Die Eigenbeteiligung an den monatlichen Kosten für einen Platz im Pflegeheim hat sich für Pflegebedürftige, unabhängig von deren Aufenthaltsdauer, innerhalb eines Jahres erneut deutlich erhöht. Darüber berichtet der Verband der Ersatzkassen (VDEK). Für Pflegebedürftige stieg die Eigenbeteiligung demnach im Bundesdurchschnitt im ersten Jahr von 2.687 auf 2.984 Euro pro Monat.
Das Fazit des Verbands: Den ständigen Aufwärtstrend konnten weder die von der Pflegekasse gezahlten Zuschläge bremsen, die mit Dauer des Heimaufenthalts steigen, noch die um 4,5 Prozent höheren Pflegeleistungen zum Januar 2025.
„Die soziale Pflegeversicherung ist als Teilleistungsversicherung konzipiert. Trotzdem sind die Belastungen für die Menschen zu hoch“, kritisiert Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des VDEK.
Um die Eigenbeteiligung zu reduzieren, fordert Elsner zum einen die Bundesländer auf, ihrer Verantwortung nachzukommen und für eine auskömmliche Investitionskostenfinanzierung für den Bau zu sorgen und dafür die Heime instandzuhalten.
So trugen beispielsweise im Jahr 2022 die Bundesländer nur Investitionskosten von rund 876 Millionen Euro. Die Pflegebedürftigen schulterten laut Elsner allerdings rund 4,4 Milliarden Euro. Die vollständige Übernahme der Investitionskosten durch die Länder würde die Pflegebedürftigen aktuell um durchschnittlich 498 Euro im Monat entlasten.
Den größten Teil an der Eigenbeteiligung von Pflegeheimbewohnern macht der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) für die pflegerischen Kosten aus. Dieser enthält auch die Ausbildungskosten und betrug zum 1. Januar 2025 bundesdurchschnittlich 1.760 Euro (1.507 Euro am 1. Januar 2024).
Angesichts weiter steigender Belastungen für Pflegebedürftige in Pflegeheimen fordert der VDEK die Parteien auf, im Falle einer Regierungsbeteiligung die Pflege verlässlich und bezahlbar zu gestalten. „Die Wahlprogramme dürfen keine Worthülsen sein“, betont Elsner. Neben einer nachhaltigen Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung gehöre zwingend dazu, die Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen in den vollstationären Einrichtungen klar zu begrenzen.
Mehr Informationen darüber, wie sich die Selbstbeteiligung über die Aufenthaltsdauer im Heim entwickelt und über die Unterschiede in den einzelnen Bundesländern, hat der VDEK hier zusammengefasst.
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