach das Oberlandesgericht München am 6. April 2017 unter dem Aktenzeichen 29 U 3139/16. Da Check24 zunächst nicht freiwillig handelte, musste der BVK das Urteil vollstrecken lassen.

Um den Finfluencer-Markt besser einschätzen zu können, hat der Verband ein Gutachten bei Schwintowski in Auftrag gegeben. Dieser zeigte sich überrascht über die Ergebnisse einer Umfrage der Bafin: Rund 50 Prozent der Befragten im Alter von 18 bis 40 Jahren informieren sich in sozialen Medien nicht nur über Mode und Lifestyle, sondern auch über Finanzprodukte.

Welche Parallelen Schwintowski zwischen Finfluencern und dem Versicherungsvertrieb vor 2002 zieht und was Finfluencerin Celine Nadolny über die Branche denkt, lesen Sie auf der zweiten Seite.

Vertrauen in viele Finfluencer ist ein Trugschluss

Schwintowski kritisiert diese Entwicklung deutlich. Seiner Ansicht nach ist das Vertrauen in Finfluencer ein Trugschluss. Er verweist auf Erhebungen, die zeigen, dass mehr als 50 Prozent der Finfluencer keinerlei fundierte Kenntnisse über Anlagestrategien, Marktrisiken oder die Auswirkungen von Finanzcrashs auf das Portfolio besitzen. Dieses Wissen sei jedoch für fundierte Beratung zwingend nötig.

Gleichzeitig erkennt Schwintowski an, dass es auch seriöse Finfluencer gibt, die fundierte Analysen liefern und sich für Finanzbildung einsetzen.

>>>Was Finfluencerin Celine Nadolny über seriöse und unseriöse Anbieter in der Finfluencer-Branche und deren Geschäftsmodelle denkt, lesen Sie hier.

Schwintowski zieht einen historischen Vergleich: So unreguliert wie der Finfluencer-Markt heute ist, war auch der Versicherungsvertrieb vor dem Jahr 2002. Damals habe die Europäische Union begonnen, über Standards nachzudenken. Heute beklage man in der Branche oft eine Überregulierung mit zu vielen Formularen und überflüssigen Fragen. Dennoch sei es unstrittig, dass Personen, die zu Vermögensbildung, Familienabsicherung und Altersvorsorge beraten, über fachliches Wissen und Kapitalmarktverständnis verfügen müssten.

Das sogenannte Tchibo-Urteil von 2013

Ein weiteres Beispiel für rechtliche Konsequenzen bei zu wenig Regulierung zeigt das sogenannte Tchibo-Urteil (Pfefferminzia berichtete). Im Jahr 2013 entschied der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen I ZR 7/13, dass das Unternehmen Tchibo keine Versicherungen verkaufen durfte. Es hatte auf seiner Internetseite solche Versicherungsprodukte angeboten.

Obwohl der eigentliche Vertragsabschluss über einen Partner erfolgte, urteilte der Bundesgerichtshof, dass Tchibo wegen der erweckten Vermittlungstätigkeit eine Erlaubnis nach Paragraf 34d der Gewerbeordnung benötigt hätte.

Es bleibt also spannend, wie es bei der Regulierung von Finfluencern weitergeht. Der BVK wird definitiv Druck machen.

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Autorin

Barbara Bocks ist seit 2011 als Journalistin im Wirtschafts- und Finanzbereich unterwegs. Von Juli 2024 bis Dezember 2025 war sie als Redakteurin bei der Pfefferminzia Medien GmbH angestellt.

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